Neues aus dem Bundestag

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Frauentag, Anträge zu Ganztagsbetreuung, dem Technischen Hilfswerk und der Sicherheit von Medizinprodukten, auch in der letzten Woche gab es allerhand wichtige Themen, die im Bundestag diskutiert wurden.

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse finden Sie hier:

INTERNATIONALER FRAUENTAG: ERKÄMPFTES ERHALTEN, FORTSCHRITT GESTALTEN

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat der Bundestag am Freitag die Frage debattiert, wo wir heute in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern stehen.

Trotz vieler Fortschritte in den letzten Jahren haben Frauen in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen wie Männer. Um das zu ändern, setzt die SPD-Bundestagsfraktion zum Beispiel auf mehr Frauen in Führungspositionen und die gleiche Repräsentation von Frauen in den Parlamenten. Darum ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dass bei der anstehenden Reform des Wahlrechts eine Parität in den Wahllisten eingeführt wird.

„Gleichstellung ist kein Naturgesetz“

„Von mehr Gleichstellung profitieren nicht nur die Frauen, sondern es kommt allen in der Gesellschaft zugute“, sagte Bundesfrauenministerin Franziska Giffey in der Bundestagsdebatte. Als wichtigen Schritt bezeichnete sie es, dass es in diesem Jahr erstmals eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung geben werde. „Wir wollen ermöglichen, dass Frauen die gleichen Chancen in Wirtschaft, Politik und Familie bekommen, dass Väter und Mütter sich gemeinsam um Kinder und Haushalt kümmern können, dass sie aber auch Familie und Pflege mit dem Beruf vereinbaren können.“

Gleichstellung sei kein Naturgesetz, wir müssten etwas dafür tun. Das zeige auch der Frauenanteil im Bundestag, der mit der letzten Wahl sogar gesunken sei und nur noch knapp über 30 Prozent betrage. Es brauche mehr Frauen in der Politik, aber auch in Spitzenpositionen der Wirtschaft. Franziska Giffey betonte aber auch, dass es für Fortschritte in Sachen Gleichstellung immer auch Männer brauche, die sich für das Thema engagieren: „Gleichstellung funktioniert immer nur in Partnerschaftlichkeit.“

Erwerbs- und Sorgearbeit gerecht verteilen

Frauenpolitik bedeute, den großen Berg an Benachteiligungen von Frauen mit unterschiedlichen Werkzeugen abzubauen, sagte Leni Breymaier. Als eine zentrale Aufgabe nannte sie die gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit und der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. „Wenn Frauen 75 Prozent der Sorgearbeit stemmen, ist an echte Gleichberechtigung nicht zu denken.“ Denn wenn Frauen mehr bezahlte Arbeit übernehmen, müssten sie auch unbezahlte Arbeit abgeben. Dazu gehöre es auch, die Männer in die Pflicht zu nehmen. „Wir Frauen wollen nicht die Hälfte des Kuchens, wir wollen die Hälfte der Bäckerei“, brachte es Leni Breymaier abschließend auf den Punkt.

 

GANZTAGSBETREUUNG FÜR GRUNDSCHULKINDER AUSBAUEN

Der Bundestag hat am Donnerstag das Ganztagsfinanzierungsgesetz beraten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025.

In Deutschland haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Aber was passiert nach der Einschulung? Für Kinder im Grundschulalter besteht dieser Rechtsanspruch nicht. Eltern stehen mit der Einschulung ihres Kindes also plötzlich vor einem großen Problem: Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss organisieren. Das soll sich ändern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Denn klar ist: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig unterstützen Ganztagsangebote die Eltern dabei, Beruf und Familie zu vereinbaren.

In den letzten Jahren haben die Länder zwar die Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich ausgebaut. Allerdings reicht das Angebot noch nicht aus, um den Bedarf an ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter zu decken. Hierfür braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau von Hort- und Schulinfrastruktur in den Ländern und Gemeinden. Das jetzt im Bundestag beratene Ganztagsfinanzierungsgesetz legt hierfür die finanziellen Grundlagen, damit der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 – bereitstellt, um die Länder beim Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen und die Finanzierung des Ganztagsausbaus zu sichern.

 

HÖHERE SICHERHEIT BEI MEDIZINPRODUKTEN

Die Koalition verbessert die Sicherheit von Medizinprodukten und Arzneimitteln für die Patientinnen und Patienten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Das nationale Medizinprodukterecht wird an die EU-Medizinprodukteverordnung sowie an die EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostik angepasst. Die Koalition schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die erhöhten Anforderungen der EU-Verordnungen an die Identifizierung, die Zertifizierung und die Registrierung von Medizinprodukten sowie an die Marktüberwachung in Deutschland fristgerecht umgesetzt werden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann künftig bei Gefahr im Verzug oder wenn der Hersteller seinen Sitz im Ausland hat unmittelbar selbst die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten anordnen. Damit werden die Befugnisse der Länderbehörden sinnvoll ergänzt.

Außerdem wird die internationale Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen gestärkt. Hierzu wird die sogenannte „Medicrime“-Konvention des Europarates umgesetzt.

 

EHRENAMT BEIM THW STÄRKEN

80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Attraktivität dieses Ehrenamtes stärken.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes hat der Bundestag jetzt in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.

Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem sollen unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert werden.