Erste Sitzungswoche des neuen Jahres 2023

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Es geht wieder los: Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres 2023 hat begonnen. Es geht in dieser Woche unter anderem um die Start-Up Strategie der Bundesregierung, um eine moderne Bildungspolitik und Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

 

Alle Informationen zu den wichtigsten Punkten der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Bildung in Deutschland 2022

Alle zwei Jahre liefert der Nationale Bildungsbericht Zahlen und Entwicklungen aus allen Bildungsbereichen – von der frühen Bildung bis zur Hochschulbildung. Der Bericht wird von Wissenschaftler:innen im Auftrag von Bund und Ländern erstellt. Der aktuelle Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ ist im Juni 2022 veröffentlicht worden. Im Fokus des Berichts steht das Thema Bildungspersonal. In dieser Woche berät der Bundestag den Bericht und die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung.

Zu den positiven Entwicklungen im Bildungssystem gehört beispielsweise, dass der Anteil von Menschen mit einem höheren Bildungsabschluss in den letzten zehn Jahren um fünf Prozent auf 26 Prozent angestiegen ist. Zudem gibt es ein Fünftel mehr Beschäftigte im Bildungswesen als noch 2010, den größten Personalzuwachs gab es in Kitas (plus 75 Prozent). Auch die Betreuungsangebote für Kinder haben sich verbessert: Seit 2006 sind rund 9.400 zusätzliche Kitas entstanden. Die Bildungsausgaben sind kontinuierlich gestiegen und betrugen 2020 insgesamt 241 Milliarden Euro.

Zugleich weist der Bericht auf Herausforderungen hin, etwa auf die hohe soziale Ungleichheit bei den Bildungschancen. Dem Bericht zufolge erreicht weniger als ein Drittel der Schüler:innen aus benachteiligten sozialen Lagen die Allgemeine Hochschulreife, bei Schü- ler:innen aus besser gestellten Elternhäusern sind es rund 80 Prozent. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren ihre Spuren hinterlassen.

Um die Bildungsgerechtigkeit hierzulande zu stärken, wollen Bund und Länder mit dem Startchancen-Programm 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen in sozial benachteiligten Lagen unterstützen. Geplant sind zusätzliche Mittel für Bildungsinfrastruktur, ein selbstverwaltetes Schulbudget sowie für Schulsozialarbeit.

 

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber. Sie entwickeln neue Märkte, fordern etablierte Unternehmen heraus und beleben den Wettbewerb. Immer mehr Start-ups haben auch eine besondere gesellschaftliche Relevanz: Fast ein Drittel leistet durch Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz einen signifikanten Beitrag zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft. Zuletzt bewerteten zwei Drittel der Gründenden in Deutschland ihren Standort als gut oder sehr gut und es wurde so viel Wagniskapital investiert, wie noch nie zuvor.

Um die Bedingungen für Gründer:innen hierzulande weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Start-up-Strategie mit zehn Handlungsfeldern auf den Weg gebracht, die in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Bis 2030 stellt die Bundesregierung dazu für Start-ups in ihrer Wachstumsphase zehn Milliarden Euro bei der KfW bereit. Zusammen mit privaten Investor:innen will sie in diesem Zeitraum zudem 30 Milliarden Euro an privatem und öffentlichem Kapital für den Wagniskapital-Standort Deutschland mobilisieren. Diese Mittel sollen in wichtige Innovations- und Transformationsbereiche fließen, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI), Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft. Durch weitere Maßnahmen werden Gründungen einfacher und digitaler, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtert und Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessert. Deutschland soll zudem der „Europe Startup Nations Alliance“ zeitnah beitreten und auch in diesem Rahmen daran mitarbeiten, Europa zu einem attraktiven Start-up Kontinent zu machen.

Die in der Start-up-Strategie gebündelten Maßnahmen sind im aktuellen Haushalt abgebildet und sollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Die Digitalisierung und der demografische Wandel verändern zunehmend den Wirtschaftsstandort Deutschland. Vor allem gilt es, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, um die Innovations- und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft hierzulande zu stärken.

Deshalb hat die Bundesregierung eine Fachkräftestrategie auf den Weg gebracht, die in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Die Fachkräftestrategie setzt einen unterstützenden Rahmen, zeigt Handlungsfelder auf und gibt Impulse zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Die Bundesregierung bekennt sich zudem zu einer Fachkräftepolitik, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt und strebt insbesondere eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen an. Dazu beisteuern sollen auch die bereits beschlossene Weiterentwicklung der Familienbesteuerung sowie die Verringerung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern.

Mit dieser Fachkräftestrategie wird die Bundesregierung die Ausbildung stärken, die Weiterbildungskultur und das moderne Einwanderungsrecht weiterentwickeln und mehr Einwanderung von Fachkräften ermöglichen. Mit einer Ausbildungsgarantie soll schließlich allen Jugendlichen ein Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht werden.

 

Nachhaltige Entwicklung in Deutschland weiter fördern

Sich überlappende Krisen wie der Klimawandel, das Artensterben oder die globale Ernährungsunsicherheit stellen die internationale Staatengemeinschaft zunehmend vor große Herausforderungen. Zugleich bleiben nur noch wenige Jahre, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen. Nachhaltigkeit ist aber ein zentraler Baustein, damit die Transformation unserer Gesellschaft gelingt. Um Deutschland auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen, hat die Bundesregierung deshalb vor mehr als 20 Jahren die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beschlossen, die seitdem immer wieder angepasst wird.

In dieser Woche berät der Bundestag einen Grundsatzbeschluss der Bundesregierung, mit dem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und um zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ergänzt wird. Mit dem Beschluss wird die Federführung für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Bundesregierung dem Bundeskanzleramt übertragen. Verantwortlich ist Staatsministerin Sarah Ryglewski, die auch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung leitet.

Der Beschluss sieht des Weiteren die Schaffung von sieben ressort- und behördenübergreifenden Transformationsteams vor, welche die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vorbereiten und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen begleiten.

 

Verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen

Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben dauern aufgrund ihrer Komplexität häufig besonders lange. Ihre Beschleunigung ist aber dringend notwendig, um die Energiewende voranzutreiben, also beispielsweise die erneuerbaren Energien und Stromnetze auszubauen. Auch unabhängig von der Energiewende müssen diese Gerichtsverfahren schneller werden, um unsere Verkehrsinfrastruktur erneuern zu können.

Der Bundestag berät deshalb in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Der Entwurf sieht vor, die Dauer dieser Verfahren zu Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren. Die Rechte der Beteiligten sollen hierbei gewahrt und die Effektivität des Rechtsschutzes nicht beeinträchtigt werden. Hierfür sieht der Entwurf Sonderregelungen für Verfahren vor, für die bereits in erster Instanz die Ober- verwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind.

Vorgesehen ist für solche Verfahren unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, um eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren zu gewährleisten. Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion sollen der Prozessstoff begrenzt und die Verfahren gestrafft werden. Modifikationen im einstweiligen Rechtsschutz sollen in den genannten Verfahren dazu beitragen, dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann.

Allgemein soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem werden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz punktuell geändert, um auch an dieser Stelle verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.