Das bringt das neue Jahr.

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2021 treten eine Reihe wichtiger Gesetzesregelungen in Kraft, die ganz konkret das Leben der Menschen besser machen, finanziell entlasten und Deutschland zu einem solidarischeren Land machen. Stichworte: Abschaffung des Solos, Grundrente, Erhöhung Kindergeld.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen findet sich im Folgenden:

 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag

Wir verbessern die Einkommenssituation von Familien. Zum 01.01.2021 steigt das Kindergeld um weitere 15 € pro Monat und pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. 

 

 Erhöhung Grundfreibetrag: Mehr Netto vom brutto

 Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 auf 9.744 €. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240€ vorgesehen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen der Beschäftigten, da Einkommensteuer erst auf das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages erhoben wird. 

Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger ankommen, gleichen wir mit dieser Erhöhung zugleich den Effekt der „kalten Progression“ für 2020 und 2021 aus. 

 Abschaffung des Soli für 90% der steuerzahler

 Zum 01.01.2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der bisherigen Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer komplett abgeschafft. Für weitere 6,5 % entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5% Bezieher von Spitzeneinkommen wird er auch weiterhin unverändert erhoben. Damit stärken wir die verfügbaren Einkommen spürbar. Familien mit zwei Kindern werden bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 € künftig gar keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. 

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Grundrente tritt in Kraft

Mit der Grundrente wollen wir Lebensleistung anerkennen. Wer 33 Jahre hart gearbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung  eingezahlt hat, dabei aber unterdurchschnittlich verdient hat, hat ab 2021 Anspruch auf die Grundrente. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und es muss kein Antrag gestellt werden. Auch Bestandsrentnerinnen und -renter profitieren von der Grundrente. Die Höhe der Grundrente errechnet sich aus den individuell erarbeiteten Beitragspunkten – diese werden aufgestockt. Von der Grundrente werden rd. 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger profitieren – überdurchschnittlich viele in Ostdeutschland und zu ca. 70 % Frauen. 

Erhöhung Mindestlohn auf 9,50€

Über die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 28.10.2020 wird der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 € angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro (zum 1.07.2022). 

 Bundeshaushalt 2021: Investitionen in die Zukunft

Wir tun, was notwendig ist, bekämpfen die Folgen der Corona-Pandemie und investieren in die Zukunft unseres Landes. Im Haushalt sind 2021 Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden € vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als 2019. 

Jahressteuergesetz: Entlastungen, die ankommen

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 fördern wir ehrenamtliches Engagement, z.B. durch Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags. Zudem wird die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen (bis Ende Juni 2021) und Zahlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds (bis Ende Dezember 2021) verlängert. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbeitrag jetzt dauerhaft mehr als verdoppelt. Zudem wird für die Dauer von zwei Jahren eine Home-Office Pauschale eingeführt. 

 

Titelbild: pixabay.com/geralt