Neues aus dem Bundestag

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Erneut neigen sich zwei aufeinanderfolgende Sitzungswochen im Deutschen Bundestag dem Ende. Wir haben uns als Regierungsfraktionen viel vorgenommen für diesen Herbst und das Ende des Jahres, gern möchte ich Ihnen und Euch von der Arbeit der letzten Wochen berichten.

Bau-Turbo: Mehr Tempo und geringere Kosten beim Wohnungsbau
Bauen und Wohnen müssen wieder bezahlbar werden. Mit dem Bau-Turbo schaffen wir mehr Tempo und geringere Kosten beim Wohnungsbau: schnellere Planungen, beschleu-nigte Genehmigungen und die Erschließung zusätzlicher Flächen – das ermöglichen wir jetzt. So schaffen wir die Grundlage für deutlich mehr Wohnungen und Häuser – und damit für eine echte Entlastung am Wohnungsmarkt.

Doppelte Staatsangehörigkeit ist fix
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jah-ren abzuschaffen. Dies setzen wir jetzt um – zumal diese Möglichkeit in der Vergangenheit nur von sehr wenigen Einbürgerungswilligen genutzt wurde. Im Gegenzug ist vereinbart, dass die doppelte Staatsbürgerschaft und die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren er-halten bleiben. Zudem hat das Bundesinnenministerium in den parlamentarischen Bera-tungen zugesagt, die Einbürgerungsbehörden über den Umgang mit Altfällen zu informie-ren, also diejenigen Betroffenen, die nach alter Rechtslage bereits einen Einbürgerungs-antrag gestellt haben.

Bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Mit dem Gesetzentwurf über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassis-tenzausbildung wird ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild „Pflege-fachassistenz“ geschaffen. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pfle-gehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Außerdem wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert.

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Geregelt wird jetzt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Außerdem erhalten die Aus-zubildenden eine Vergütung. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.

Auf die gesetzliche Rente ist Verlass
Mit dem Rentenpaket setzen wir ein zentrales Signal: Auf die gesetzliche Rente ist Verlass und ihr Leistungsversprechen gilt. Die Verlängerung der Haltelinie sorgt dafür, dass das Rentenniveau auch künftig nicht unter 48 Prozent fällt – so steigen Renten nach der Lohnentwicklung. Zugleich sorgen wir für mehr Gerechtigkeit: Ab 2028 wird die Erziehungsleistung aller Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleich anerkannt.

Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen, die sich lange um die Kinderbetreuung gekümmert haben und dadurch weniger arbeiteten. Finanziert werden beide Maßnahmen aus Steuermitteln – fair und solidarisch. Ergänzend wollen wir die Betriebsrente verbindlicher machen und auch gerade bei kleinen Einkommen gezielt fördern. Unser Ziel ist klar: Sozialdemokratische Rentenpolitik steht für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Guter und verantwortungsvoller Kompromiss bei Grundsicherung
Die neuen Regelungen zur Grundsicherung sind ein verantwortungsvoller Kompromiss. Menschen, die alles richtig machen, werden nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet – das ist ein wichtiges Signal für Vertrauen und Respekt. Das Gespräch mit den Jobcentern bleibt auf Augenhöhe, Ziel bleibt: mehr Menschen nachhaltig in gute Arbeit bringen.

Sanktionen werden gezielter angewendet, damit sie gerecht sind und nicht die Falschen treffen. Wir haben als SPD erreicht, dass die Grundsicherung auch gezielt weiterentwickelt und verbessert wird: Der Erwerbsfähigkeitsbegriff wird realitätsnäher gefasst, damit jede und jeder die Unterstützung bekommt, die wirklich gebraucht wird. Langzeitarbeitslose erhalten verbindliche Gesprächsangebote und eine engere Begleitung, um den Weg in Arbeit besser zu schaffen. Eltern mit kleinen Kindern werden gezielt gestärkt, Gesundheits- und Reha-Angebote werden ausgebaut und die Mitarbeitenden in den Jobcentern weiterqualifiziert. Zugleich sorgen wir für Entlastung: Leistungen für getrennt Erziehende werden vereinfacht, und die temporäre Bedarfsgemeinschaft fällt weg – für weniger Bürokratie und mehr Klarheit im Alltag.

Tariftreuegesetz: Deutschland zahlt Tarif – Vorteil für Beschäftigte, Arbeitgeber und eine starke Wirtschaft
Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Investitionen sorgt für ein funktionierendes Land – und das Bundestariftreuegesetz sorgt für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wer Bundesaufträge erhält, muss Tarifstandards einhalten – vom Hauptauftragnehmer bis zum Subunternehmen. So beenden wir Lohndumping, stärken die Tarifbindung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Unternehmen. Gleichzeitig sorgen wir für eine unbürokratische Umsetzung: Nachweise lassen sich mit vorhandenen Unterlagen erbringen, Zertifizierungen schaffen zusätzliche Entlastung. Unser Ziel ist klar: Deutschland zahlt Tarif – zum Vorteil von Beschäftigten, Arbeitgebern und einer starken Wirtschaft.

Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Die GEAS-Reform schafft in Europa einheitliche Regeln, die für mehr Ordnung, Sicherheit und Fairness sorgen. Europaweit sollen Asylverfahren schneller, fairer und einheitlicher werden. Ziel ist es, die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete und ihre Familienangehörigen sowie vulnerable Asylsuchende zu schützen und zu verbessen und irreguläre Migration zu begrenzen.

Für Deutschland bedeutet das: weniger Doppelanträge, schnellere Verfahren und eine spürbare Entlastung von Kommunen und Behörden. Damit stärkt die Reform sowohl das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Steuerung von Migration als auch den Zusammenhalt innerhalb Europas.

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht nun an die europäischen Vorgaben angepasst. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir die Entwürfe sorgfältig prüfen und beraten. Es werden viele zentrale Änderungen des bestehenden Rechts vorgenommen, die wir uns jetzt genau ansehen müssen.

Finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Diese Woche beraten wir den Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025. Wesentliche Inhalte sind die Erhöhung der Entfernungspauschale, die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von Verpflegungsleistungen in Restaurants, Schulen und Kitas sowie die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Diese Entlastungen sind Teil des Sofortprogramms für Deutschland, das der Koalitionsausschuss im Mai beschlossen hatte und das nun umgesetzt wird.

Von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn die Erhöhung gilt ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg. Unabhängig vom Verkehrsmittel haben damit diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Land am Laufen halten, am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich.

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit hat für uns hohe Priorität, gerade auch zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Denn die Ahndung und Verfolgung von groß angelegtem Steuerbetrug ist eine Frage der Gerechtigkeit. Daher werden mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf die Instrumente zur Bekämpfung von Schwarzarbeit deutlich verbessert. Es soll unter anderem die Rechts-grundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden geschaffen werden. Die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der Finanz-kontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden ausgeweitet, vereinfacht und deutlich effizienter gestaltet. Die FKS als zentraler Akteur wird dadurch noch schlagkräftiger gegen Schwarzarbeit vorgehen können.

Freiwilliger Wehrdienst
Die sicherheitspolitische Bedrohungslage hat sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine in den letzten Jahren signifikant verschärft. Um einen effektiven Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung leisten zu können, benötigt die Bundeswehr – auch unter Zugrundelegung der NATO-Fähigkeitsziele – ca. 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten. Dies erwarten auch unsere Bündnispartner von Deutschland.

Mit der Verabschiedung des Koalitionsvertrages einigten wir uns auf die Einführung eines neuen attraktiven Wehrdienstes, der sich grundsätzlich am schwedischen Wehrdienstmodell orientiert und zunächst auf Freiwilligkeit basiert. In dieser Woche starten wir den parlamentarischen Prozess mit der ersten Lesung im Bundestag mit dem gemeinsamen Ziel den Wehrdienst an die heutige Zeit anzupassen und ihn attraktiver zu machen.

Wichtig ist: Es wird keinen Automatismus für eine verpflichtende Einberufung geben. Wir sind als Koalition gemeinsam zuversichtlich, dass wir die Voraussetzungen für einen ab 2026 beginnenden notwendigen personellen Aufwuchs Bundeswehr schaffen können.

Senkung der Stromkosten
Um die Kostenbelastung der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten. In entsprechendem Umfang werden dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten gesenkt. Von diesem Zuschuss profitieren nicht nur die energieintensive Industrie, sondern auch der Mittelstand sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Zusätzlich verstetigen wir die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz. Davon profitieren rund 600.000 Unternehmen – darunter auch viele Handwerksbetriebe. Wettbewerbsfähige Energiepreise sind und bleiben entscheidend für einen starken Industriestand-ort Deutschland.

Ausbau von Geothermie erleichtern
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Tempo beim Ausbau von Geothermieanlagen sowie Wärmepumpen, -speichern und -leitungen deutlich zu steigern. Gleichzeitig soll das Gesetz dazu beitragen, die Erkundung der regionalen Potenziale der Erdwärme zu erleichtern. Auch private Haushalte profitieren von dem Gesetz, zum Beispiel in Form von verein-fachten Genehmigungen für eigene Wärmepumpen. Dies soll unter anderem durch Digitalisierungsvorgaben, Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen sowie den Einsatz von Projektmanagern erreicht werden. Zusätzlich wird diesen Anlagen sowie Anlagen zur Speicherung von Wärme ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt.