Aktuelles aus dem Bundestag

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Diese Woche sind die Themen im Bundestag breit gefächert. Neben der Behandlung eines Gesetzes zum aktuellen Pandemiegeschehen geht es außerdem etwa um Obst an Schulen und Investitionsbeschleunigung – denn die politische Alltagsarbeit bleibt nicht stehen.

Alle aktuellen Informationen zur Sitzungswoche finden Sie im Folgenden:

Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken

Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutz notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung beraten wird, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.

Kombiantrag für drei Familienleistungen und wichtige Dokumente

Rund um die Geburt den Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital zu ermöglichen und Nachweispflichten zu erleichtern – das ist das Ziel des Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz, der diese Woche in 2. und 3. Lesung beraten wird. Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Ihnen bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.

Mit der neuen nutzerfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand beziehungsweise die Kosten für Bürger und Bürgerinnen sowie für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Der Innenausschuss hat zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, mit dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wurde. Demnach sollen weitere Änderungen des Onlinezugangsgesetzes vorgenommen werden, um den weiteren Digitalisierungsprozess der Verwaltung voranzubringen.

Schlankere Planungsverfahren für mehr Investitionen

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Regierungsentwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz, das diese Woche in 2./3. Lesung beraten wird, schaffen wir bessere Voraussetzungen um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. So machen wir den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland flexibler und wettbewerbsfähiger.
Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden.

Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vor-haben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Ver-fahren effizient nutzen – bald auch digital. Liegen allerdings keine Bedenken vor, wer-den wir uns in Zukunft diese Kosten und Mühen sparen.

Schließlich entschlacken wir im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erleichtert wird.

 

Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021), in dieser Woche in 2. und 3. Lesung, werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.

Und: Künftig werden auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant an-erkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

 

EU fördert Obst und Gemüse in Schulen

Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde ein EU-Programm für Schulen eingerichtet, das Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch und Milchprodukte bereitstellt.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Land-wirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, der in 2./3. Lesung beraten wird, werden verbindliche Grundlagen zur innerdeutschen Koordinierung der Förderung geschaffen. Denn: Die Bundesländer führen das EU-Schulprogramm eigenverantwortlich durch, der Bund koordiniert lediglich gegenüber der EU-Kommission. Außerdem werden auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre die Regelungen angepasst.