Endlich: Wir durchbrechen das Kooperationsverbot

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In der letzten Woche konnten auf Initiative der Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eine Vielzahl an entscheidenden Verbesserungen für ein solidarisches Deutschland beschlossen. Hier ein Überblick.

 

Grundgesetzänderung: Damit Herkunft nicht über
Zukunft entscheidet

Bisher durfte der Bund Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht flächendeckend vornehmen.
Bisher war die Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund
befristet. Bisher waren auch Investitionen des Bundes in den Öffentlichen Personennahverkehr
gedeckelt und befristet.

Durch eine Änderung der Verfassung wird damit bald Schluss sein. Am Donnerstag hat der
Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen

Hinter diesen technischen anmutenden Formulierungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle,
damit der Bund in den Bundesländern in Bereiche investieren kann, bei denen dringend
benötigtes Geld fehlt: bei der digitalen Ausstattung von Schulen, bei der dauerhaften
Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des umweltfreundlichen
öffentlichen Nahverkehrs.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen
und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige
Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Die Lebenschancen eines Menschen dürfen weder von dem Portemonnaie der Eltern abhängen
noch von der Postleitzahl der Region, in der man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht
über Zukunft entscheiden.

Was sich nun ändern kann:

  1. Für bessere Schulen mit einer modernen digitalen Ausstattung
    Künftig kann der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen zur Modernisierung der
    Bildungsinfrastruktur (zum Beispiel WLAN, Server, digitale Tafeln etc.) zur Verfügung stellen.
    Die Beschränkung auf finanzschwache Kommunen wird gestrichen. Auf dieser Grundlage
    können dann auch endlich die Mittel für den Digitalpakt fließen, die schon seit einigen Jahren
    den Schülern und Lehrern versprochen wurden.
  2. Für mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten
    Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur
    Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Im
    Rahmen des Wohngipfels im September dieses Jahres hat die Koalition für das Jahr 2019
    nochmal 500 Millionen Euro zusätzlich über die Koalitionsvertrag hinaus zur Verfügung gestellt.
    Insgesamt stehen damit in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau
    aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
  3. Für einen besseren öffentlichen Nahverkehr
    Hier wird die bestehende Befristung bis 2025 und Deckelung der Investitionen gestrichen. Die
    Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden
    entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 333 Millionen Euro bis zum Ende der
    Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro verdreifacht. Damit kann die Schieneninfrastruktur der
    Kommunen, etwa U- und Straßenbahnen, ausgebaut und modernisiert werden.Diese Grundgesetzänderungen sind also ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres
    Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, Heimat, Umwelt und gleichwertige Lebensverhältnisse.
    Diese Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, ist eine dauernde Aufgabe und
    Herausforderung.
Mehr Tempo bei der Digitalisierung

Eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist wesentlich für
wirtschaftliches Wachstum, moderne Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Darum wird die
Koalition in dieser Legislaturperiode mehr 10 Milliarden Euro für die Förderung des Breitbandausbaus
zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, den das
Parlament beschlossen hat, wird es einen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ geben.

Er erhält 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung aus dem Haushalt 2018. Die zukünftigen
Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen fließen in den kommenden Jahren ebenfalls
dem Fonds zu. Er soll den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis
unterstützen. Denn beim privatwirtschaftlich organisierten Ausbau der Netze besteht öffentlicher
Förderbedarf, insbesondere auf dem Land.

Für den „Digitalpakt Schule“ stehen aus dem Fonds 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro
bis 2021 zur Verfügung. Das umfasst Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer zum
Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen.

In den nächsten Jahren sollen 32.000 Schulen, 7000 Gewerbegebiete und mehr als 1700
Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Weiterbildung für den digitalen Arbeitsmarkt

Am Freitag hat der Bundestag das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet.
Dieses Gesetz ist ein Herzensanliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Denn damit sorgt die
Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen
haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und
Betriebsgröße.

Das Gesetz gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen
umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet: Nach
Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten übernommen.

Im Einzelnen: Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung
auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des
digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von
Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die
eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von
Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei
Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber
gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Ausbau zur Arbeitsversicherung

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des
Wandels in der Arbeitswelt. Die SPD Bundestagsfraktion
will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und
Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. Mit dem Ausbau der
Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive
stellen die Abgeordneten daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der
Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung.

Mehr Sicherheit für kurz Beschäftigte

Noch etwas wird mit dem Gesetz verbessert: soziale Sicherheit. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer brauchen in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat.
Die Koalition baut daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung aus.
Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für
diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben (zum Beispiel Saisonarbeiter), wird es
zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate
Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher
geltenden Frist von 24 Monaten war das für oft kurzfristig Beschäftigte schwer zu erreichen.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4
Prozentpunkte, für die nächsten vier Jahre per Verordnung sogar um 0,5 Prozentpunkte. Damit
entsteht eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten
Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent
betragen wird.

Wohnen soll bezahlbar bleiben

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger,
bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnungen sind keine Ware wie jede andere. Sie dürfen
nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wohnungen sind das Zuhause in unserem Land. Politik
für ein solidarisches Land bedeutet darum auch, preiswerten Wohnraum zu schaffen und
Mietwucher einzudämmen.

Am Donnerstag hat der Bundestag  mit dem Mieterschutzgesetz ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Mieterinnen und Mietern ganz konkret helfen wird.

Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern
noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine
Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können
sich die Vermieter zwei Jahre lang nicht auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere
Miete verlangen. Was vereinfacht wird: Wenn die Mieter der Auffassung sind, die Miete liege in
unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie
einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach
Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt.

Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete demnach um nicht mehr als 3 Euro pro
Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Das gilt bundesweit. Bei den
parlamentarischen Beratungen zum Gesetz hat die SPD-Fraktion zusätzlich durchgesetzt, dass
bei Wohnungen, bei denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, sie sogar nur um 2
Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil insbesondere große
Wohnungskonzerne durch Modernisierungen Mieterhöhungen von über 40 Prozent nach
geltender Rechtslage geltend machen konnten.

Zusätzlich senkt die Koalition mit dem Gesetz die so genannte Modernisierungsumlage:
Vermieter dürfen dann maximal acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete
aufschlagen. Auch diese Kappung gilt bundesweit.

Das gezielte Herausmodernisieren von Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro
belegt.