Aktuelles aus dem Bundestag

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Die Stichworte dieser Sitzungswoche sind das 49-Euro-Deutschlandticket, der Kampf gegen Steuertricks und das große Projekt der Beschleunigung von Planungs-, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Wichtige Themen für die Modernisierung unseres Landes.

 

Alle Infos zu den zentralen Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket – so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab April 2023 im Abo gekauft werden und ist ab Mai gültig. Es kostet zu Beginn 49 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. So wollen wir den ÖPNV attraktiver machen und vor allem Pendler:innen finanziell entlasten. Zugleich leistet das Ticket einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten einen Betrag in derselben Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Deutschlandticket soll bis Ende März abgeschlossen sein, damit das Ticket zum 1. Mai 2023 starten kann.

 

Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unterschiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in final beraten, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten erleichtert werden. Wenn Finanzverwaltungen alle notwendigen Informationen erhalten, lassen sich die Steuersparmodelle multinationaler Konzerne besser bekämpfen.

Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

 

Verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen

Die Ampel hat es sich zur Kernaufgabe gemacht, den Bau neuer Infrastruktur – wie beispielsweise Windkraftanlagen, Stromnetze, Schienen oder Straßen – massiv zu beschleunigen. Neben der Straffung und Digitalisierung von Planungsverfahren muss darum auch die Dauer von Gerichtsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben weiter reduziert werden.

Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich auf den Weg gebracht, der in dieser Woche abschließend beraten wird. Künftig erhalten Verfahren, für die bereits in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind, ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gegenüber anderen Verfahren. Erklärungen und Beweismittel, die Kläger nicht innerhalb der gerichtlichen Frist vorbringen, sind für den weiteren Prozess künftig grundsätzlich ausgeschlossen („prozessuale Präklusion“). Das soll dafür sorgen, zügig den Prozessstoff zu bündeln.

In den parlamentarischen Beratungen haben sich die Koalitionsfraktionen überdies darauf geeinigt, dass Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichte künftig einfache Entscheidungen in kleinerer Besetzung treffen dürfen. Damit wird ein Wunsch des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Personal wird so effektiver eingesetzt, Aktenberge können schneller abgearbeitet werden.

Überdies ermöglichen wir in eng umschriebenen Grenzen den Vollzug rechtswidriger Behördenentscheidungen bis zum Urteil in der Hauptsache („Unbeachtlichkeitsregel“). Behebbare Fehler, die auch in absehbarer Zeit behoben sein werden, sollen im vorläufigen Rechtsschutz nicht zum Baustopp führen. Behörden werden künftig bei elektronischer Aktenführung verpflichtet, die Akten als digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen. Wichtig ist, dass im nächsten Schritt die elektronische Aktenführung bei den Behörden ausgeweitet wird.

 

Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen und Stiftungen stärken

In der Mitgliederversammlung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der überwiegende Teil der Angelegenheiten von Vereinen geregelt. Die Regel ist, dass Versammlungen in Präsenz stattfinden. Virtuelle oder hybride Versammlungen waren bisher nur durch eine Regelung in der Satzung möglich. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ist dieses Prinzip jedoch an seine Grenzen gestoßen. Im März 2020 hatte der Bundestag deshalb per Gesetz beschlossen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung zu ermöglichen. Diese Regelung ist am 31. August 2022 ausgelaufen.

Da digitale Versammlungen sich jedoch über die Pandemie hinaus bewährt haben, berät der Bundestag nun einen Gesetzentwurf des Bundesrates in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Künftig können Vorstände von Vereinen und Stiftungen die Versammlung in einer hybriden Form einberufen und somit die Teilnahme durch Bild- und Tonübertragung vorsehen. Zusätzlich ermöglichen wir es den Vereinen, dass die Mitgliederversammlung per einfachem Beschluss und ohne Änderung der Satzung zum Beispiel den Vorstand ermächtigen kann, die Versammlung in virtueller Form abzuhalten.

Damit werden Mitgliedschaftsrechte gestärkt, ehrenamtliches Engagement gefördert und bürokratischer Aufwand für Mitglieder, Vereine sowie Registergerichte, bei denen Satzungsänderungen einzureichen wären, gesenkt.