Aktuelles aus dem Bundestag

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Unterstützung von Eltern in Zeiten von Corona, ordentliche Regeln für die Fleischindustrie, finanzielle Hilfen für Kommunen, dies sind die wichtigsten Themen dieser Sitzungswoche.

 

Einen Überblick findet Ihr im Folgenden:

LÄNGERE HILFEN FÜR ELTERN OHNE KINDERBETREUUNG

Die Unterstützung für berufstätige Eltern ohne Kinderbetreuung wird verlängert. Außerdem wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Gastronomiebetrieben wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen geholfen. Das sind die Kernpunkte des Corona-Steuerhilfe-gesetzes, das der Bundestag beschlossen hat.

Bund und Länder haben in den letzten Wochen bereits steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen, um Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz werden weitere Maßnahmen umgesetzt.

Viele Eltern, deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Wer in dieser Situation keine Möglichkeit hat, ortsunabhängig zu arbeiten, Überstunden abzubauen oder seine Kinder anderweitig betreuen zu lassen, soll weiter Geld bekommen. Für sie wurde bereits im März ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaf-fen. Der Entschädigungsanspruch gilt für Eltern, deren Kinder höchstens 11 Jahre alt sind oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Eltern können einen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des Net-toeinkommens erhalten, monatlich maximal 2.016 Euro. Die Erstattung erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser erhält die Entschädigung über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde. Bislang ist dies allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt.

Um Eltern auch weiterhin zu unterstützen, wird der Anspruch auf Entschädigung für jeden Elternteil auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Entschädigungszahlung kann auch tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Dies entspricht den Gegebenheiten der erweiterten Notbetreuung in Kitas und Schulen in vielen Ländern und Kommunen. Und wenn Kitas oder Schulen wegen regional auftretender Infektionsschwerpunkte zeitweise schließen müssen, haben Eltern mehr Flexibilität.

Die Ausweitung bei der Lohnfortzahlung gilt künftig auch für Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen. Damit werden Verdienstausfälle von Eltern abgemildert, deren Kinder derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (Werkstätten, Tagesförderstätten) betreut werden können.

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird steuerfrei

Des Weiteren wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt. Beschäftigte bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern). Künftig erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf bis zu 80 (bzw. 87) Prozent. Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten auf, manche auf Grundlage eines Tarifvertrags, andere freiwillig. Diese Praxis wird dadurch unterstützt, dass Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf eine Aufstockung bis auf 80 Prozent keine Sozial-abgaben gezahlt werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Außerdem wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt. Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen betroffen sind, sollen so nach der schrittweisen Öffnung einen Teil ihrer Einbußen aus-gleichen können. Die Maßnahme ist befristet, weil sie als Anschub für die Zeit nach der Krise gedacht ist.

Schließlich wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit soll Kommunen aus-reichend Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben werden.

In den parlamentarischen Beratungen haben die Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Regelung für die Steuerbefreiung von Corona-Gratifikationen von Arbeitgebern für Beschäftigte bis zu 1.500 Euro geschaffen. Diese Steuerbefreiung wurde vom Bundesfinanzministerium kurzfristig auf dem Verwaltungswege eingeführt. Um keinerlei Rechtsrisiken einzugehen, wird die Steuerbefreiung nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

STÄDTE UND GEMEINDEN JETZT STÄRKEN

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Städte, Dörfer und Gemeinden überall in Deutschland hart: Ausgaben steigen, Einnahmen sinken. Die SPD-Fraktion fordert einen Solidarpakt für Kommunen, damit wieder investiert werden kann – in Schulen und Kitas, in Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen damit Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auch in den Haushalten der Städte und Gemeinden. Die Gesund-heitskosten steigen, Ausgaben für soziale Leistungen wachsen, während eigene Einnahmen aus kommunalen Einrichtungen wegfallen. Gleichzeitig brechen die Steuereinnahmen ein. Allen voran sinkt die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen dramatisch. Die Steuerschätzung prognostiziert allein für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von 12 Milliarden Euro.

Wenn die Kommunen deutlich weniger Einnahmen haben, bleibt ihnen ohne Hilfe von außen keine andere Möglichkeit, als den Rotstift anzusetzen: bei Kitas und Schulen, beim örtlichen Busverkehr, bei Wohnungen, Straßen, Schwimmbädern oder der kulturellen Infrastruktur. Ebenso fallen die Kommunen als Impulsgeber für einen konjunkturellen Aufschwung aus.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Um die Investitionskraft aller Kommunen zu stärken, die Bedingungen guter Lebensqualität zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu ermöglichen, muss der Staat handeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern deshalb, die Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer durch Bund und Länder kurzfristig auszugleichen und diese Maßnahme mit einer Entschuldung finanzschwacher Kommunen zu verknüpfen. Die SPD-Fraktion unterstützt damit Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für einen Kommunalen Solidarpakt 2020.

Konkret fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf:

  • Den vorgeschlagenen Rettungsschirm für Kommunen zur Entlastung für Gewerbesteuerausfälle und Hilfe für überschuldete Kommunen unverzüglich auf den Weg zu bringen, um die Kommunen mit li-quiden Mitteln auszustatten, ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen und damit die Wirtschaft durch ihre Investitionen deutlich zu unterstützen.
  • Gemeinsam mit den betroffenen Ländern die Altschulden der finanzschwachen Kommunen abzulö-sen, um so die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen und die notwendigen Investitionen aller Kommunen in Deutschland zu verstärken.
  • Einen eigenen Beitrag zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer zu leisten und sich hälftig an den Finanzierungskosten der Lasten aus Zusatzversorgungssystemen der DDR zu beteiligen, um auch hier die erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.
  • Die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, indem kommunale Zukunftsinvestitionen weiter hochgefahren werden – im Zuge des Konjunkturprogramms ebenso wie im Rahmen der auf längere Sicht notwendigen gesamtstaatlichen Investitionsoffensive. Mit Blick auf die soziale Infrastruktur und die Herausforderungen der energetischen und ökologischen Modernisierung müssen dabei Konjunk-tur- und Innovationsimpulse sinnvoll miteinander verbunden werden.

„Es ist unstrittig, dass die Ausweitung öffentlicher Investitionen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärkt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher Bernhard Daldrup. „Fast 60 Prozent aller öffentlichen Aufträge kommen von den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, Kommunen in das Zentrum eines Konjunkturpaketes zu rücken. So gelingt der Neustart aus der Krise.“

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-kommunen-jetzt-staerken-20200526_0.pdf

GUTE ARBEIT IN DER FLEISCHINDUSTRIE

Seit Jahren kämpfen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzusetzen. In der vergangenen Woche ist ein wichtiger Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche gelungen.

Die Corona-Infektionen Hunderter osteuropäischer Arbeitsmigrantinnen und -migranten haben wie unter einem Brennglas die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie offengelegt: Unbezahlte Überstunden, überteuerte und miserable Unterkünfte, mangelnde Hygiene, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – in der Fleischwirtschaft sind diese Missstände seit Langem bekannt. Besonders davon betroffen sind Beschäftigte, die aus dem Ausland stammen.

Das soll sich nun ändern: Mit den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Bundeskabinett durchgesetzten Eckpunkten zum „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ plant die Bundesregierung entscheidende Maßnahmen, um gegen die Missstände wirksam vorzugehen. So sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Ab Januar 2021 sollen Werkvertrags- und Leiharbeit hier nicht mehr möglich sein. Außerdem sollen stärkere Kontrollen die Arbeit-geber zwingen, Gesundheits- und Hygienestandards einzuhalten.

Die SPD-Fraktion stellt sich hinter die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil. In einem Fraktionsbeschluss bekräftigen die sozialdemokratischen Abgeordneten den Handlungsbedarf für gute Arbeit in der Fleischindustrie und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. „Mehr Arbeitsschutz, bessere Kontrollen und Hygiene und nicht zuletzt das Ende organisierter Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen sind der richtige Weg“, heißt es in dem Positionspapier. Jetzt gelte es, die Eckpunkte zügig eins zu eins umzusetzen.

Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen fordert die Fraktion auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/fi-les/documents/positionspapier-arbeitsbedingungen-fleischwirtschaft-20200526.pdf

GLEICHER LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT AM GLEICHEN ORT

Wenn Beschäftigte zum Arbeiten in andere EU-Länder geschickt werden, darf das kein Einfallstor für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sein. Die EU hat deshalb Än-derungen der Entsenderichtlinie beschlossen, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Arbeit in anderen Ländern der Europäischen Union ist heute längst selbstverständlich. Betriebe übernehmen immer häufiger Aufträge in anderen EU-Staaten und entsenden dann ihre Beschäftigten dorthin. Dabei muss es fair, verlässlich und sozial gerecht zugehen. Das wurde 1996 mit der sogenannten Entsenderichtlinie erst-mals EU-weit geregelt. Dabei wurden Mindestbedingungen festgelegt: Mindestlöhne, Mindesturlaub, Höchst-arbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten und andere Arbeitsschutzvorschriften.

Seither hat die Anzahl der Entsendungen weiter stark zugenommen. Das hat die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der EU verändert. Teilweise kam es zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Deshalb hat die EU die Entsenderichtlinie geändert, um faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Entsenderichtlinie, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat, sollen die neuen europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Was hier gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt (verschiedene Lohnstufen, Zulagen oder Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind), muss auch für alle gezahlt werden, ob hier beschäftigt oder hierher entsandt. Reise-, Verpflegungs- und Un-terbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

Wenn die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gel-ten − und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Unabhängig davon, ob der Ent-leihbetrieb im In- oder Ausland ansässig ist, werden zudem alle grenzüberschreitend eingesetzten Leiharbeit-nehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfasst.
Außerdem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine lange Zeit entsandt werden, von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gilt sowohl für Arbeitsbedingungen, die gesetzlich festgelegt sind, als auch für solche, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben. Ar-beitgeber mit Sitz im Ausland müssen dann wie Betriebe in Deutschland den anwendbaren allgemeinverbind-lichen bundesweiten oder auch regionalen Tarifvertrag einhalten.

Schließlich sollen die Kontrollen wirksamer werden: Mit rund 1.000 neuen Stellen beim Zoll soll dafür gesorgt werden, dass die Regeln auch eingehalten werden.