Diese Woche im Bundestag

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In dieser Sitzungswoche stehen zentrale Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Ob Sondervermögen Bundeswehr, 12 Euro Mindestlohn oder Absenkung der EEG-Umlage: Es geht um wichtige Projekte für unser Land.

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Sondervermögen Bundeswehr – für unsere Sicherheit

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der Geschichte Europas. Wir müssen mehr in die Sicherheit und den Frieden Europas investieren, um auch unsere Freiheit und Demokratie verteidigen zu können.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher die Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) vor. Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So stärken wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Das Sondervermögen greift den Kernhaushalt nicht an, sodass weiter ausreichende Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung stehen. Zudem bleibt die parlamentarische Kontrolle bei der konkreten Ausgestaltung gewährleistet. Mit der Änderung des Art. 87a GG (Streitkräfte) sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Sondervermögen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit geschaffen werden.

 

Der Mindestlohn von 12 Euro kommt

Wir machen den Mindestlohn armutsfest. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von ArbeitnehmerInnen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, besonders Frauen und Ostdeutsche. Damit stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht und sicher vor Erwerbsarmut schützt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.

Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich.

Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während ArbeitgeberInnen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt. Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.

 

Frieden und Freiheit in Europa verteidigen

Der Überfall Russlands auf die Ukraine ist ein schwerer Schlag gegen die europäische Friedensordnung der letzten Jahre. Er bedeutet aber auch einen Angriff auf unsere gemeinsamen europäischen Werte, wie Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Wir stehen fest an der Seite der Ukraine. Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU und NATO leistet die Bundesregierung bereits einen wichtigen Beitrag. Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Arbeit der Bundesregierung und bringen deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Antrag ein.

Mit diesem bekräftigen wir, dass weder Deutschland noch die NATO aktiv in den Krieg eingreifen werden. Vielmehr geht es darum, die Ukraine so gut es geht zu unterstützen, humanitäre Korridore zu ermöglichen, einen Waffenstillstand herbeizuführen und den Frieden gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern dauerhaft sicherzustellen.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Lieferung benötigter Ausrüstung an die Ukraine fortzusetzen und wo möglich zu beschleunigen. Dabei soll die Lieferung auch auf schwere Waffen und komplexe Systeme, etwa im Rahmen des Ringtausches, erweitert werden, ohne die Fähigkeiten Deutschlands zur Bündnisverteidigung zu gefährden.

Zugleich muss die Bundeswehr in der Lage sein, ihre Aufgaben im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung wahrnehmen zu können. Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen eine zügige Umsetzung des „Sondervermögens Bundeswehr“.

Langfristig muss Deutschland unabhängiger werden von russischer Energie. Mit dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, einen Fahrplan zur Reduzierung von russischen Öl- und Gasimporten auf den Weg zu bringen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Energiequellen zu diversifizieren.

 

Mehr soziale Teilhabe für Kinder und für Menschen in Grundsicherung

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz setzen wir zwei wichtige Vorhaben für den sozialen Zusammenhalt um.

Wir wollen Kinder aus der Armut holen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform umgesetzt ist, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von AsylbewerberInnen erhalten den Zuschlag. Damit verbessern wir zielgerichtet die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die in der Corona-Pandemie stark belastet sind. Unser langfristiges Ziel bleibt, Kinderarmut hierzulande zu überwinden.

Zudem wollen wir Menschen mit wenig Geld unter die Arme greifen. Mit einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro federn wir die Belastungen durch die Corona-Pandemie sowie durch die höheren Kosten für Energie und Lebensmittel ab. Davon profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir angesichts der aktuellen Entwicklung die Höhe der Zahlbeträge noch einmal prüfen.

 

Spürbare Entlastung durch vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage

In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet zugleich höhere Strompreise für viele LetztverbraucherInnen wie Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage. Wir wollen VerbraucherInnen und Unternehmen vor hohen Energiepreisen schützen. Deshalb beschließen wir in dieser Woche den Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen, der die vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022 vorsieht.

Strombeziehende Unternehmen und VerbraucherInnen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die EndverbraucherInnen weiterzugeben.
Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber von 6,6 Milliarden Euro werden durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.

 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Durch eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und damit zu einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung beitragen. Derzeit wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kommissarisch geleitet. Durch die Reform wird das Amt aufgewertet und das Besetzungsverfahren neu geregelt: Künftig wird die Antidiskriminierungsstelle von einer bzw. einem Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Vorschlag der Bundesregierung geleitet. Mit der Ausgestaltung als Bundesbeauftragter wird sichergestellt, dass die fachliche Expertise der ADS im politischen Meinungsbildungsprozess durch Beteiligungspflichten der Ressorts Berücksichtigung findet. Der Bundestag wählt dieses Amt für fünf Jahre; die Berufung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Die Entkopplung der Amtszeit von der Legislaturperiode macht die von staatlichem Einfluss freie Aufgabenwahrnehmung einmal mehr deutlich. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde 2006 auf Basis des AGG als nationale Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Sie ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt und bietet rechtliche Beratung für Betroffene von Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität.

 

In Krisenzeiten ist Verlass auf die Bundeswehr

Ob in der Corona-Pandemie, bei der Flutkatastrophe im Ahrtal oder in Afghanistan: Im Krisenjahr 2021 haben die SoldatInnen der Bundeswehr gleich an mehreren Stellen ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft unter Beweis gestellt. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2021 der Bundeswehrbeauftragten, der in dieser Woche im Plenum vorgestellt wird.

Der Bericht hebt die wichtige Rolle der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe hervor. Zudem geht der Bericht auf das Ende des Einsatzes in Afghanistan ein und betont insbesondere die Evakuierungsmission, in der es der Bundeswehr gelang, in elf Tagen über 5.000 Personen nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Die Einrichtung einer Enquête-Kommission zur Aufarbeitung des Afghanistaneinsatzes im Bundestag wird begrüßt.

Mit Blick auf die Einsätze der Bundeswehr in Litauen, Mali und Niger hebt der Bericht die herausragenden Leistungen der SoldatInnen hervor. Zugleich wird auf Defizite in der materiellen Ausstattung in den Einsatzgebieten hingewiesen. So sind lediglich die Hälfte der Großgeräte vor Ort einsatzbereit. Zudem mangelte es im Berichtsjahr 2021 an Schutzwesten und Winterjacken.

Auch personell kommt die Bundeswehr an ihre Grenzen. Zwar ist die Bundeswehr mit mehr als 183.000 SoldatInnen grundsätzlich gut aufgestellt. Durch die Vielfalt an Einsätzen – vor allem im Rahmen der Amtshilfe – gelangen die personellen Spielräume aber an ihre Grenzen. Zudem sind Frauen immer noch unterrepräsentiert in der Bundeswehr, vor allem in Führungspositionen. Des Weiteren weist der Bericht auf fehlende Investitionen in Unterkünfte, Sanitäreinrichtungen und Truppenküchen hin.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine wird das von der Bundesregierung angekündigte „Sondervermögen Bundeswehr“ begrüßt.

 

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