Neues aus dem Bundestag

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Nach der Regierungsbildung stellen wir uns selbstbewusst auf, um die kommenden vier Jahre konstruktiv zu gestalten.

Ich bin sehr zufrieden mit dem Fraktionstableau, das wir aufgestellt haben: Unsere neue Führung vereint erfahrene und jüngere Kolleg:innen, Genoss:innen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Mit der Wahl der Sprecher kann nun auch die wichtige Arbeit in den Arbeitsgruppen beginnen. Ich wurde von meiner Fraktion erneut zum tourismuspolitischen Sprecher gewählt und werde unsere Arbeit im Tourismusausschuss federführend voranbringen.

In den bevorstehenden Sitzungswochen wird es vor allem darauf ankommen, das Sondervermögen rasch ins Land zu bringen. Es muss schnell spürbar werden, dass es in Deutschland vorangeht. Besonders beim Wohnungsbau müssen wir große Schritte machen. Ich bin Verena Hubertz dankbar, dass sie das Thema zur Chefsache macht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Energiewende. Bezahlbare Energie ist die Grundlage für wirtschaftlichen Aufschwung und eine spürbare Entlastung der Bürger. Deshalb wollen wir auch die Netzentgelte schnell senken. 

Was noch wichtig war diese Woche im Bundestag erfahrt ihr hier:

 

Jahresbericht der Wehrbeauftragten 

Wir beraten in dieser Woche den Jahresbericht 2024 der Wehrbeauftragen des Deutschen Bundestages im Plenum. Es ist der fünfte und letzte Jahresbericht der amtierenden Wehrbeauftragten Eva Högl, deren Amtszeit Ende Mai 2025 endet. Auch im diesjährigen Bericht ist die angespannte Personallage Schwerpunkt: „Genügend und vollständig einsatzbereites Personal ist der Schlüssel zur Verteidigungsfähigkeit“, heißt es. Jedoch ist man dem Ziel, bis 2031 eine Personalstärke von 203.000 Soldat:innen zu erreichen, nicht nähergekommen. Ende 2024 waren es 181.174 aktive Soldat:innen. Auch die vollständige Gleichstellung der Geschlechter ist in der Bundeswehr noch längst nicht erreicht, vielmehr sehen sich Soldatinnen weiterhin Vorurteilen, Diskriminierung und leider zuweilen sexueller Belästigung ausgesetzt, so der Bericht. 

Materialmangel und Modernisierung der Infrastruktur bleiben weiterhin entscheidende Themen, bei denen es durch das 100 Milliarden Euro Sondervermögen Bewegung gibt. 

Die Wehrbeauftragte zieht auch Bilanz über die fünf Jahre ihrer Amtszeit, in denen sich viel in der und für die Bundeswehr verändert hat. Aus einer Verteidigungsarmee wurde eine Einsatzarmee und wird nun wieder eine Verteidigungsarmee. Dabei stellt die „Zeitenwende“ – der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine – die entscheidende Zäsur für die Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland, Europa und der Welt dar. Ebenso ist das Ende der Auslandseinsätze in Afghanistan und Mali ein Einschnitt. Afghanistan und Mali waren die längsten, umfangreichsten und gefährlichsten Einsätze der Bundeswehr außerhalb Europas. Und ihre Bilanz ist ernüchternd bis erschreckend, so der Bericht. 

Die Ereignisse, Entwicklungen und Entscheidungen der letzten Jahre haben so die Bundeswehr grundlegend verändert und werden sie nachhaltig prägen, bilanziert die Wehrbeauftragte. 

Ganztagsausbau weiter voranbringen 

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter (Klasse 1 bis 4) eingeführt. Wir brauchen qualitativ hochwertige ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. So fördern wir Kinder und ihre Entwicklung, erleichtern aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit gerade Frauen die Berufstätigkeit. 

Dafür muss der Ganztagsausbau weiter vorangetrieben werden. Mit dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau unterstützt der Bund dabei Länder und Kommunen mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass die Mittel aus dem Programm bislang zögerlich abgerufen werden. Vielfach gibt es Planungsunsicherheiten und Verzögerungen in den Ländern und Kommunen. Um darauf zu reagieren, sollen nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Fristen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängert werden. Die Maßnahmen können dann bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Damit nehmen wir zeitlichen Druck von den Ländern und Kommunen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass alle Mittel auch verwendet werden und so das Ziel eines flächendeckenden Ganztagausbaus erreicht werden kann.

Kulturgüter schützen 

2016 ist das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft getreten. Damit wurde das deutsche Recht an EU- und internationale Standards – vor allem an das UNESCO-Übereinkommen von 1970 – angepasst. Dort werden bundesweit geltende Bestimmungen zum Abwanderungsschutz, zur Rückgabe von Kulturgut und zur Unterbindung des illegalen Handels damit getroffen. Geschützt wird national wertvolles Kulturgut, das herausragende Bedeutung für die kulturelle Identität Deutschlands hat, sowie das Kulturgut anderer Staaten. 

Die Evaluierung des KGSG aus 2022 hat ergeben, dass es sich bewährt hat und keiner Ge-neralrevision bedarf. In einigen Bereichen kann es jedoch optimiert, praxisrelevant angepasst oder Unschärfen beseitigt werden sowie Anpassungen an EU-Recht vorgenommen werden. Dies greift der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. 

Klargestellt wird unter anderem das Regelungsgefüge zwischen den Einfuhr- und Sicherstel-lungsbestimmungen sowie die Sicherstellungsvoraussetzungen. Neu eingeführt wird eine zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von fünf auf maximal zehn Jahre. Weiter wird der internationale Leihverkehr zwischen Museen zur Umsetzung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten erleichtert, indem Sorgfaltspflichten erst ab einem Wert von 5.000 Euro greifen. Für archäologisches Kulturgut bleiben die bisherigen strengen Vorgaben bestehen. Darüber hinaus wird mit den vorgesehenen Änderungen die Rechtssicherheit gestärkt, indem die Vorgaben zur Sicherstellung durch die Landeskulturbehörden klarer geregelt werden.