Letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in 2022

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In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in diesem Jahr werden noch wichtige Projekte beschlossen beziehungsweise auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben der Woche: Unsere Strom- und Gaspreisbremse als umfassende Entlastungsmaßnahme für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in diesem Land.

Alle Infos zu den Themen dieser Sitzungswoche findet ihr im Folgenden:

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland.

Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.

 

Die Strompreisbremse kommt

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Vebraucher:innen und Unternehmen in Deutschland.

In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

 

Bund investiert in den ÖPNV

Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.
Den entsprechenden Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend.

 

Schneller Bauen durch beschleunigte Verfahren

Große Infrastrukturvorhaben wie der Bau eines Windparks, einer Bahnstrecke oder einer Bundesfernstraße haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb werden in Raumordnungsverfahren (künftig Raumverträglichkeitsprüfungen) unter Beteiligung der Öffentlichkeit verschiedene Standort- und Trassenalternativen geprüft, bevor konkrete Projekte genehmigt werden.

Um solche Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) in den Bundestag ein. Der Entwurf sieht vor, Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen weiter zu digitalisieren. Um die Landes- und Regionalplanung zu flexibilisieren, werden Abweichungen von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen erleichtert. Auch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ist mit der Neuregelung verbunden. Künftig wird bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

 

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Start-ups haben eine besondere Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie sind Ideengeber und Innovationstreiber und stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation. Stärkung und Förderung von Start-ups sind daher zentrale Ziele der Bundesregierung.
Mit der vorgelegten Start-up-Strategie bündelt die Bundesregierung diese Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Sie sollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen unter anderem die Finanzierung von Start-ups stärken, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessern und Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren. Die Bundesregierung wird jährlich über den Stand der Umsetzung berichten.

 

Modernisierung des Bundesbaus

Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Der Bestand sowie zukünftige Bauvorhaben der Bundesverwaltung müssen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und auf den aktuellen Stand der Digitalisierung gebracht werden. Wachsende Bedarfe der Bundesministerien und ihrer Behörden erfordern es, Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Das kann der Bund nur bewältigen, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden, und sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Verantwortung erhalten.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus werden die Gesetze für beide Institutionen geändert. Der BImA wird die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau insbesondere auf ihren Liegenschaften übertragen, die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR bleibt unberührt. Das Bundesbauministerium (BMWSB) wird künftig im Verwaltungsrat der BImA vertreten sein.
Wir haben erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass die BImA die Aufgabe hat, den Bund bei der Erfüllung seiner bau-, wohnungs-, stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Ziele zu unterstützen. Außerdem stärken wir den Einfluss des Parlaments.

In diesem Sinne haben wir auch im Maßgabebeschluss konkrete Berichtspflichten gegenüber dem Parlament formuliert, um unter anderem im Bereich des kommunalen Bauens und bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele die Bundesregierung weiter zu unterstützen. Darüber hinaus haben wir hier als Zielwert die Errichtung von 3.000 Wohnungen pro Jahr festgeschrieben.