Konkrete Informationen zu den NOVEMBERHILFEN veröffentlicht

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Vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen und Soloselbstständige erhalten noch im November erste Zuschüsse. Dafür wird es zunächst Abschlagzahlungen geben.

 

Firmen und Soloselbstständige, die aufgrund der Corona-Regelungen im November schließen müssen, bekommen noch diesen Monat erste Gelder der Novemberhilfe ausgezahlt – und zwar in Form von Abschlagszahlungen, also zunächst als pauschale Teilzahlung. Die Bundesregierung ist bereit dafür die notwendigen Gelder in die Hand zu nehmen – und so auch mehr als die bisher angekündigten 10 Milliarden für die NOVEMBERHILFEN in die Hand zu nehmen.

Erste Abschlagszahlungen noch im November

Es ist gut, dass die Antragstellung und erste Auszahlung noch im November möglich sein wird. So werden die betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen zügig Unterstützung erfahren.

So funktioniert die Novemberhilfe
  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; Unternehmen bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche, voraussichtlich am 25.11.2020.
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorgesehen
  • Parallel wird das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Insgesamt sollen den betroffenen Unternehmen bis zu 75% des Umsatzes des November des Vorjahres für den Monat erstattet werden. Alternativ können auch 75% des Umsatzes des Jahresdurchschnitts als Berechnungsgrenze herangezogen werden.