Fördermittelaufruf für das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke informiert die Kommunen in Brandenburg, dass sie sich ab sofort für das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ bewerben können.

„Die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil der familiennahen und flexiblen Betreuungsform und hilft vielen Familien weiter. Da sich die Kindertagespflege in den letzten Jahren stark verändert hat und auch regional sehr unterschiedlich darstellt, hat das Familienministerium nun ein neues Programm aufgelegt, um die Kindertagespflege zu verbessern“, erklärt Stefan Zierke.

Zentraler Bestandteil des neuen Programms ist die Qualifizierung mit dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB), das eine Qualifizierung der Tagespflegepersonen mit 300 Unterrichtseinheiten vorsieht.

Stefan Zierke ermutigt die Kommunen in Brandenburg, die Kindertagespflegepersonen nach dem QHB zu qualifizieren und Fördermittel über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu beantragen.
Die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählten Kommunen erhalten von 2019 bis 2021 bis zu 150.000 Euro pro Jahr. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle, die die Qualifizierung und Qualitätsentwicklung steuert, sowie Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen in den oben genannten Themenfeldern.

Bewerben können sich ab sofort die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger, die mit den Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege beauftragt sind. Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu bekunden.

Hintergrund:
Die Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch Tagesmutter, Tagesvater genannt). Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung. Der Ausbau einer qualifizierten Kindertagespflege dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und bietet den Eltern die Wahlmöglichkeit.

 

 

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