Aktuelles aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geht es um die erfolgreiche Städtebauförderung des Bundes, Möglichkeiten Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um eine EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz, die Förderung von Quantentechnologie und die Einsetzung eines Bürgerrates zu Ernährung im Wandel. Ein breites Themenspektrum für die Zukunft unseres Landes.

Alle Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Quantentechnologien fördern

Quantentechnologien wie beispielsweise Quantencomputer oder -sensoren sind Schlüsseltechnologien, die künftig eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft spielen können. Sie haben das Potenzial, bestehende Technologien durch eine vielfach höhere Kapazität der Informationsverarbeitung nachhaltig zu verändern, etwa um die Erforschung von Medikamenten zu beschleunigen, Klimaveränderungen besser zu messen oder autonomes Fahren sicherer zu machen.

Die Bundesregierung will Quantentechnologien in den kommenden Jahren stärker fördern. Im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der Bundesregierung sind hierzu konkrete Ziele festgehalten. Insbesondere soll mindestens ein leistungsfähiger und international wettbewerbsfähiger Quantenrechner in Deutschland entwickelt werden, um im Bereich Quantencomputing zu den derzeitigen Technologieführern USA, China und Großbritannien aufzuschließen. Zudem sollen Start-ups, die Quantentechnologien entwickeln, stärker gefördert werden.

Bis 2026 will die Bundesregierung drei Milliarden Euro in die Förderung von Quantentechnologien investieren. Davon sind 2,18 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Quan-tentechnologien in den beteiligten Bundesministerien vorgesehen. Weitere 850 Millionen Euro stellen die durch die Bundesregierung mitfinanzierten Wissenschaftsorganisationen für Forschung in den Quantentechnologien bereit.

 

Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.

Künftig können zuständige Behörden alle status-relevanten Disziplinarmaßnahmen (dazu gehören Entfernung, Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) per Verfügung aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen künftig dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben, mit Verfahren, die im Durchschnitt derzeit vier Jahre dauern. Die Gründe, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führen, werden verschärft. So verliert man künftig seine Beamtenrechte bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten (bisher ein Jahr). Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremist:innen müssen überdies fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen.

 

Mehr Steuertransparenz schaffen

Wir beraten in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem wir eine EU-Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen umsetzen. Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die entweder in der EU ansässig sind oder dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen haben und deren Erlöse in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weltweit jeweils einen Betrag von 750 Millionen Euro übersteigen. Künftig soll es leichter nachvollziehbar sein, ob multilaterale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Deshalb sollen diese Unternehmen und Konzerne Informationen über die Zahlung von Steuern nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern teilweise auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies leistet einen Beitrag zur Steuertransparenz und ermöglicht eine öffentliche Debatte. Der Gesetzesentwurf orientiert sich eng an der Richtlinie. Wir wollen aber evaluieren, ob eine erweiterte Berichtspflicht der öffentlichen Debatte zuträglich ist. Neben der Richtlinienumsetzung werden im Handelsbilanzrecht weitere Änderungen vorgenommen. So wird die Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften werden punktuell geändert.

 

Städtebauförderung stärken und weiterentwickeln

Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinden dabei, städtebauliche Missstände zu beseitigen und stärkt sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte.

Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen gerade in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten. Besonders werden städtebauliche Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel und Mobilität unterstützt. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzungen aller Städtebauprogramme.
2023 stehen im Bundeshaushalt insgesamt 790 Millionen Euro für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung. Weitere Mittel stehen im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereit.

 

Einsetzung eines Bürgerrates zu Ernährung im Wandel

Bürgerräte sollen dazu dienen, Perspektiven von Bürger:innen in die politische Debatte einzubringen und ihre Erwartungen, Vorstellungen und Forderungen an die politischen Akteure zu formulieren. Der erste Bürgerrat dieser Wahlperiode soll in dieser Woche eingesetzt werden. Befassen wird er sich mit dem Thema gesündere und nachhaltigere Ernährung.

Das ist ein Thema, das viele Bereiche berührt: Ernährungsgewohnheiten prägen uns als Individuen und als Gesellschaft, unterliegen aber auch stetem Wandel. Sie haben Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Umwelt, sind Bestandteil unserer Kultur und des sozialen Miteinanders.

Dem Bürgerrat sollen 160 Personen angehören, die zufällig nach einem mehrstufigen, stratifizierenden Verfahren aus allen Menschen über 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland ausgewählt werden. Unterstützt wird der Bürgerrat durch Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Ziel ist, einen möglichst umfassenden Überblick über Stand und Breite der Diskussion zu geben. Neben Organisatorischem formuliert der Koalitionsantrag Leitfragen. Unter anderem soll untersucht werden, welche Maßnahmen die Bürger:innen für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.

Bis zum 29. Februar 2024 soll der Bürgerrat seine Handlungsempfehlungen dem Bundestag in Form eines Bürgergutachtens vorlegen, das dann im Plenum und in den Fachausschüssen beraten werden soll.