Neues aus dem Bundestag

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Die vorletzte Sitzungswoche ist vollgepackt mit Gesetzesvorhaben, die final beschlossen werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf weiteren umfassenden Entlastungsmaßnahmen. Insbesondere mit der Strom- und Gaspreisbremse sowie der 200 Euro Einmalzahlung für Studierende beschließen wir wichtige Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen.

Alle Infos zu den Themen dieser Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland.
Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

 

Die Strompreisbremse kommt

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher:innen und Unternehmen in Deutschland.

Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

 

200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen

Wir haben bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht. Nun sorgen wir dafür, dass alle Studierenden und Fachschüler:innen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen höher als in der Gesamtgesellschaft ist.

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind – also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, internationale Studierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Anspruch ha-ben auch etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und muss beantragt werden. Da-für wird eine digitale Antragsplattform eingerichtet. Darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.

 

Handelsabkommen CETA wird ratifiziert

Wir beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten (CETA). Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorantreiben. Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden. CETA wird dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teilt.

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist seit September 2017 teilweise in Kraft. Seine Wirkung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. CETA tritt erst dann vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland schließt die Ratifizierung mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs nun ab.

In einem Entschließungsantrag betonen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Anforderungen an künftige Handelsabkommen, beispielsweise mit den Mercosur-Staaten oder den USA. Mit der Handelsagenda setzt die Regierungskoalition ein klares Zeichen für höhere Resilienz durch mehr Handel. In Zeiten gestörter Lieferketten stärken wir die Wirtschaftsbeziehungen zu unseren Partnern rund um den Globus. Für die deutsche Wirtschaft gilt es, stabile Lieferketten, Diversität in den Absatz- und Beschaffungsmärkten, die Vermeidung von wirtschaftlichen Klumpenrisiken, eine sichere Rohstoffversorgung und den Aufbau von neuen Energiepartnerschaften zu schaffen. Dafür setzen sich die Koalitionsfraktionen in ihrem vorgelegten Entschließungsantrag ein.

 

Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht verbessern und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend beraten. Mit der Novelle soll der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verbessert werden.
Die Änderungen erleichtern es zudem, dass künftig Strom aus Erneuerbaren Energien mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Diese werden an Wind- und PV-Anlagen zukünftig einfacher gebaut werden können.

Mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik zielt die Neuregelung darauf ab, die Flächenpotenziale von Braunkohletagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es darüber hinaus den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.

Die Regelvermutung zur optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen wird mit einem Abstand der zweifachen Höhe (2H) der Windenergieanlage gesetzlich klargestellt.

Zusätzlich wird der Ausbau von PV-Anlagen auf Flächen privilegiert, die innerhalb von 200 Metern Entfernung von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen liegen. Mit den Regelungen geben wir der Energiewende baurechtlich einen weiteren Schub.

Bund investiert in den ÖPNV

Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.

Den entsprechenden Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche erstmalig.

 

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Jahressteuergesetz sorgt für notwendige Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung bringt mit dem Jahressteuergesetz 2022 in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Änderungen auf den Weg. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages.

So wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Dies ist notwendig, um die Energiepreispauschale auszuzahlen.

Mit dem Jahressteuergesetz setzen wir außerdem den EU-Energiekrisenbeitrag für Unternehmen in der Gas-, Öl-, Kohle und Raffineriebranche um. Krisenbedingte Überschussgewinne dieser Unternehmen werden mit einer Abgabe von 33 Prozent besteuert. Die Unternehmen leisten damit einen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise.

Vorgesehen ist auch die Zusammenlegung der Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale. Es soll künftig eine Tagespauschale von sechs Euro bis maximal 1.260 Euro für das Arbeiten in der häuslichen Wohnung gewährt werden. Auf das Erfordernis eines abgeschlossenen Arbeitszimmers wird künftig in allen Fällen verzichtet, in denen das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Der Abzug soll somit unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt.
Das Gesetz beinhaltet weiterhin eine Verlängerung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Die Sonderabschreibung wird künftig an die Einhaltung des Energieeffizienzstandards EH 40 gebunden. Damit setzen wir einen Impuls für klimagerechtes Bauen.