Die Koalition liefert: Gute Politik für unser Land

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In der zurückliegenden Sitzungswoche wurden erneut wichtige Beschlüsse für ein solidarisches Deutschland getroffen. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse, der Modernisierung des Aufstiegs-Bafög und weiteren Gesetzesbeschlüssen wurde viel erreicht, was das Leben der Menschen konkret verbessert.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Sitzungswoche finden Sie im Folgenden:

KOALITION MODERNISIERT DAS AUFSTIEGS-BAFÖG

Der Bundestag hat am Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen.

Mit dem Gesetz geht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu machen und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion schon lange gefordert!

Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie der staatlich anerkannten Erzieherin, die auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und
Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.

In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, zu evaluieren, ob Ziele des Gesetzes erreicht wurden und anschließend das Ergebnis dem Bundestag vorzulegen. Darin sollen Hemmnisse und Hürden der Zielgruppen, das Weiterbildungsverhalten und Abbruchquoten und deren Gründe untersucht werden.

Außerdem soll die Öffentlichkeitsarbeit für das Aufstiegs-Bafög verstärkt werden, um die Zielgruppen angemessen und auf vielfältige Weise zu informieren.

Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

 

 

KOALITION VERLÄNGERT UND VERSCHÄRFT MIETPREISBREMSE

Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.

Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, schafft die Koalition die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern.

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigendenMieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 sorgt nun dafür, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.

Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.

Der Bundesrat hat dem Gesetz diese Woche zugestimmt, sodass es rechtzeitig in Kraft tritt, damit die Länder die Mietpreisbremse verlängern können.

 

KEIN AUSSCHLUSS MEHR BEI DER STIEFKINDADOPTION

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.

Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt.

Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben.

Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens

Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionsfraktionen auf Betreiben der SPD-Fraktion auf eine Änderung geeinigt, die den im Regierungsentwurf enthaltenen absoluten Ausschluss der Adoption bei denjenigen Fällen relativiert, in denen ein adoptierendes Elternteil noch verheiratet ist. Es wurde stattdessen eine „in der Regel“-Formulierung aufgenommen.

Im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss wurde thematisiert, dass der komplette Ausschluss in Einzelfällen unbillig sein kann, zum Beispiel wenn ein/e Adoptionswillige/r bei einer kirchlichen Institution angestellt ist und infolge der Scheidung den Job verlieren würde. Denkbar ist auch, dass der verheiratete Partner/in deshalb nicht geschieden werden möchte, weil der Ehepartner sonst mit Suizid droht oder ähnliches. Da das Kind, aus dessen Perspektive beurteilt werden soll, hierfür nichts kann, und wenn es vor allem dem Kindeswohl entspräche, die Adoption zuzulassen, soll für diese Fälle die Möglichkeit geschaffen werden, die Adoption zuzulassen.

 

FAIRERER WETTBEWERB DER KASSEN, WENIGER RISIKO

Damit der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fairer wird, hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, mit dem der so genannte Risikostrukturausgleich weiterentwickelt wird.

Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gut-verdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Ver-sicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.

Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Die geplanten Angriffe auf die Selbstverwaltung der Kassen hat die SPD-Fraktion erfolgreich verhindert. Die wichtige Rolle des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes bleibt unangetastet. Außerdem haben die Sozialdemokraten verhindert, dass der Verwaltungsrat verkleinert wird, was die Repräsentanz der kleinen Kassenarten verschlechtert hätte. Die Vorstände der Kassen werden in Zukunft stärker eingebunden, ohne dass es zu Blockaden des Vorstandes oder des Verwaltungsrates kommt.

Mitbeschlossen wurde vom Bundestag zudem ein Maßnahmenpaket, um Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu verhindern. Hersteller und Großhändler werden stärker in die Pflicht genommen. Patientinnen und Patienten können bei Lieferengpässen in der Apotheke schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie Aufzahlungen leisten müssen.

 

Titelbild: colourbox