Diese Woche im Bundestag

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Die aktuelle Sitzungswoche wurde vorgezogen, um die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona Pandemie ausführlich zu diskutieren. Darüber hinaus stehen außerdem eine Reihe weiterer wichtiger Themen auf der Tagesordnung.

Einen Überblick über die wichtigsten Punkte findet sich im Folgenden:

Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite 

Eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ist notwendig, weil unter anderem die Geltung des § 5 Abs. 1 bis 5 IfSG nach dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz vom März vergangenen Jahres bis zum 31. März 2021 befristet ist. In dieser Vorschrift sind die Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag sowie Verordnungser-mächtigungen und Anordnungsbefugnisse für die Bundesregierung geregelt. Der Bundestag soll die epidemische Lage nationaler Tragweite künftig befristet für maximal drei Monate feststellen. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir den parlamentarischen Diskurs. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbliebe. Diese Vorschrift und insbesondere auch die Länderbefugnisse nach §§ 28, 28 a ff IfSG sollen bis zum Jahresende durch die Leopoldina extern evaluiert werden, um Reformbedarf zu ermitteln. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem Fristen für Unterstützungsleistungen (z.B. Entschädigungen, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Hilfen für Krankenhäuser) verlängert. Mehrausgaben der Pflegeversicherung sollen aus Bundesmitteln refinanziert werden können. 

 

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für Bedürftige 

Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Plötzliche finanzielle Engpässe infolge der Pandemie führen bei Menschen zu großer Verunsicherung. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Im jüngsten Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das ist notwendig, weil die Pandemie trotz der Aussicht auf ein Impfangebot für alle unser Leben noch länger maßgeblich beeinflussen wird. 

Zudem ergeben sich im Zusammenhang mit der Fortdauer der COVID-19-Pandemie finanzielle Mehrbelastungen. Wir haben uns deshalb im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, erwachsene GrundsicherungsempfängerInnen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu unterstützen. 

Die Rückkehr von Schulen und Kindertagesstätten zum Regelbetrieb ist weiter mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist auch die ebenfalls bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung weiterhin erforderlich. Sie wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Da der Bestand der sozialen Infrastruktur aufgrund des ungewissen Verlaufs der Pandemie und der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet ist, wird auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert. 

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für KünstlerInnen und PublizistInnen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu. 

 

Steuerliche hilfen

Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche sollen sie in 1. Lesung im Bundestag beraten werden. 

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind. 

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert. 

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung). 

Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen. 

 

Reform des Bundespolizeigesetzes 

In dieser Woche starten die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zum Bundespolizeigesetz mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag. Der Entwurf sieht vor allem neue Kompetenzen und Befugnisse für die BundespolizistInnen bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Telekommunikationsüberwachung z.B. von verschlüsselten Chats vor. 

BundespolizistInnen sind künftig auch für die Strafverfolgung von Verbrechen (bisher nur Vergehen) zuständig. Ausgeweitet werden die Befugnisse der Bundespolizei im Bereich der (präventiven) Telekommunikationsüberwachung. Auch soll die Bundespolizei eine Befugnis für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation (sog. Quellen-TKÜ) erhalten, beschränkt allerdings im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität. Vorgesehen ist darüber hinaus, dass die Bundespolizei künftig auch zuständig ist für Straftaten im Zusammenhang mit Angriffen von Drohnen oder sog. Laserpointern. Der Entwurf wird voraussichtlich Ende März in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses beraten. Uns ist wichtig, dass wir das Bundespolizeigesetz nach der letzten Reform 1994 endlich auf den Stand der heutigen Zeit bringen. 

 

Push für den Ausbau von Ladesäulen 

Elektromobilität ist ein Meilenstein für einen klimafreundlichen Verkehr. Unser Ziel ist, dass bis 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge unterwegs sind. Dafür brauchen wir jedoch eine Ladesäuleninfrastruktur, die flächendeckend und unkompliziert erreichbar ist. 

Daher beraten wir in 2. und 3. Lesung das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen setzt eine EU-Richtlinie um, die eine Ladeinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend vorsieht. Für den Neubaubereich konnten wir sogar über die Richtlinie hinaus gehen. Künftig gilt: Wenn neue Wohnanlagen mehr als fünf Parkplätze haben, muss jeder Stellplatz mit Strom versorgt werden. Für Quartiere konnten wir pragmatische Lösungen erreichen. 

Bei Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Supermarkt-Parkplätzen, muss ab sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit einer Ladesäule ausgestattet sein. Das heißt, auch die Privatwirtschaft muss in den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität investieren. Für kleine und mittlere Unternehmen haben wir Ausnahmen vorgesehen, wenn die Fläche von ihnen selbst genutzt wird, oder wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.