Das wurde diese Woche beschlossen: Gute Kitas und schnellere Arzttermine

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Auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr wurden noch wichtige Beschlüsse getroffen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz und einem Beschluss zur Besserstellung von gesetzlich Versicherten in der Krankenkasse schaffen wir greifbare Verbesserungen für viele Menschen in unserem Land.

Mehr Qualität, weniger Gebühren: Bundestag beschließt das Gute-Kita-Gesetz

 

Für dieses Gesetz hat die SPD-Fraktion mehrere Jahre gekämpft. Es hat viel Überzeugungsarbeit gebraucht, aber nun ist es vom Bundestag beschlossen worden: Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessert die Koalition die Qualität in den Kitas und entlastet Familien bei den Gebühren.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Damit setzen wir eine zentrale Forderung der SPD
um. Wir stehen dafür, dass Familien gut zurechtkommen und jedes Kind einen guten Start ins
Leben hat. Deswegen investieren wir in den nächsten vier Jahren 5,5 Milliarden Euro in gute
Kinderbetreuung. Für Eltern mit geringem Einkommen schaffen wir die Gebühren ab. Damit es
jedes Kind packt. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“

Das am Freitag verabschiedete Gesetz von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht unter
anderem vor, die Qualität zu verbessern und die Gebührenfreiheit, gerade auch für Familien mit
geringem Einkommen, auszuweiten. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und
Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017 stellt der Bund den Bundesländern nun einen
Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kita Qualität zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die Gelder bedarfsgerecht und
flexibel einsetzen können, zum Beispiel für mehr Erzieherinnen und Erzieher, qualifizierte
Fachkräfte, hochwertige Mittagessen, sprachliche Bildung oder kindgerechte, schön gestaltete
Räume oder längere Öffnungszeiten. Das hilft jedem einzelnen Kind und stärkt das Vertrauen
der Eltern, dass ihre Kinder gut aufgehoben und versorgt sind.

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
erhalten, sollen mit dem Gesetz unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit
werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen unterstützt.

5,5 Milliarden Euro bis 2022

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur
Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen mit jedem Bundesland
einzeln und zielgenau Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten
wer-den, wie Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung bzw. die Entlastung von
Eltern bei den Gebühren erreicht werden sollen. Auf diese Weise trägt das Gesetz Schritt für
Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland bei.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig
von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung.
Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von
Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzentwurf auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Schnellere Arzttermine für gesetzlich Versicherte

 

Ewig langes Warten von gesetzlich Versicherten auf einen Termin beim Arzt soll künftig der
Vergangenheit angehören. Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen
Gesetzentwurf behandelt, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine
bekommen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem die seit 2016
existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut.

Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig
sollen sie rund um die Uhr auch für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar
sein (Telefonnummer: 116117).

Unterstützung bei Hausarztsuche

Auch bei der Suche nach einem dauerhaft zuständigen Haus- oder Kinderarzt können
Patientinnen und Patienten demnächst die Unterstützung der Terminservicestellen in Anspruch
nehmen. Ebenso sollen die Servicestellen online erreichbar sein, so dass die
Terminvereinbarung auch per App stattfinden kann.

Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen
und Patienten erhöht. Laut Gesetzentwurf müssen Vertragsärztinnen und -ärzte künftig
wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es
nur 20 Stunden.

Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen
Versorgung (z. B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und
HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf Akutsprechstunden anbieten. Dieses erweiterte
Sprechstundenangebot wird mit zusätzlichem Honorar gefördert.

Mehr Praxen auf dem Land

Auch die medizinische Versorgung auf dem Land und in strukturschwachen Regionen soll mit
dem geplanten Gesetz verbessert werden. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in
unterversorgten Regionen Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden
verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische
Versorgungsalternativen anzubieten. Davon profitieren vor allem ältere Menschen und alle, die
zum Beispiel kein Auto haben.

Krebspatientinnen und -patienten, denen aufgrund der onkologischen Therapie ein
Fertilitätsverlust (Fortpflanzungsfähigkeit) droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder
Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung
vorzunehmen.

Zu guter Letzt soll das Gesetz dazu führen, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten
der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens von 2021 an eine elektronische Patientenakte
zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone
oder Tablet möglich.