Neues aus dem Bundestag

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Jetzt geht die Arbeit richtig los: Die Regierung steht, die Ausschüsse werden konstituiert und die Arbeitsteilung zwischen den Bundestagsabgeordneten ist geklärt. In dieser Sitzungswoche Staren deswegen sofort die Beratungen zu einem Nachtragshaushalt, um Zukunftsinvestitionen auf hohem Niveau gewährleisten zu können.

Alle Informationen zur aktuellen Sitzungswoche finden sich im Folgenden.

Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen

Mit einem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 sollen Mittel aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten bereitgestellt werden – zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft. Der Nachtragshaushalt sieht Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht.

Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche das erste Mal.

 

Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert

Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im November den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit dieser Zusage kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme fortführen.

Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des WSF erfolgen kann. Grundsätzlich werden die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden.

In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abschließend.

 

Ganztagsbetreuung: Frist für Beschleunigungstopf wird verlängert

GrundschülerInnen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch dann stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember abgerufen werden.

Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern waren jedoch die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen – in der Folge auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz notwendig. Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen.

Eine entsprechende Initiative der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beraten wir diese Woche abschließend.

 

Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung

Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die sog. Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.

Ein entsprechender Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, das Anpassungsverfahren auch für die 20. Legislaturperiode beizubehalten, wird in dieser Woche beraten.

 

 

 

Titelbild: pixabay.com/manfredgrund_mdb