In der zweiten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in Folge geht es um Deutschlands Strategie im globalen Umgang mit China, um die Unterstützung von Start-Up-Gründungen in unserem Land sowie der Förderung unseres Mittelstandes.
Alle ausführlichen Infos zu den wichtigen Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:
Start-up-Strategie der Bundesregierung kommt gut voran
Start-ups sind wichtige Wachstumsmotoren und Innovationstreiber für die Wirtschaft. Wir wollen Deutschland zu einem führenden Start-up-Standort Europas machen. Deshalb hat die Bundesregierung im Sommer 2022 eine Start-up-Strategie beschlossen. In den Handlungsfeldern wie Finanzierung, Talentgewinnung, Gründer:innen und Diversity und Ausgründungen sind im ersten Jahr bereits über 40 Prozent der Maßnahmen vollständig umgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der Hälfte der Maßnahmen konkrete, substanzielle Vorbereitungen zu ihrer Umsetzung unternommen. Das zeigt der erste Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzung der Strategie, den wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten.
Mit den verbesserten Rahmenbedingungen können junge und innovative Unternehmen noch schneller wachsen und damit entscheidend zur Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen und europäischen Wirtschaft beitragen. Neue Finanzierungsinstrumente und Förderprogramme sind an den Start gegangen, der DeepTech & Climate Fonds hat seine Arbeit aufgenommen und der High-Tech Gründerfonds hat bereits 500 Millionen Euro für Investitionen in Start-ups eingesammelt. Wir fördern aktiv Gründungen aus der Wissenschaft mit dem „Leuchtturmwettbewerb Start-up Factories“. Wichtige Gesetze sind beschlossen oder auf dem Weg, dazu zählt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das letzte Woche erstmals beraten wurde. Dieses sieht auch vor, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern, mit der die Mitarbeitenden direkt am Erfolg ihres Unternehmens partizipieren können. Mit Programmen wie EXIST Women stärken wir gezielt Frauen bei der Gründung ihres Start-ups.
Bundestag berät China-Strategie
Zu den größten globalen Veränderungen der letzten Jahrzehnte gehört der Aufstieg Chinas. Dieser bringt eine Vielzahl an Herausforderungen, aber auch Chancen für Deutschland und die Europäische Union mit sich. Einerseits tritt China unter Präsident Xi seit einiger Zeit immer selbstbewusster und teilweise aggressiver nach außen auf und geht repressiv nach innen vor. Andererseits können die ökonomischen, ökologischen, sozialen und politischen Probleme unserer Zeit nur gemeinsam mit China bewältigt werden. Damit Deutschland in dieser komplexen Gemengelage mit China seine Werte und Interessen besser verwirklichen kann, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag erstmals auf eine umfassende China-Strategie verständigt. In dieser Woche wird sie im Plenum des Bundestags beraten.
Die Strategie ist in drei Säulen aufgeteilt und soll Wege und Instrumente aufzeigen, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne dabei Werte, Souveränität, Wohlstand und Sicherheit zu gefährden. Ausgehend vom strategischen Dreiklang der europäischen China-Politik wird China als Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale zugleich betrachtet, wobei die beiden letzten Aspekte zunehmend an Gewicht gewinnen. Wie sich dieser Dreiklang auswirkt, wird in der Strategie anhand verschiedener Bereiche wie Klimaschutz, Menschenrechte, Außen- und Sicherheitspolitik oder Wirtschaft veranschaulicht.
So wird im Rahmen der wirtschaftlichen Beziehungen ein „De-Risking“ angestrebt, aber ein „De-Coupling“ von der chinesischen Wirtschaft abgelehnt. Demnach sollen Unternehmen die Kosten von Klumpenrisiken stärker berücksichtigen, damit im Falle einer geopolitischen Krise nicht staatliche Mittel zur Rettung herangezogen werden müssen. Des Weiteren sollen Investitionsgarantien künftig bei drei Milliarden Euro pro Unternehmen gedeckelt, Exporte im Bereich der Dual-Use-Güter stärker kontrolliert und Direktinvestitionen chinesischer Unter- nehmen in Deutschland vermehrt überprüft werden.
Mittelstand fördern
Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024.
Aus dem ERP-Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches Förderangebot zur Verfügung. Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist.
Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro).
Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP- Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.
Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Wir beraten im Bundestag in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen.
Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Allein bei den Start-ups zählen sich 40 Prozent zum gemeinwohlorientierten Unternehmertum. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.
Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen. Die Strategie benennt dazu elf Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen, die sich an die jeweiligen Ressorts richten.