6. WSV-Bericht – Zierke begrüßt Erhalt des Standortes Eberswalde

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Nach zähen und monatelangen Verhandlungen zwischen dem Bundesverkehrsministerium, den Ländern und Personalräten, liegt nun der 6. WSV-Bericht mit erfreulichen Nachrichten vor. Das neue Konzept der Wasser- und Schifffahrtsreform sieht entgegen früherer Planungen des Amtsvorgängers Peter Ramsauer keinen Stellenabbau vor.

So wollte Ramsauer die Zahl der Mitarbeiter von circa 13.000 auf 10.000 einstampfen. Die vorgesehene Kategorisierung strikt nach transportierter Gütermenge hätte das sichere Aus für viele ostdeutsche Wasserstraßen bedeutet. Die SPD-Bundestagsfraktion und der uckermärkische Abgeordnete Stefan Zierke setzten sich maßgeblich für eine personalverträgliche Reform und gegen den Stellenabbau ein.

Der Bericht der dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht in den Fachausschüssen Haushalt und Verkehr beraten wurde, sieht eine Zusammenlegung der bestehenden 39 zu 18 neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern vor. Hierbei bleiben aber die 200 Standorte ohne Ausnahme erhalten. Diese Ämter werden zukünftig für zusammenhängende Reviere verantwortlich sein. Der genaue Zuschnitt der Ämter wird bis Mitte 2015 andauern und unter der Federführung der neuen Steuerungsbehörde GDWS in Bonn durchgeführt.

„Der Erhalt aller 200 WSV-Standorte sowie die Rücknahme des angekündigten Personalabbaues sind große Erfolge. Eberswalde bleibt als eigenständiges Amt und Revier in jedem Fall erhalten und wird im Zuge der konkreten Umsetzung der Reform eventuell sogar die alleinige Kompetenz für alle touristisch genutzten Wasserstraßen in der Umgebung erhalten. Hier wird auch das neue Wassertourismuskonzept der Bundesregierung, was derzeit in den Ministerien erarbeitet wird, einen entscheidenden Beitrag leisten. Dafür werde ich mich weiter stark machen“, so Zierke.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass der Osten abgehängt wird. Die Rolle der Wasserstraßen wird leider in den aktuellen Verkehrsdebatten oft vernachlässigt. Der Erhalt des Standortes Eberswalde ist für die Uckermark und den Barnim von großer Bedeutung, da die Zuständigkeit auch für die Orte Templin und Lychen (Havelgewässer) sowie Schwedt (Odergewässer) gilt“.