Die Themen der Woche im Bundestag

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In der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages sind die Themen einmal mehr breit gefächert. Es geht um die Finanzierung des 49-Euro-Deutschlandtickets, die Einführung eines Demokratiefördergesetzes, um das Nachschärfen unserer Entlastungen und den Kita-Ausbau.

 

Alle Info zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro monatlich, so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab 3. April 2023 im monatlich kündbaren Abo gekauft werden und ist ab 1. Mai gültig. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Ziel des Deutschlandtickets ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und besonders Pendler:innen finanziell zu entlasten. Zugleich leistet es einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten ihren Beitrag in derselben Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend. Der Bundesrat befasst sich am 31. März damit. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.

 

Demokratieförderung langfristig absichern

In den vergangenen Jahren hat die Bedrohung durch den Rechtsextremismus hierzulande zugenommen. Die Anschläge in Halle und Hanau sind schreckliche Beispiele dieser Entwicklung. Wir brauchen eine starke und wehrhafte Demokratie, in der alle Menschen in Würde und Freiheit leben können. Millionen von Bürger:innen engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Projekten, um sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einzusetzen. Die Demokratie lebt vom Engagement der demokratischen Zivilgesellschaft. Nun sorgen wir dafür, dass diese Arbeit langfristig abgesichert werden kann: mit einem Demokratiefördergesetz.

Ziel des Regierungsentwurfs, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, ist es, Projekte zur Demokratieförderung, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt und zur Extremismusprävention vor Ort verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können.

Bislang konnten Projekte nur für eine begrenzte Zeit gefördert werden, weil es keine gesetzliche Grundlage für die längerfristige Förderung gab. Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie und der Prävention jeglicher Form von Extremismus. Projekte können so längerfristig gefördert und besser geplant werden.

Aktuell fördert der Bund zahlreiche Projekte mit steigenden finanziellen Mitteln. Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch 62,5 Millionen Euro bereit, so sind es für das Jahr 2023 schon 182 Millionen Euro. Gefördert werden ganz unterschiedliche Projekte: Beispielsweise pädagogische Formate gegen Hass im Netz, Projekte für mehr politische Bildung und Teilhabe, Angebote gegen Ausgrenzung in Ausbildung und Beruf, Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus oder präventiv-pädagogische Angebote für inhaftierte jugendliche Straftäter:innen. Die geförderten Projekte und Programme sollen auch weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.

 

Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau

2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertagespflege. Durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programm-ziele vollständig umzusetzen.

In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.

Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).

 

Mehr staatlicher Handlungsspielraum bei Treuhand-Verwaltungen

Mit dem Ziel, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, hat die Bundesregierung im September 2022 die Unternehmen Gazprom Germania und Rosneft Deutschland unter treuhänderische Verwaltung genommen. Unternehmensentscheidungen ohne Billigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als staatlicher Treuhänder sind seitdem nicht mehr möglich. So kann die BNetzA den Geschäftsführungen der Unternehmen Weisungen ertei-len sowie deren Mitglieder abberufen oder neu bestellen.

Die BNetzA kann auch eine Übertragung von Vermögensgegenständen – wie beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Produktionsanlagen – von unter Treuhand stehenden Unternehmen auf andere Rechtsträger veranlassen. Bisher galt dies allerdings nur, sofern diese Übertragung zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig sollen Übertragungen auch zum Zweck der Energieinfrastruktur- und Versorgungssicherheit möglich sein. Die üblicherweise für solche Übertragungen vorgesehenen Fusionskontrollen durch das Bundeskartellamt sollen entfallen.

Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Bundes für derzeitige und künftige Treuhand-Verwaltungen in Krisenfällen gestärkt werden.