Diese Woche im Bundestag

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Bestimmendes Thema in dieser Sitzungswoche war natürlich die 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes sowie der darin verankerten Bundesnotbremse. Die Stellungnahme von Stefan Zierke dazu finden Sie bereits auf der Homepage. Darüber hinaus gab es jedoch noch eine Reihe weiterer wichtiger Themen, die in dieser Woche beraten wurden. Alle Informationen dazu finden sich hier.

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise 

Schon die verschiedenen Hilfen für ArbeitnehmerInnen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen. 

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. 

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn. 

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen. 

 

Ein vitaler, klimastabiler Wald nutzt allen 

Das Interesse der Bevölkerung an unserem Wald wächst. Der fortschreitende Klimawandel, der Rückgang der Artenvielfalt sowie die Debatte um Nachhaltigkeit und Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen haben zur steigenden Wertschätzung unserer heimischen Wälder beigetragen. Unsere Wälder bedecken gegenwärtig rund ein Drittel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland und erbringen zahlreiche sogenannte Ökosystemleistungen, insbe-sondere beim Klimaschutz. Davon profitiert auch die Allgemeinheit. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, den Wert dieser Ökosystemleistungen auf wissenschaftlicher Grundlage festzulegen. Mit einem solchem System könnten eigene Standards gesetzt und kontrolliert werden, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aufrecht zu erhalten und dabei den Wald in all seinen Funktionen zu schützen. 

 

Eisenbahnverkehr sicherer, Schienengüterverkehr zusätzlich geför-dert 

In 2./3. Lesung wird der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich beraten. In den vergangenen Jahren gab es viele Extremwetterlagen, die zu umstürzenden Bäumen und Behinderungen im Betriebsablauf der Bahn führten. Daher können die Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Rahmen der Vegetationskontrolle, also dem Rückschnitt rund um die Schiene, künftig auch Drittgrundstücke betreten, um bspw. in Gefahrensituationen schnell handeln zu können. Zudem konnten wir im parlamentarischen Verfahren zusätzliche Förderungen für den Schienengüterverkehr erreichen: nichtbundeseigene Eisenbahnen können, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nun auch bei Investitionen in Ersatz-, Aus- und Neubau unterstützt werden. Zudem soll die Errichtung von Gleisanschlüssen durch private Unternehmen stärker als bisher gefördert werden. 

 

Reform der parlamentarischen Transparenzregeln 

Die Koalitionsfraktionen bringen in dieser Woche einen Gesetzentwurf ein, der deutlich schärfere parlamentarische Transparenzregeln vorsieht. Danach werden künftig anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent statt bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht. Auch Aktienoptionen werden veröffentlichungspflichtig. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung wird gesetzlich verboten. Ebenfalls untersagt werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit oder die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete. Die bisher unübersichtlichen Transparenzregeln werden außerdem gebündelt ins Abgeordnetengesetz übertragen. 

 

Schnelles Internet für alle 

Im Bereich der Telekommunikation und der Breitbandversorgung wird das Telekommunikationsrecht vollständig neu gefasst. Den dazugehörigen Regierungsentwurf beraten wir in 2./3. Lesung. 

Mit dem Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Gigabitnetzen und leistungsfähigen Mobilfunknetzen geschaffen werden. Der Entwurf sieht ein Recht auf schnelles Internet für alle BundesbürgerInnen vor – im sogenannten Universaldienst, der den flächendeckenden Mindestanspruch in Deutschland festschreibt. Denn die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, dass uns erst ein leistungsfähiger Internetzugang vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben lässt. 

Darüber hinaus wird das sog. Nebenkostenprivileg für die Umlage der Kosten eines Kabel-Anschlusses z.B. in Mietverhältnissen nach einer Übergangsfrist abgeschafft. Denn dieses System hat den Wettbewerb zu Lasten neuer Infrastruktur behindert und ein Monopol bestimmter großer Kabelanbieter ermöglicht. Wenn zukünftig Bestandswohnungen an Glasfaser angeschlossen werden, können die Kosten auf die MieterInnen umgelegt werden – allerdings zeitlich begrenzt und bis maximal fünf Euro im Monat. So schaffen wir einen sozial verträglichen Impuls für eine moderne Infrastruktur. 

Schließlich müssen VerbraucherInnen künftig weniger zahlen oder können leichter kündigen, wenn der Internetzugang nicht schnell genug ist. Außerdem sind Anbieter verpflichtet, den Service bei Telefon- oder Internetproblemen zu verbessern. Handy-Verträge müssen nach der Mindestvertragslaufzeit (max. 24 Monate) monatlich kündbar sein, damit Ketten-Verträge mit automatischer Verlängerung künftig verhindert werden.