Haushaltswoche im Deutschen Bundestag

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In dieser Woche geht es im Bundestag wieder um das Geld. Mit der Debatte und dem Beschluss des Bundeshaushalts 2022 werden die zentralen finanziellen Leitlinien der Bundespolitik für das laufende Jahr festgelegt. Außerdem stehen zwei weitere wichtige Projekte auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages: 12 € Mindestlohn und das Sondervermögen Bundeswehr.

 

Alle Informationen zu den aktuellen Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden.

bundeshaushalt 2022

Wir leben in einer Zeit außergewöhnlicher Herausforderungen. Der Überfall Russlands hat nicht nur den Krieg wieder nach Europa gebracht, sondern auch die Preise für Energie und Lebensmittel weltweit ansteigen lassen. Viele UkrainerInnen sind vor Krieg und Zerstörung in ihrem Land geflohen und suchen Schutz in Deutschland und der EU. Und auch die Klimakrise erfordert weiter zügig staatliches Handeln. Nicht zuletzt stellt uns die Bewältigung der Corona-Pandemie weiterhin vor große Herausforderungen. Das Virus ist noch nicht besiegt.

Diesen zahlreichen Krisen stellt sich die Ampel-Koalition entgegen. Mit dem ersten gemeinsamen Haushalt schaffen wir Sicherheit in der Krise und setzen wichtige Impulse für die Zukunft unseres Landes. Der Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben in Höhe von fast 496 Milliarden Euro vor – ein Plus von fast zwölf Milliarden Euro. Mehr als 50 Milliarden Euro davon sind für Investitionen vorgesehen. Das zeigt: Die Koalition handelt entschlossen und setzt klare Prioritäten für eine zukunftsorientierte Politik, ohne nachfolgende Generationen zu stark zu belasten.

Parallel beschließen wir einen Ergänzungshaushalt, der die BürgerInnen bei den hohen Energiepreisen entlastet, zielgerichtet wirtschaftliche Härten abfedert und Unterkunft und Betreuung für Geflüchtete sicherstellt. Wir werden auch unsere eigene Wehrhaftigkeit stärken müssen. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO wahrnehmen können. Deshalb bringt die Bundesregierung ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg. Wir verankern es im Grundgesetz und schaffen so Planungssicherheit für die best-mögliche Ausrüstung unserer SoldatInnen. Ein beratendes Gremium des Haushaltsausschusses wird die konkreten Beschaffungsvorhaben begleiten und so parlamentarische Kontrollrechte sichern.

Mit diesem Sondervermögen stellen wir zugleich sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass die Investitionen im Verteidigungsbereich keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.

Gering- und NormalverdienerInnen entlasten

Der Krieg gegen die Ukraine treibt die Preise hoch, das haben besonders Familien und Menschen mit wenig Geld in den vergangenen Wochen gespürt. Die Ampel-Koalition hat darauf zügig und entschlossen mit zwei umfassenden Entlastungspaketen in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro reagiert. Sie sind im Haushalt abgebildet und kommen insbesondere bedürftigen Familien und SozialhilfeempfängerInnen unbürokratisch zugute. Auch RentnerInnen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie LeistungsbezieherInnen sind – von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld. Wir beobachten weiterhin aufmerksam die Lage und bringen bei Bedarf weitere Entlastungen auf den Weg. Arbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am Wochenende Vorschläge gemacht.

Außenpolitische Zeitenwende vollziehen

Die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Zeitenwende spiegelt sich auch in der Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik wider. Der Etat des Bundesverteidigungsministeriums steigt auf 50,3 Milliarden Euro im Jahr 2022 – ein Plus von 7,3 Prozent. Bis 2026 soll der Verteidigungshaushalt durchgängig 50,1 Milliarden Euro betragen.

Putin setzt auch Hunger als Waffe ein. In der Ukraine hat die russische Armee zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe zerstört und viele Weizenfelder vermint. Zudem blockiert Russland ukrainische Häfen, so dass gelagerter Weizen nicht exportiert wer-den kann. Das trifft vor allem viele Staaten Nordafrikas, Asiens sowie des Nahen und Mittleren Ostens, die von Lebens- und Futtermittelimporten aus der Ukraine und Russland abhängig sind.

Deutschland wird auch hier helfen: Der Etat des Auswärtigen Amtes steigt auf insgesamt 7,5 Milliarden Euro. Ein Drittel davon – rund 2,7 Milliarden Euro – entfallen auf humanitäre Hilfe. Auch der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhält mehr Mittel: Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion steigt er auf insgesamt 12,35 Milliarden Euro. Darunter fallen unter anderem mehr Mittel für Krisenbewältigung, bilaterale Zusammenarbeit, für das Welternährungsprogramm sowie für die Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“. Zudem fördern wir die Entwicklung und gerechte Verteilung von Impfstoffen, stärken Frauen und Kinder in Entwicklungsländern und helfen beim weltweiten Kampf gegen den Klimawandel. Hinzu kommt eine Milliarde Euro, um die Ukraine direkt zu unterstützen und die Folgen des Krieges für Entwicklungs- und Schwellenländer abzumildern.

Investitionen in die Zukunft vorantreiben

Die Ampel-Koalition nimmt viel Geld für Zukunftsinvestitionen in die Hand: Wir investieren in Infrastruktur und Digitalisierung, unterstützen den Mittelstand, fördern Forschung und Innovation und sichern den sozialen Zusammenhalt. Dafür stellen wir in 2022 Mittel von rund 51,5 Milliarden Euro bereit – das sind ein Drittel mehr als vor den Krisen.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Ein wichtiger Baustein dieses Haushaltes sind deshalb Investitionen in den Klimaschutz, also Mittel für den natürlichen Klimaschutz, den Ausbau der Elektromobilität und für Investitionen in energieeffiziente Gebäude genauso wie für die Dekarbonisierung unserer Industrie.

Wir investieren massiv in den Ausbau der Erneuerbaren Energien und in die Förderung innovativer Technologien wie Wasserstoff in den nächsten Jahren. Zentrales Instrument ist der Energie- und Klimafonds (EKF), den wir mit dem Ergänzungshaus-halt um 60 Milliarden Euro aufstocken. Um kurzfristig unabhängiger von russischen Energieimporten zu werden, beschleunigen wir nicht nur die Verfahren für den Ausbau der LNG-Infrastruktur, sondern investieren auch hier massiv: 200 Millionen in diesem Jahr und über 2,7 Milliarden Euro in den kommenden Jahren sieht der Bundeshaushalt für feste und schwimmende Flüssiggasterminals (LNG Floating Storages) vor. Damit unterstützen wir die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft entscheidend und sichern gleichzeitig unsere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen.

Zudem stärken wir weiter Investitionen in Schiene, Binnenschifffahrt, Radwege und Digitalisierung. Für uns gilt: Schiene vor Straße. Und das haben wir ParlamentarierInnen der Bundesregierung auch für die kommende Jahre mit auf den Weg gegeben. Denn die Stärkung der Schiene ist zentral für den Klimaschutz im Verkehrssektor. Fast 400 Millionen Euro zusätzlich sind für die Digitalisierung der Schiene im europäischen Verbund in den nächsten Jahren vorgesehen. Das ist die konkrete Verbindung von Zukunftsinvestitionen für Klimaschutz und Digitalisierung. Auch unsere Kommunen unterstützen wir bei der Anpassung an den Klimawandel und stocken das erfolgreiche Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ um 176 Millionen Euro auf, um mit neuen Park- und Grünflächen die Städte und Gemeinden weiter lebenswert zu gestalten.

Zudem stellen wir rund 659 Millionen Euro für investive Kulturmaßnahmen zur Verfügung, um unter anderem Bau und Sanierungsmaßnahmen von kulturellen Einrichtungen und Objekten zu unterstützen. Wir fördern weiterhin die Sanierung und Restaurierung von Kulturdenkmälern nationaler Bedeutung. Für Denkmalschutzprojekte sind in diesem Haushalt 73 Millionen Euro vorgesehen. Für die Sanierung kommunaler Einrichtungen, wie beispielsweise marode Sportstätten, werden künftig 476 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Hier geht es auch um energetische Sanierungen, um die Kommunen dauerhaft bei den Energiekosten zu entlasten.

Ein wichtiges Programm, das wir nun endlich wieder stark machen, nachdem es im Herbst von der alten Bundesregierung gestoppt worden war, ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Es ist auch unser Erfolg, dass in den parlamentarischen Beratungen die Mittel um 20 Millionen Euro allein für 2022 aufgestockt und langfristig gesichert wurden. Voraussichtlich ab Juni können endlich wieder neue Anträge angenommen werden.

Die Auswirkungen der Pandemie haben auch die Tourismusbranche stark getroffen. Wir sehen die Folgen und wollen sie weiter abfedern. Zur Stärkung der Branche und für den Neustart nach Corona unterstützen wir die Deutsche Zentrale für Tourismus mit deutlich mehr Geld (ein Plus von 4,6 Millionen Euro auf 39 Millionen Euro).

Der Etat für Wohnen und Bauen stützt die Konjunktur in Deutschland: Von den ins-gesamt rund fünf Milliarden Euro sind knapp vier Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir über 33 Millionen Euro on top verhandelt. Wir investieren massiv in den sozialen Wohnungsbau: In den kommenden Jahren werden insgesamt 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungs-bau bereitgestellt. Davon werden wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den Bau von 100.000 Sozialwohnungen jährlich fördern. Eine große Aufgabe, aber wir packen das an. Das gerade gestartete „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ ist deshalb eine wichtige Initiative unserer Bauministerin und wird mit 3,5 Millionen Euro unterstützt.

Ein großer Erfolg, der vor allem der SPD wichtig war: Wir machen den Weg frei und stellen für die Eigentumsbildung jetzt sechs Millionen Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen zur Verfügung. Damit profitieren nicht nur die Menschen in ländlichen Gebieten, sondern auch in Ballungsräumen, in denen die Kaufpreise für Immobilien mittlerweile oftmals in schwindelerregende Höhen gestiegen sind.

Bildungsaufstieg für mehr junge Menschen ermöglichen

Eine Zukunftsinvestition, die uns besonders am Herzen liegt: das BAföG. Wir öffnen die Förderung so stark wie lange nicht mehr und machen sie unabhängiger vom Ein-kommen der Eltern, damit wieder mehr junge Menschen durch Bildung aufsteigen können. Wir erhöhen die Elternfreibeträge und die BAföG-Sätze spürbar, heben Altersgrenzen an und führen einen Nothilfemechanismus für eine bessere Unterstützung in Krisenzeiten ein. Für das BAföG geben wir insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro aus.

Im Haushaltsverfahren konnten wir noch umfassende wichtige Veränderungen im Umfang von 40 Millionen vornehmen. Es ist uns dabei gelungen, die Hochschulen mit der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre als Herzstück des Wissenschaftssystems weiter zu stärken. Auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden in ihrer Forschungsleistung gesichert. Als erste unserer geplanten Dynamisierungsmaßnahmen sollen die Akademien der Wissenschaften von regelmäßigen Aufwüchsen profitieren. Besonders freuen wir uns, dass die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zusätzliche 2,1 Millionen Euro erhalten, um Gebäude und Ausstattung zu modernisieren. Die BundesschülerInnenkonferenz erhält 500.000 Euro für eine eigene Geschäftsstelle, um sie unabhängiger zu machen und um ehrenamtliches Engagement von SchülerInnen zu unterstützen. Für mehr Chancengleichheit an den Schulen haben wir festgelegt, dass im kommenden Jahr die Planung des Startchancenprogramms beginnen soll. Außerdem sollen ab 2023 die Mittel für die Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre bereitgestellt werden. Dies ist in entsprechenden Maßgabebeschlüssen nun vorgesehen.

Sicherheit und Zusammenhalt stärken

Die Innenpolitik dieser Bundesregierung trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift. Wir haben den Etat des Innenministeriums an die jüngsten Herausforderungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine angepasst und sämtliche Themenfelder der inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gestärkt. Außerdem haben wir wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag finanziell hinterlegt und bei sozialdemokratischen Themen wie der politischen Bildung, im Sport, bei Integration sowie Bevölkerungsschutz deutliche Akzente gesetzt.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir für konkrete Projekte und Vorhaben Aufwüchse im Umfang von 174 Millionen Euro beschlossen. Mit 189 Stellen werden wichtige Vorhaben im Bereich Digitalisierung, Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit und politische Bildung verstärkt. Ein Stellenvermerk erlaubt es dem Bundesinnenministerium noch in diesem Jahr 2.000 zusätzliche AnwärterInnen bei der Bundespolizei einzustellen, die in den Jahren 2025 und 2026 übernommen werden können. Der Ergänzungshaushalt der Bundesregierung zur Bewältigung der Folgen aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sieht 250 Millionen Euro für Handlungsfelder des Innenministeriums vor, unter anderem für humanitäre Aufnahme und Integration (+ 90 Millionen Euro), humanitäre Einsätze (+ 50 Millionen Euro), Zivilschutz (+ 50 Millionen Euro) und Sicherheit (+ 26 Millionen Euro).

Für soziale Sicherheit sorgen

Wir zeigen mit diesem Haushalt, dass sozialer Zusammenhalt und gute Arbeit für uns Priorität haben. Eine Rente, von der man leben kann, und mehr gesellschaftliche Teilhabe sind unsere Kernpunkte. Denn sie sind die Voraussetzung für ein gutes und selbstbestimmtes Leben.

Neben den laufenden Ausgaben für die sozialen Mindestsicherungssysteme bekämpfen wir Langzeitarbeitslosigkeit, indem wir den Jobcentern bis zu 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich für Eingliederungsmaßnahmen von Arbeitsuchenden zur Verfügung stellen – insgesamt steigen die Mittel hierfür auf über zehn Milliarden Euro. Wer schon länger nach Arbeit sucht, kann jede Unterstützung gebrauchen, um schnell den Wiedereinstieg in den Job zu schaffen.

Zudem stabilisieren wir die gesetzliche Rente. Fast 108 Milliarden Euro sind an finanziellen Mitteln zur Stärkung der Rentenversicherung vorgesehen. Damit halten wir das Rentenniveau bei 48 Prozent und stabilisieren die Rentenbeiträge der ArbeitnehmerInnen bis einschließlich 2025. Wir kämpfen dafür, dass dies auch künftig so bleibt. Denn jeder muss von seiner Rente in Würde leben können.
Die Corona-Pandemie hat die Kunstbranche hart getroffen. Mit einem zusätzlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von rund 59 Millionen Euro stärken wir die Künstlersozialkasse (KSK).

Damit halten wir den Abgabesatz für selbstständige KünstlerInnen und PublizistInnen auch in 2023 auf einem moderaten Niveau und greifen ihnen beim Neustart so unter die Arme.
Für uns ist es eine Frage der Solidarität, ukrainische Geflüchtete in Deutschland willkommen zu heißen. Damit sie schnell den Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen, benötigen sie ausreichende Sprachkenntnisse. Deshalb erhöhen wir die Mittel für die berufsbezogene Deutschsprachförderung um 105 Millionen Euro.

Im Haushalt sind auch unsere Entlastungen für die BürgerInnen abgebildet, mit denen wir auf die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise reagiert haben. So etwa die Einmalzahlung von 200 Euro an BezieherInnen von Grundsicherung und der Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich pro Kind. Damit bereiten wir wichtige Projekte wie das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung vor.

 

12 Euro Mindestlohn für mehr Respekt

Millionen von Beschäftigten arbeiten hierzulande zu niedrigen Löhnen, Erwerbs- und spätere Altersarmut gehen dabei Hand in Hand. Deshalb haben wir ein zentrales Versprechen abgegeben: Arbeit muss so bezahlt werden, dass jeder von seinem Lohn leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Wir lösen dieses Versprechen nun ein und beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Durch eine einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von ArbeitnehmerInnen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, besonders Frauen und Ost-deutsche. Zudem profitieren Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, da-runter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.

Zudem erhöhen wir die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und dynamisieren sie. Steigt in Zukunft der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Damit ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich. Außerdem wird es spürbare Verbesserungen bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während ArbeitgeberInnen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Ober-grenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragsleistungen. Damit wird das Risiko der Altersarmut reduziert.

 

Weg frei für das Sondervermögen Bundeswehr

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Das bedeutet: Fortan müssen wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Deshalb beraten wir in dieser Woche abschließend die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen zur Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a).

Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So stärken wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Das Sondervermögen soll so genutzt werden, dass im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsaufgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.

Zudem werden künftig zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit unabhängig vom Sondervermögen Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert. Auch dieses Ziel wird in das Errichtungsgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung wird eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informations-raum vorlegen.

Zugleich gewährleisten wir die parlamentarische Kontrolle bei der Ausgestaltung. Das Sondervermögen wird durch einfaches Bundesgesetz errichtet und getrennt vom Bundeshaushalt verwaltet. Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Vorhaben sind in einem Wirtschaftsplan zu benennen und sollen vollständig aus dem Sondervermögen finanziert werden. Der Wirtschaftsplan muss jährlich vom Bundestag, ab dem Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsgesetz, beschlossen wer-den. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.

Weiterhin werden wir in der Bundeshaushaltsordnung verankern, dass bei Vorhaben, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, der Haushaltsausschuss vor dem Vertragsschluss über die Vorhaben beteiligt wird.

Die Änderung des Artikels 87a Grundgesetz schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Sondervermögens. Der Bund wird ermächtigt, zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro zu errichten. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.