1. Sitzungswoche im neuen Jahr

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Die erste Sitzungswoche im Jahr 2021 findet aufgrund der aktuellen Situation und der hohen Corona Fallzahlen verkürzt statt. Die Themen, die im Bundestag in dieser Woche auf der Tagesordnung stehen, findet Ihr dennoch im Folgenden:

 

AKtuelles aus der politik

Impfungen als Weg aus der Krise

Der Impfstart ist der entscheidende Wendepunkt in der Pandemie. Umso wichtiger ist es, dass die Impfungen jetzt gestartet sind. Wir haben keine Zeit zu verlieren – für den Schutz der Gesundheit und das Leben vieler Menschen. Es ist gut, dass es nun in Reaktion auch auf unsere Kritik am chaotischen Start Nachbestellungen beim Impfstoff gegeben hat, alle Pharma-Betriebe zusammengebracht und die Produktionskapazitäten von Biontech ausgebaut werden und Merkel das Thema zur Chefinnen-Sache erklärt hat. Olaf Scholz wird in der neuen Koalitionsarbeitsgruppe zur Impfstrategie darauf achten, dass sich die Fehler der vergangenen Wochen nicht wiederholen.

Eltern wirksam unterstützen

Es ist wichtig, dass Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen verlängert und in Teilen auch verschärft haben. Schnelle Impfungen und Gesundheitsschutz müssen jetzt Hand in Hand gehen. Es ist ein Erfolg, dass wir die Verdopplung der Tage für das Kinderkrankengeld durchgesetzt haben. Eltern, die Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, brauchen jetzt dringend Planungssicherheit und zusätzliche Unterstützung.

Die Wirtschaft muss liquide bleiben

Viele brauchen kräftige Unterstützung, weil sie in der Pandemie kein Geld verdienen können. Darum hat Olaf Scholz die Überbrückungshilfe III nochmal deutlich ausgebaut – für Unternehmen, Soloselbstständige und FreiberuflerInnen, die von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Damit gibt es Zuschüsse zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro. Mit den November- und Dezemberhilfen wurde schon Zigtausenden geholfen. Damit konnten wir die Wirtschaft auch im zweiten Lockdown stabilisieren. Teilweise hakt es aber noch bei der Abwicklung der Anträge und Auszahlungen, obwohl das Geld bereitgestellt wurde – ein inakzeptabler Zustand, den Wirtschaftsminister Altmaier zu verantworten hat. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden so lange am Koalitionspartner dranbleiben, bis alle versprochenen Hilfen dort angekommen sind, wo sie so dringend benötigt werden.

Klarere Regeln für Bestandsdatenauskünfte

Der Gesetzgeber muss künftig klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche sogenannte Bestandsdaten, d.h. Handy- und Internetdaten, abfragen und inwieweit nutzen darf. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (Bestandsdatenauskunft II) festgestellt. Die Karlsruher RichterInnen sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt. Gesetzlich sind dabei Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrerer bereichspezifischer Fachgesetze (BKA-Gesetz, Bundespolizeigesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, BND- und MAD-Gesetz sowie Zollfahndungsdienstgesetz) betroffen. Wegen verfassungswidriger Passagen wurden zwei Gesetzgebungsverfahren (Zollfahndungsdienstgesetz und Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität) vom Bundespräsidenten vorerst aufgehalten. Um die Vorschriften des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen, wird in dieser Woche ein Koalitionsentwurf in erster Lesung beraten.

Grundsätzlich sind Auskünfte über Bestandsdaten möglich. Es braucht aber verhältnismäßige Rechtsgrundlagen sowohl für die übermittelnden Telekommunikationsanbieter als auch für die Behörden, die die Daten dann abrufen – die sogenannte Doppeltür. Werden Daten abgefragt, muss das triftig begründet werden. Darüber hinaus setzen wir weitere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übermittlung von dynamischen IP-Adressen an Nachrichtendienste um, da jene Adressen im Gegensatz zu statischen Adressen mehr Rückschlüsse auf die InternetnutzerInnen zulassen.

 

Digitales Wettbewerbsrecht 4.0

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt das Wettbewerbsrecht vor große Herausforderungen. Insbesondere in der Plattformökonomie vergrößern die Global Player ihre Marktmacht durch gezielte Strategien: Sie erschweren konkurrierenden Anbietern den Zugang zu Kundengruppen und bremsen Innovationsbestrebungen anderer AkteurInnen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wird, werden die Regeln für marktbeherrschende Plattformen enger gefasst und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöht. Hierzu wird mit verschiedenen Instrumenten der Missbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen schärfer und auch proaktiver geahndet. So wird beispielsweise der Zugang zu Daten für Plattform-Neuanbieter erleichtert, denn nur so haben sie eine Chance, sich am Markt zu etablieren. Außerdem erschweren wir das sukzessive Aufkaufen von kleineren Unternehmen in bestimmten Märkten. Damit Wettbewerber in bestimmten Feldern wie der Produktentwicklung effizient und gleichzeitig rechtssicher zusammenarbeiten können, schaffen wir ein absicherndes Instrument beim Bundeskartellamt.

 

Mehr Zeit für Steuererklärungen

Die SteuerberaterInnen leisten in der Coronakrise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatlichen Wirtschaftshilfen bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ankommen – denn die meisten Anträge müssen extern über Beratungen gestellt werden. Damit SteuerberaterInnen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen, werden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für 2019 verlängert. Der Bundestag debattiert in dieser Woche in erster Lesung über den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, mit dem die Verlängerung der Fristen geregelt wird. Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, wird in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungszuschläge oder Zinsen eingeräumt.