BAföG, Berufsbildung und Bürokratieabbau: Das sind die zentralen Stichworte der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages. Mit wichtigen Vorhaben in diesen Bereichen organisieren wir weiteren Fortschritt für unser Land.
Alle Informationen zu den aktuellen Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:
Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG
Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle beraten wir in dieser Woche erstmalig.
Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger:innen, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.
Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.
Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.
Berufliche Bildung stärken und digitalisieren
Berufliche Bildung gewinnt angesichts des Fachkräftemangels und der digitalen sowie sozialökologischen Transformation zunehmend an Bedeutung. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Ziel verfolgt, berufliche Bildung zu stärken und für mehr digitale Verfahren zu sorgen.
Konkret ist vorgesehen, individuelle berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, künftig über ein neues Verfahren festzustellen und zu bescheinigen. Dabei geht es um substanzielle Kompetenzen, die Menschen außerhalb einer formalen, beruflichen Ausbildung erworben haben. So sollen berufliche Fähigkeiten besser sichtbar gemacht sowie Berufsbiografien besser honoriert werden.
Mit dem Gesetzentwurf wird zudem Bürokratie abgebaut. Zudem werden Ausbildungsverträge künftig in digitaler Form ermöglicht. Berufsschulnoten können auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stelle (also etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) ausgewiesen werden. Außerdem ermöglichen wir, dass Ausbildungen digital über mobiles Arbeiten erfolgen können und an virtuellen Prüfungen teilgenommen werden kann. Wir werden den Entwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren prüfen, um weitere Verbesserungen zu verankern.
Bürokratie abbauen – Deutschlandtempo steigern!
Bürokratieabbau ist eine Querschnitts- und Daueraufgabe. Wir sind angetreten, um Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen zu entlasten, Prozesse zu verschlanken und deutlich schneller zu machen. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg dahin ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets vom Sommer 2023 ist. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche erstmalig.
Das BEG IV enthält ein ganzes Maßnahmenbündel aus verschiedenen Bereichen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören: die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden und für deutsche Staatsangehörige soll es keine Hotelmeldepflicht mehr geben.
Mit einer Vollmachtsdatenbank für Steuerberater führen wir Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung ein. Unternehmen müssen dann ihren Steuerberater nicht mehr zahlreiche Vollmachten schriftlich für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen. Eine Generalvollmacht, die in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann, genügt. Davon werden circa 1,9 der rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland profitieren, die ihre Entgeltabrechnung durch Steuerberater erledigen lassen.
Formerfordernisse sollen abgesenkt werden, damit viele Rechtsgeschäfte künftig ohne Medienbrüche digital abgewickelt werden können. Weitere Maßnahmen sind die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung und die Möglichkeit, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen. Insgesamt soll dieses Paket die Wirtschaft jährlich um rund eine Milliarde Euro entlasten.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir einen breiten Prozess gestartet, um Verbesserungsvorschläge einzuholen. Rund 200 Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden dabei vorgeschlagen. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir unsere Vorschläge einbringen, ehrgeiziger sein und so das Vorhaben deutlich verbessern. Wir wollen über die Bonpflicht diskutieren sowie über die automatische Auszahlung des Kindergeldes und die Entschlackung des Beauftragtenwesens für Unternehmen, das insbesondere kleine und mittlere Betriebe entlasten soll.
Städtebauförderung – Gutes Leben in der Nachbarschaft
Mit ihren ganzheitlichen quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten ist die Städtebauförderung die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder die Kommunen erfolgreich bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Die Städtebauförderung steht nun im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte in dieser Woche. Beraten wird ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft – Die Städtebauförderung“. Dieser fordert, die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu stärken.
Der fortschreitende Klimawandel und die notwendige Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende sowie der Strukturwandel in den Innenstädten und der Arbeitswelt stellen hohe Anforderungen an die Transformation von Städten und Gemeinden. Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, in den kommenden Jahren entsprechend der städtebaulichen Bedarfe und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Städtebauförderung zu erhöhen. Außerdem sollen weiterhin mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen werden, um einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Potenziale der Digitalisierung auch bei der Abwicklung der Förderbescheide stärker genutzt und die Städtebauförderung als Instrument einer sozial ausgewogenen, klimafreundlichen und -angepassten Stadtentwicklungspolitik weiterentwickelt werden.