Aktuelles aus dem Bundestag.

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Vollgepackte Sitzungswoche. In dieser Woche geht es um eine große Spannweite an politischen Themen: Von der Stärkung des Handwerkes über die Frage des bezahlbaren Wohnens sowie einer Entbürokratisierung der Energiewende bis zur Reform des Bundespolizeigesetzes. Wichtige Themen für die Zukunft unseres Landes.

Alle Informationen zu den Themen der Woche finden sich im Folgenden:

Für ein starkes und faires Handwerk 

Seit 2003 unterscheidet das Handwerksrecht zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Zulassungspflichtig bedeutet, einen Meister vorweisen zu müssen, um einen selbstständigen Betrieb betreiben zu können. Das gilt beispielsweise für Maurer oder Zimmerer. Da das oftmals einen Wettbewerbsvorteil bringt, wurden vergangenes Jahr zwölf Handwerke wieder zulassungspflichtig. Der Regierungsentwurf, der in dieser Woche abschließend beraten wird, nimmt daraus resultierende Anpassungen in der Handwerksordnung vor. Zudem wird das Meisterprüfungsverfahren flexibilisiert. 

Die SPD-Fraktion hat die erneute Novellierung dafür genutzt, die Tarifbindung im Handwerk zu stärken. Die Löhne im Handwerk liegen oftmals deutlich unter dem Lohnniveau der Industrie. Außerdem werden künftig die Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von ArbeitnehmerInnen in den Prüfungsverfahren beteiligt. 

 

Soziale Wohnungspolitik im Baugesetzbuch 

Wohnen darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Wohnraum muss ausreichend verfügbar und dauerhaft bezahlbar sein – dafür braucht es eine aktive, staatliche Bodenpolitik. Nach Jahren zäher Blockaden und Verzögerungen beraten wir nun den Regierungsentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz in 2./3. Lesung. 

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ermöglichen wir den Städten und Gemeinden mit einem erweiterten Baugebot, Bodenspekulationen zu verhindern. So können sie in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten bald EigentümerInnen verpflichten, auf Baugrundstücken Wohnungen zu bauen. Denn: Eigentum muss auch dem Allgemeinwohl dienen. Zum anderen wird es künftig schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das bedeutete bisher oft, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden. 

Auch stärken wir für die Kommunen das Vorkaufsrecht: Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand künftig mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen – um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierbei wird ein Preislimit eingeführt, damit die Gemeinden keine spekulationsgetriebenen Summen bezahlen müssen. Außerdem werden Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass Häuser mit einem Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau gebaut werden müssen und so reine Luxusareale verhindert werden. 

Darüber hinaus werden wir eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insgesamt zu beschleunigen: Nachverdichtungen werden flexibler ermöglicht, etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen. Und künftig kann die Nachfrage nach Wohnraum eine Befreiung von Bebauungsplänen rechtfertigen. 

 

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt 

Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung beraten. 

Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und ArbeitgeberInnen sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. 

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer. 

Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei. 

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit. 

 

Verwaltungsabläufe der Energiewende anpassen 

Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung hat enorme Auswirkungen auf die Strukturen der Tagebaue. Wenn sich der Abbau der Tagebaue verändert, müssen diese oftmals neu genehmigt werden – ein hoher bürokratischer Aufwand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der abschließend beraten wird, soll bei der Umplanung von Braunkohletagebauen die Verfahrensdauer verkürzt werden. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie werden künftig alle Zulassungsverfahren und Fristen über eine einheitliche Behörde organisiert. 

Auch die Zulassung von Anlagen zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll vereinfacht werden. Das betrifft die Erdwärme als sog. bergfreier Bodenschatz. Dem Entwurf zufolge wird darüber hinaus künftig der für Batterieproduktionen wichtige Rohstoff Lithium in allen Formen als bergfreier Bodenschatz gelten. Begriffliche Unklarheiten haben bisher die weitere Aufsuchung von Lithium in Deutschland und infolgedessen auch die Gewinnung des Rohstoffs behindert. 

 

Reform des Bundespolizeigesetzes 

In dieser Woche schließen wir die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zum Bundespolizeigesetz ab. Der Entwurf sieht vor allem neue Kompetenzen und Befugnisse für die BundespolizistInnen bei der Verfolgung von Straftaten und Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vor. BundespolizistInnen sind künftig auch für die Strafverfolgung von Verbrechen zuständig. Im Bereich der TKÜ werden die Befugnisse der Bundespolizei ausgeweitet. Auch soll die Bundespolizei eine Befugnis für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation (sog. Quellen-TKÜ) erhalten – allerdings ausschließlich zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität. Darüber hinaus ist die Bundespolizei künftig zuständig für Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen oder sog. Laserpointern. Uns ist vor allem wichtig, dass wir das Bundespolizeigesetz nach der letzten Reform 1994 auf den Stand der heutigen Zeit bringen. 

 

Digitale Versorgung und Pflege 

Die Corona-Pandemie zeigt: Wir brauchen mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche abschließend beraten, zielt deshalb darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter aus-zuschöpfen. 

So sollen im Pflegebereich nun auch digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen

Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten oder zahnmedizinische Labore sollen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. 

Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte weiter ausgebaut. PatientInnen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel auch auf digitalem Wege in Anspruch nehmen. Zudem gelangen PatientInnen über ihre elektronische Patientenakte zukünftig direkt auf das nationale Gesundheitsportal, welches über valide Informationen zu gesundheitlichen Fragen informiert.