Aktuelles aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche dreht sich verständlicherweise alles um die Bildung der neuen Bundesregierung und der Vereidigung des neuen Bundeskanzlers. Aber auch weitere wichtige Themen müssen in der aktuellen Lage behandelt werden.

 

Alles wichtige zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden.

Mehr Einschränkungen für Ungeimpfte

Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund da- für ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-PatientInnen ist ungeimpft.

Ziel muss es sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte mit und unter Ungeimpften einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. Deshalb bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 ein, beraten es und schließen es noch in dieser Woche ab.

Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder jeweils mit ei-nem Beschluss des Landesparlaments anwenden können. Künftig können die Länder gastronomischen Einrichtungen flächendeckend schließen. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.

Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen – auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektions- schutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, bis längstens zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.

Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jedem/r BürgerIn, eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt.

Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben ÄrztInnen sollen künftig auch ZahnärztInnen, TierärztInnen und ApothekerInnen impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.

Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben Ungeimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.

Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und BesucherInnen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.

 

Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert

Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im November den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit dieser Zusage kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme fortführen.

Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des WSF erfolgen kann. Grundsätzlich werden die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden.

Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird in 1. Lesung beraten.

 

Ganztagsbetreuung: Frist für Beschleunigungstopf wird verlängert

GrundschülerInnen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch dann stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern waren jedoch die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen – in der Folge auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz notwendig. Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen.

Eine entsprechende Initiative der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beraten wir diese Woche in 1. Lesung.

 

Foto: pixabay.com/lisatheobald