Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

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In der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geht es einmal mehr um unsere Entlastungsmaßnahmen bei den hohen Energiepreisen, die Aussichten des Sports in Deutschland, die Europawahlen und den Marschall-Plan als historisches Erfolgsmodell.

 

Alle wichtigen Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Bilanz und Perspektiven für den Sport in Deutschland

Die gesellschaftspolitische Bedeutung von Sport ist unbestritten. Breitensport, wie auch Spitzensport sind für Integration, Bildung, Erziehung, Gesundheitsvorsorge, Inklusion und internationale Verständigung unverzichtbar. Der 15. Sportbericht der Bundesregierung bilanziert die sportpolitische Entwicklung in Deutschland von 2018 bis 2021. Insgesamt 2,3 Milliarden Euro an Bundesmitteln flossen in diesem Zeitraum in die Sportförderung.

Dabei war der betrachtete Zeitraum eine besonders herausfordernde Zeit auch für den Sport. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterließen im Sport deutliche Spuren: Zuschauerverbote, eingeschränkte Trainingsbetriebe, Schließung von Sportanlagen und Einstellung von Sportangeboten im Profi- und Breitensport haben dazu geführt, dass wichtige Strukturen wegfielen und die Zahl der im Sport und im Vereinsleben Aktiven stark zurückgegangen ist. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen hat der Bewegungsmangel dramatisch zugenommen. Gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen konnten dazu beitragen, dem zu begegnen und eine Welle von Insolvenzen zu verhindern. Mit den Coronahilfen Profisport des Bundes wurden zahlreiche Profisportvereine, -unternehmen und Verbände finanziell unterstützt. Auch der Breitensport soll künftig mit gezielten Hilfen, beispielsweise dem Programm „Restart Germany – Sport bewegt Deutschland“, unterstützt werden.

Weitere Themen des Berichts sind unter anderem die Erfolge der deutschen Sportler:innen bei internationalen Wettbewerben, Athleten- und Projektförderung, die Verbesserung der Dualen Karriere für Spitzensportler:innen mit Behinderung, die Bekämpfung von Doping, Spielmanipulation und sexualisierter Gewalt im Sport, sowie die Umsetzung der Neustrukturierung der Spitzensportförderung.

 

Europawahl stärken

Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

 

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen für die Endverbraucher:innen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtliche Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Entlastungen, die hinreichende Erfüllung deR Arbeitserhaltungspflicht oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Angesichts der neuartigen, umfangreichen und komplexen Aufgaben kommen künftig auch juristische Personen des Privatrechts als Prüfbehörde infrage. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wird. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet. Die sogenannte Beleihung der Prüfbefugnis auf einen privaten Akteur erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Die Aufsicht liegt beim BMWK oder einer ihm nachgeordneten Behörde.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

 

Der Marshall-Plan als Vorbild für heute

Vor 75 Jahren – am 3. April 1948 – hat der US-Kongress den nach dem damaligen amerikanischen Außenminister so genannten Marshall-Plan verabschiedet. Die damit verbundenen Finanzhilfen, von denen Deutschland und andere europäische Staaten bis heute profitieren, förderten den Wiederaufbau Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zugleich legte der Plan den Grundstein für die europäische Integration und die transatlantische Zusammenarbeit, die mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und den wachsenden Einfluss Chinas nichts an Bedeutung verloren haben.
Im Gegenteil: Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird, würdigen die Koalitionsfraktionen den Marshall-Plan als Fundament der bis heute andauernden engen transatlantischen Partnerschaft. Zugleich gilt es, das internationale Völkerrecht und multilaterale Institutionen zu schützen und die Ukraine weiter zu unterstützen. Gefordert wird auch ein ähnliches Wiederaufbauprogramm für die Ukraine.