Letzte Sitzungswoche des Jahres im Bundestag

Datum:

Die letzte Sitzungswoche für das Jahr 2020 hat es noch einmal richtig in sich: Es wird ein Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie beschlossen, mit dem Jahressteuergesetz werden wichtige steuerliche Erleichterungen verabschiedet und es geht um wichtige Regelungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien.

Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Sitzungswoche gibt es im Folgenden:

Verlässliche Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Für jede Arbeit in Deutschland müssen gute arbeitsrechtliche Standards und Arbeitsschutz gelten – auch in der Fleischindustrie. Daher beenden wir das System von organisierter Verantwortungslosigkeit in dieser Branche und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen und deren Einhaltung. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Darauf zielt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das in dieser Woche in
2. und 3. Lesung beraten wird.

Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Außerdem müssen wir in außergewöhnlichen Notlagen handlungsfähiger sein. In der Fleischindustrie machen wir die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Dafür werden Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche, in der es bisher nur wenige Tarifverträge gibt. So werden die Rechte der ArbeitnehmerInnen gestärkt. Nicht zuletzt wird auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.

Jahressteuergesetz: Alleinerziehende werden dauerhaft entlastet

Mit dem Jahressteuergesetz 2020, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschieden, werden BürgerInnen, Unternehmen und Vereine steuerlich bessergestellt. Um in der Pandemie zu helfen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale ein, verlängern die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen.

Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

Der auf 4.008 Euro angehobene Entlastungsbetrag für Alleinerziehende war bislang befristet – jetzt wird er dauerhaft gewährt. Zudem wird die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe ausgebaut.

Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass SteuerhinterzieherInnen auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen. Sie sollen ihre Beute auf keinen Fall behalten können. Weitere Maßnahmen dienen der Verhinderung von schwerem Umsatzsteuerbetrug.

Bedauerlicherweise konnten wir CDU/CSU nicht dazu bewegen, das politische Engagement gemeinnütziger Organisationen im Jahressteuergesetz zu regeln. Auf allen Ebenen haben wir uns für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt, dass eine gemeinnützige Organisation nicht um ihre Steuerbefreiung fürchten muss, wenn sie sich politisch betätigt.

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Strom aus Erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den wir in dieser Woche abschließend beraten, soll deshalb der Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gefördert werden. Laut dem Entwurf können Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 ausläuft, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung weiterhin am Netz bleiben. Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es, auch sie weiter am Netz zu halten. Zudem soll der Bau von Windrädern für Kommunen attraktiver werden, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können.

Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbindlicher zu gestalten, wird ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der Erneuerbarer Energien. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.

Doch wir möchten mehr erreichen. Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor.

Die EEG-Umlage soll auf Null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.

 

Unternehmensinsolvenzen frühzeitig verhindern

Mit einem Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche abschließend beraten, setzenwir EU-Recht um und schaffen einen Rechtsrahmen für wirtschaftliche Restrukturierungen. Damit eine Insolvenz bereits frühzeitig abgewendet und das Unternehmen zügig saniert werden kann, sollen entsprechende Restrukturierungspläne in Zukunft auch mehrheitlich durch die GläubigerInnen verabschiedet werden können. Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, soll es zudem erlaubt sein, die Verhandlungen über den Plan eigenständig zu führen und ihn selbst zur Abstimmung zu stellen. Damit schaffen wir ein vorinsolvenzliches Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, sich rechtzeitig zu sanieren und weiterhin am Markt zu bestehen. Das ist gerade auch in Zeiten der Krise ein wichtiges Instrument. Auch konnten wir erreichen, dass sich ArbeitnehmerInnenvertreter in bestimmen Fällen außerhalb ihrer Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz einbringen dürfen.

Außerdem reagieren wir mit dem Gesetzentwurf auf die aktuelle Situation in der Pandemie: Unternehmen, denen staatliche November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden sind, müssen im Januar 2021 keinen Insolvenzantrag stellen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.