Letzte Sitzungswoche dieser Legislaturperiode

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Endspurt: Die letzte Sitzungswoche dieser Regierungszeit steht an und es gilt die letzten großen Themen umzusetzen. Konkret geht es um gut gemachten Klimaschutz, den Ausbau Erneuerbarer Energien, um faire Verträge und viele weitere Projekte.

 

Alle Informationen zu den aktuellen Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Klima- und Energiepaket auf dem Weg 

Klimaschutzgesetz 

Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundes-verfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. 

Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen. 

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. 

Förderung erneuerbarer Energien 

Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien. 

Der Bundestag berät einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im BundesImmissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt. 

Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden. 

Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen. 

Markthochlauf von Wasserstoff 

Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der VerbraucherInnen und deren Teilnahme am Strommarkt. Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der StromkundInnen erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden. 

Das gesamte Gesetzespaket wird diese Woche abschließend beraten. 

 

Faire Verträge für Verbraucherinnen 

Wir wollen, dass VerbraucherInnen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher beschließen wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die VerbraucherInnen oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabo sowie bei Handy- und Internet-verträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der VerbraucherInnen einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein. 

Wir führen einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt. 

Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der VerbraucherInnen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein un-gewollter Anbieterwechsel wird so verhindert. 

Auch werden die Rechte der VerbraucherInnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden. 

 

Zusätzliche Regionalisierungsmittel für ÖPNV 

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dieses Prinzip wird im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz) seit 1996 verankert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern jährlich Mittel zur Verfügung stellt, um ein attraktives Angebot im ÖPNV zu sichern und auszubauen. 

Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund die Länder bereits durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. So wird sichergestellt, dass das Angebot trotz eines massiven Passagierrückgangs in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. Aber auch in den kommenden Monaten ist der Sektor durch die Pandemie stark belastet. Deshalb erhöhen wir die Mittel für im Jahr 2021 entstandene finanzielle Nachteile nochmals um insgesamt 1 Mrd. Euro. Die Länder müssen dafür ihren hälftigen Anteil an der Finanzierung nachweisen. Wir beraten in dieser Woche den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen abschließend. 

 

Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer 

Abschließend beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten. 

Mit dem Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Min-deststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. Außerdem wird bei Mietspiegeln, die diese Mindeststandards erfüllen, angenommen, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. 

Außerdem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass künftig in allen Kommunen mit mehr als 50.000 EinwohnerInnen ein Mitspiegel erstellt werden muss. Damit stärken wir die Rechte der MieterInnen. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen. 

 

Foto: pixabay.com/andreas160578