Haushaltswoche im Bundestag: Der Bundeshaushalt 2023

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In der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause steht einmal mehr das Geld im Mittelpunkt der Debatten. Mit der ersten Beratung des Bundeshaushalts 2023 stellen wir die Weichen für eine gute Politik im kommenden Jahr.

Alle Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Überblick zu den Schwerpunkten im Entwurf des Bundeshaushalts 2023

Zukunftsinvestitionen

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. Vielmehr werden Zukunftsinvestitionen über den Finanzplanungszeitraum auf dem Rekordniveau von rund 52 Milliarden Euro jährlich verstetigt. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Die öffentlichen Investitionen zielen insbesondere darauf ab, private Investitionen von Unternehmen zu aktivieren und technologische Innovations- und Wachstumskräfte zu stärken.

Damit Transformation und Fortschritt gelingen können, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Der Breitbandausbau muss vorangetrieben werden. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr an der Stelle massiv. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.

Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 20,8 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Erhalt und der Sanierung der Verkehrswege.

Um die Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik fortzusetzen, sind im Einzelplan des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) sowie im Einzelplan 60 insgesamt 4,26 Milliarden Euro für 2023 vorgesehen.

Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge – und die Stärkung der missionsorientierten Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann.

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Die Zuschüsse zur Errichtung der Ladeinfrastruktur für E-Autos erhöhen wir um 500 Millionen auf 1,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sozial und klimagerecht bauen

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem unser Verdienst. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor.

Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung: Im Entwurf für 2023 sieht der Titel 2 Millionen Euro mehr vor als in diesem Jahr.

Bei der Städtebauförderung halten wir das Niveau: 790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen.

Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Be-reich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Das 2022 neu initiierte Programm führen wir mit Mitteln des Bundes weiter. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich: Die Mittel hierfür werden wir von 9,6 auf 18,9 Milliarden Euro fast verdoppeln.

Sozialer Zusammenhalt

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst.
Für uns ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teil-habe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II (SGB II) schrittweise steigen.

Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren, indem wir etwa einen zusätzlichen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds einführen und ein Darlehen gewähren, Finanzreserven der Krankenkassen abschmelzen und den Zusatzbeitrag moderat anheben. Damit stellen wir die Finanzierung unseres Gesundheitssystems auf eine solide Grundlage.

Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro, ein Plus von 16,5 Millionen. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf 8,3 Milliarden Euro.

Internationale Verantwortung

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer:innen.
Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider.

Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50,1 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Daraus investieren wir im Jahr 2023 gut 8,5 Milliarden Euro für Beschaffungen. Zusammen mit dem vor der Sommerpause verabschiedeten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz werden wir schneller Mittel für die Ausrüstung der Bundeswehr investieren können. All das sichern wir parlamentarisch ab: Der Bundestag wird bei der Verteilung der Gelder eingebunden.

So schaffen wir Planungssicherheit für die Ausrüstung unserer Soldat:innen. Diese Bundesregierung wird den jahrelangen Stillstand bei der Ausstattung der Bundes-wehr beenden und endlich die notwendigen Investitionen in die Landes- und Bündnisverteidigung auf den Weg bringen.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift aber weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Ausgaben) weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energieversorgung sichern

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung stellt hierfür die Weichen.

Im Etat des BMWK sind für 2023 finanzielle Mittel vorgesehen, um die Energieversorgung zu diversifizieren. Dazu gehören unter anderem 1,1 Milliarden Euro bis 2026 für die Anmietung und den Betrieb von schwimmenden Gas-Terminals. Hinzu kommen 5 Milliarden Euro für besonders betroffene Unternehmen – davon 4 Milliarden Euro aus dem Ergänzungshaushalt 2022 und 1 Milliarde Euro aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2023.

 

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter (§28a und b IfSG). Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker:innen, Zahn- und Tierärzt:innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.

 

 

Bild: pexels.com/Lilli Waugh