Aktuelles aus dem Bundestag: Eine gute Woche für ein Solidarisches Land

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Diese Woche wurden im Bundestag wichtige Gesetze beraten und beschlossen, die das Leben vieler ganz konkret entlasten. Worum es konkret ging und was wir erreicht haben findet Ihr hier.

 

Damit es jedes Kind packt: das Gute-Kita-Gesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten.

Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.

Familien werden gestärkt

Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland – was ein riesiger Fortschritt ist.

Maßnahmen zur Gebührenfreiheit

Denn klar ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

 

Qualifizierungsoffensive: Sicherheit im digitalen Wandel

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken, der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzentwurfes der Koalition für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag am Donnerstag beraten hat.

Mit dem geplanten Gesetz sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Mehr Schutz durch die Arbeitslosenversicherung

Zudem wird der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausgebaut. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte, also zum Beispiel Saisonarbeiter, oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schafft damit eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr drei Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Ziel: die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Die Koalition will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. So wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit geschaffen.

 

Beschlossen: Die Brückenteilzeit kommt!

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag die Brückenteilzeit beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags besser mit dem Beruf vereinbaren lassen.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:

Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

 

Zurück zur Parität: Gleiche Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet, die gesetzlich krankenversichert sind. Das gilt auch für alle Selbständigen, die sich gesetzlich versichern wollen. Außerdem wird die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dabei geht es auch um Solidarität. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion das durchsetzen – ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.

Was sich konkret verbessert:

Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner: Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit wenig Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.