Aktuelles aus dem Bundestag

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Die Bekämpfung von hohen Gas- und Strompreisen sowie der Inflation sind auch im Bundestag das zentrale Thema dieser Woche. Mit Reduzierungen bei der Umsatzsteuer sowie weiteren steuerlichen Hilfen bringen wir die ersten zentralen Entlastungen auf den Weg. Darüber hinaus geht es um Digitalisierung, Glasfaserausbau und vieles mehr.

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden Sich im Folgenden: 

Steuergerechtigkeit in Deutschland und der EU stärken

Immer mehr Personen und Unternehmen erzielen ihre Einkünfte auf digitalen Plattformen. Diese Einkünfte zu besteuern stellt die Finanzbehörden in Deutschland aller- dings vor große Herausforderungen, da viele Plattformbetreiber im Ausland ansässig sind und grenzüberschreitend agieren. Dies hat zur Folge, dass die erzielten Einkünfte der Betreiber mehrheitlich gar nicht oder nur unvollständig erklärt werden. Zugleich gelangen Finanzbehörden oftmals nicht an die erforderlichen Auskünfte.

Im März 2021 hat die Europäische Union deshalb die so genannte „DAC 7“-Richtlinie beschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung zu verbessern. Mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in dieser Woche ins Plenum einbringt, wird die Richtlinie nun umgesetzt.

Betreiber digitaler Plattformen werden künftig verpflichtet, den Finanzbehörden in Deutschland sämtliche Informationen über Einkünfte zu übermitteln, die von den Anbietern dort erzielt wurden. Damit die Mitgliedstaaten fortan besser und effizienter zusammenarbeiten, werden Informationen über Anbieter zwischen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten künftig im Rahmen der EU-Amtshilfe automatisch ausgetauscht.

Der Entwurf sieht außerdem vor, die Außenprüfung – d.h. die von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte, zu modernisieren. Damit soll der Zeitraum zwischen Prüfungsbeginn und -abschluss reduziert und die Prüfungsverfahren beschleunigt werden.

 

Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterrichtet in dieser Woche über die wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung.

Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infra- strukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Dienstequalität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein durchgehender, unterbrechungsfreier Zugang gewährleistet werden. Bis Ende 2022 soll ein Meilensteinplan vorliegen, um sog. „weiße Flecken“ zu schließen.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Etablierung neuer Verlegemethoden wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben.

Ergänzend dazu haben alle Ministerien mit der Digitalstrategie als gemeinsames Dach ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die Legislaturperiode festgelegt. Sie nimmt die Ministerien in die Pflicht und geht an einigen Stellen über den Ko- alitionsvertrag hinaus. Die „Projekte mit Hebelwirkung“ sind besonders relevant fürunsere Zukunft – wie beispielsweise eine sichere, nutzerfreundliche digitale Identität. Diese ist die Grundlage, um sich digital auszuweisen und digitale Dienste in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in Bildung, Wirtschaft, im Gesundheitswesen und der Gesellschaft endlich anbieten und nutzen zu können.

 

Steuerliche Entlastungen für Verbraucher:innen und Unternehmen

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger:innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

Der Entwurf sieht vor, die Effekte der kalten Progression durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich gezielt unterstützt, etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Das Entlastungsvolumen beläuft sich in 2023 auf insgesamt mehr als 12 Milliarden Euro und steigt 2024 auf 18 Milliarden Euro an.

Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 wirken. Für den vorliegenden Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes wurden dabei die bereits jetzt vorliegenden Daten als Berechnungsgrundlage verwendet. Die genauen Werte werden sich erst später anhand der Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression ergeben, die im Oktober vorgelegt werden. Etwaige Anpassungen am Gesetzentwurf müssten dann im weiteren parlamentarischen Verfahren erfolgen.

 

Senkung der Umsatzsteuer bei Gas

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Ersatzbeschaffungskosten für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskund:innen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher:innen und Unternehmen.

Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen sind dazu angehalten, die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben. Die Senkung gilt solange wie die Gasumlage erhoben wird.

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin

Bei den Beratungen des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen haben die Koalitionsfraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise.

Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die befristet eingeführte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien ermäßigte Biersteuersätze. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien. Das den Ländern zustehende Biersteueraufkommen reduziert sich dadurch voraussichtlich um circa 6,9 Mio. Euro pro Jahr.

Um die Handlungsfähigkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Umsetzung der Hilfsprogramme der Bundesregierung auch in Stresssituationen abzusichern, werden deren Refinanzierungsmöglichkeiten gestärkt. Dazu wird der zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie errichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds befugt, der KfW Darlehen bis zur Höhe von 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung ihrer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen der Energiewirtschaft zu gewähren. Diese bestehen u.a. in der Gewährung von Kreditlinien für Unternehmen zur Sicherung ihrer Liquidität, auf den derzeit besonders volatilen Energiemärkten.

 

Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld

Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Am Freitag beraten wir in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeitsmarkt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.

 

Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Agabe erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter:innen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. D.h. in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter:innen. So soll auf Vermieter:innenseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden – auf Seite der Mieter:innen ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.

Die Regelungen sollen unbefristet gelten, spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden.