Diese Woche im Bundestag

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Auch in den Beratungen dieser Sitzungswoche haben Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Corona-Pandemie den Vorrang. Mehr Booster-Impfungen, klare Regeln für 2G und 3G und die Weiterführung sozialer sowie wirtschaftlicher Absicherungen: Mit klaren Regeln soll das Virus begrenzt werden.

Eine Übersicht über die Themen der Sitzungswoche findet sich im Folgenden:

Weitreichende Maßnahmen für weitere Pandemiebekämpfung 

Mehr als zwei Drittel der BürgerInnen sind vollständig geimpft. Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder die flächendeckende Schließung von Betrieben und Schulen sind angesichts der hohen Zahl geimpfter Personen nicht mehr gerechtfertigt. Gleichzeitig ist die Pandemie noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Die 7-Tage-Inzidenz liegt deutschlandweit über 300. Immer mehr Krankenhäuser und Intensivstationen gelangen an ihre Kapazitätsgrenze. 

In dieser Woche berät der Bundestag deshalb abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bundesweit soll verbindlich eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Personennah- und fernverkehr gelten. Zudem führen wir wieder eine Homeoffice-Angebotspflicht ein. Dort, wo es betrieblich möglich ist, sollen die ArbeitnehmerInnen von zu Hause arbeiten können. 

Darüber hinaus erhalten die Bundesländer konkrete Handlungsoptionen, um die Pandemie effektiv und rechtssicher, und gleichzeitig grundrechtsschonend einzudämmen. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, die Anwendung von Hygienekonzepten, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten und öffentlichen Raum sowie 2G/3G/3GPlus/2GPlus-Regelungen und kapazitäre Beschränkungen insbesondere in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen. Zudem können die Länder die Kontaktdatenverarbeitung anordnen. 

Da sich die Lage in einigen Bundesländern bereits dramatisch zuspitzt, sieht der Gesetzentwurf eine eingeschränkte Länderöffnungsklausel vor. Sofern das jeweilige Landesparlament mehrheitlich zustimmt, können die Bundesländer weitergehende Maßnahmen beschließen. Darunter fallen beispielsweise die Absage von Veranstaltungen oder die vorübergehende Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangsperren, die flächendeckende Schließung von Hotels, Restaurants, Sportstätten, Schulen und Geschäften sowie das Verbot religiöser Zusammenkünfte die sind dagegen nicht mehr möglich. 

Darüber hinaus werden folgende Regelungen verlängert: 

  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 19. März 2022), 
  • Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 19. März 2022), 
  • Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022),
  • Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (bis Ende 2022), 
  • Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Betreuungseinrichtungen (bis 19. März 2022), 
  • Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19 Impf- oder Serostatus zu verarbeiten (bis 19. März 2022). 

Die Krankenhäuser erhalten zudem bei der voll- oder teilstationären Behandlung von PatientInnen mit einer COVID-19-Infektion zusätzlich einen zeitlich befristeten Versorgungsaufschlag. 

Fälschung von Impfpässen wird strafbar 

Darüber hinaus planen wir Klarstellungen im Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen Fälschungen und den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. Wir wollen so zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern. 

Dazu wird die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen ausdrücklich unter Strafe stellt. Blankett-Impfausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind. Für den effektiven Schutz ist es außerdem unerlässlich, dass auch schon das Vorbereiten von Blankett-Impfausweisen und der Handel damit unter Strafe steht. 

Darüber hinaus werden die Strafgesetze zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen ausgeweitet. Wer zur Täuschung Impfausweise oder Testzertifikate ausstellt, obwohl er dazu nicht befugt ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch machen sich künftig ÄrztInnen strafbar, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellen. Der Gebrauch gefälschter Impfausweise und Testzertifikate wird ebenfalls umfassend bestraft. 

Beide Gesetzentwürfe werden diese Woche abschließend beraten. 

Milliarden für die gesetzlichen Krankenversicherungen 

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stehen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach wie vor unter finanziellem Druck. Um die Beiträge stabil zu halten, werden wir im Jahr 2022 den Zuschuss für die GKV nochmals um sieben Milliarden Euro aufstocken – auf dann insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Dieser ergänzende Bundeszuschuss entspricht der Prognose des Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Mit der Unterstützung des Bundes wird es sowohl für alle BeitragszahlerInnen als auch für die Wirtschaft keine erhöhten Kosten geben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden unter 40 Prozent stabilisiert. 

Die entsprechende Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen vom Bundesministerium für Gesundheit aufgesetzt, der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche zustimmen. 

 

Umsatzsteuerliche Anpassung in der Landwirtschaft 

UnternehmerInnen müssen für ihre Lieferungen und Dienstleistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sie sind verpflichtet, ihre Umsätze und Vorsteuer aufzuzeichnen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben. Durch eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz werden LandwirtInnen von diesen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten befreit. Als sogenannte „Pauschallandwirte“ schlagen sie auf ihre Leistungen einen besonderen Steuersatz auf, den sogenannten Durchschnittssatz. Er liegt zurzeit bei 10,7 Prozent. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge werden ebenfalls in dieser Höhe pauschaliert, so dass die Pauschallandwirte keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. 

Wegen strenger Vorgaben der EU muss das Bundesministerium der Finanzen seit 2020 jährlich die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte anhand aktueller statistischer Daten überprüfen. Denn die Vorsteuerbelastung ist ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für Pauschallandwirte festzulegen. 

Um die Vorgaben der EU umzusetzen, soll zum 01. Januar 2022 der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte von 10,7 auf 9,5 Prozent angepasst werden. Damit sollen anhängige Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet werden. Denn laut EU-Recht darf der Durchschnittsatz, der die Landwirte steuerlich entlastet, nicht zu hoch sein, um Steuerausfälle zu vermeiden. Der entsprechende Regierungsentwurf wird final beraten.