Neues aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche ging es mit Anpassungen beim Kurzarbeitergeld sowie der Senkung der Umsatzsteuer auf Gas wieder zentral um wichtige Entlastungen in der Preiskrise. Doch auch darüber hinaus wurden wichtige Themen für unser Land intensiv beraten.

 

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.

Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, hat ohnehin mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche zum ersten Mal.

 

Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld

Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Am Donnerstag beraten wir den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld final. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeitsmarkt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.

 

Abkehr von Gas als Brennstoff wird erleichtert

Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland trotz massiv verringerter Lieferungen durch Russland stabil. Eine Verschlechterung der Lage kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Damit Kraftwerke und Industrie, die auf Gas angewiesen sind, unkompliziert auf andere Brennstoffe umsteigen können, berät der Bundestag in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass die für den Brennstoffwechsel notwendigen Genehmigungsverfahren von Anlagen beschleunigt werden. Die Zulassung für die Errichtung einer Anlage soll künftig bereits vor Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Erstmals soll – sofern europarechtlich erlaubt – auch der vorläufige Betrieb einer Anlage möglich sein. Der Zeitraum zur Erhebung von Einwänden gegen eine Genehmigung wird von zwei auf eine Woche verkürzt. Des Weiteren kann auf Antrag des Betreibers auch von den Regelungen zu Lärm und Luft abgewichen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren sollen rückwirkend von diesen Verfahrenserleichterungen profitieren.

 

Entlastung von Verbraucher:innen durch Senkung der Umsatzsteuer bei Gas / Steuer- und Abgabenbefreiung von Inflationsausgleichsprämien

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen ein Gesetz auf den Weg, um die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen sind dazu angehalten, die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben.

Mit dem Gesetz wird außerdem die Steuer- und Abgabenbefreiung von Inflationsausgleichsprämien, die die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer:innen auszahlen, umgesetzt. Leistungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen aus der Inflation werden bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei gestellt. Diese Steuer- und Abgabenbefreiung gilt befristet bis zu 31. Dezember 2024.

Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche abschließend.

 

Nutzung von Gas im Strombereich weiter reduzieren

In den vergangenen Monaten hat Russland schrittweise die Gaslieferungen nach Deutschland gedrosselt – mit der Folge, dass der Gas- und Strompreis hierzulande stark angestiegen ist. Um Stromausfälle in Deutschland zu vermeiden, bringt die Bundesregierung deshalb in dieser Woche ein Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um den Gasverbrauch bei der Erzeugung von Strom weiter zu reduzieren.

Im Energiesicherungsgesetz wird der Brennstoffwechsel innerhalb von Anlagen zur Energieerzeugung erleichtert. Künftig sollen befristete Abweichungen von der Betriebssicherheitsverordnung möglich sein, um den Brennstoffwechsel auch ohne Zustimmung der Behörden zu beschleunigen. Des Weiteren werden mehr Anreize für die Stromproduktion aus Solarenergie geschaffen. Im Erneuerbaren-Energie-Gesetz wurde bereits beschlossen, dass ab 2023 PV-Neuanlagen mehr als die bisher üblichen 70 Prozent ausgelastet sein können. Die Regel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgezogen und gilt künftig auch für PV-Bestandsanlagen.

Während der Nacht sowie in den Morgen- und Abendstunden müssen Windenergieanlagen üblicherweise ausgeschaltet bleiben. Mit dem Gesetzentwurf werden nun die Grenzwerte bei Lärm und Schattenschlag gelockert, damit die Potentiale zur Stromerzeugung während der Nacht sowie in den Morgen- und Abendstunden genutzt werden.

Mit dem Gesetzpaket wird außerdem der Stromnetzausbau beschleunigt und Kapazitäten im bestehenden Stromnetz erhöht.