Neues aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche sind die beiden zentralen Projekte unser neues Bürgergeld sowie die Wohngeldreform. Darüber hinaus beschäftigen wir uns weiterhin mit wichtigen Entlastungen in der Preiskrise. Ebenfalls Thema dieser Sitzungswoche: Der Bericht des Ostbeauftragten Carsten Schneider.

Alle Infos zur Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss

Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Über den dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf berät der Bundestag erstmalig. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht.

Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Damit er-reicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000. Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen und steigt damit von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat – das ist eine Verdoppelung des bisherigen Betrags.

Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Diese Komponente wird als Zuschlag gewährt, wenn die Mieterhöhung nicht bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann.

Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Damit werden zielgenau finanzielle Belastungen bedürftiger Haushalte kompensiert, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen danach alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger:innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten. Von dem zweiten Heizkostenzuschuss profitieren laut Bundesregierung rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

 

Energiepreispauschale für Rentner:innen und Pensionär:innen des Bundes

Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner:innen sowie Pensionär:innen des Bundes vorgesehen. In dieser Woche beraten wir den dazugehörigen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erstmalig.

Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Be-sonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

 

Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt

Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt wer-den. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats.

Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst, um Preissteigerungen besser abzubilden. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst – ein „roter Faden“ im Eingliederungsprozess –, der zwischen Leistungs-berechtigten und Jobcentern erarbeitet wird. In der sich daran anschließenden Vertrauens-zeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden. Die Leistungen werden jedoch nicht gemindert, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Der Vermittlungsvorrang, also die Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten –, wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.

In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit – das bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden und unerhebliches Vermögen keine Rolle spielt. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert.

 

Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt.

Diese Steuerentlastungen ermöglichen es den UPG, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres unter rechnerischer Zugrundelegung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 90 % der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung dann noch verbleibenden Energie-bzw. Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzungen sind, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden.

Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maß-nahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher UPG in Deutschland weiterhin gewährleistet n. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.

 

Das Jahressteuergesetz sorgt für notwendige Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche das Jahressteuergesetz 2022 in den Bundestag ein, um in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Änderungen zu erreichen. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Notwendig sind auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus besteht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

So wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Dies ist notwendig, um die Energiepreispauschale auszuzahlen. Vorgesehen ist auch die Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Die Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag soll dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Ihr Abzug soll unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder ein anderer Arbeitsplatz existiert.

 

Bericht des Ostbeauftragten: Ein neuer Blick auf Ostdeutschland

Unter dem Titel „Ein neuer Blick“ hat Carsten Schneider, Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, seinen ersten Bericht zur Lage in Ostdeutschland vorgelegt. Der Bundestag befasst sich mit den Ergebnissen in dieser Woche im Rahmen einer Debatte im Plenum.

Der Bericht stellt fest, dass Ostdeutschland in den vergangenen drei Jahrzehnten einen tiefgreifenden Umbruch erlebt hat und sich mehrfach neu erfinden musste. Diese Erfahrungen waren für viele hart und schmerzhaft. Gleichzeitig sind vielerorts auch neue Energien und Dynamiken, eine Aufbruchstimmung und gerade in jüngster Zeit ein neues Selbstbewusstsein entstanden. Der Osten hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, in Teilen boomt er sogar. Neue Firmen siedeln sich an und alte expandieren, die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Die Infrastruktur kann mittlerweile an vielen Stellen mit anderen Wachstumsregionen mithalten, auch dank Milliardeninvestitionen des Bundes.

Andererseits sind die Einkommen im Osten immer noch niedriger als in Westdeutschland, die Ostdeutschen verfügen über weniger Rücklagen und kaum Vermögen. Das Ziel gleich-wertiger Lebensverhältnisse bleibt deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für die Politik in Bund und Ländern, so der Bericht. Viele ostdeutsche Regionen sind nach wie vor strukturschwach und leiden unter einer ungünstigen Demografie. Bereits heute ist der Arbeits- und Fachkräftemangel im Osten eklatant.

Der Bericht des Ostbeauftragten soll künftig im Wechsel mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit erscheinen. Für den Bericht wurden Gastautor:innen eingeladen, ihren jeweils eigenen Blick auf den Stand der Einheit und auf Ostdeutschland zu schildern. Außerdem stellt der Bericht das geplante „Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ vor, das die Bundesregierung und der Bundestag im Frühjahr beschlossen haben. Diese neue Institution soll zu einem zentralen Ort der Auseinandersetzung um die Einheit und die Transformation in Mittel- und Osteuropa werden.