Neues aus dem Bundestag

Datum:

Auch in dieser Sitzungswoche des deutschen Bundestages standen wieder allerhand wichtige Themen auf der Tagesordnung. Von ordentlicher Bezahlung für Pflegekräfte über die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen bis zum Klimaschutzgesetz war vieles dabei.

Kompakte Informationen zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden Sie im Folgenden:

BESSERE LÖHNE IN DER PFLEGE

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten. Das Gesetz schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und
bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür
braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die
Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben.

Um das zu ändern, kommen dem Gesetz zufolge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch
Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das
Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst.

Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West- Unterschiede beendet werden.

Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden
Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden jetzt verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht
Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen
können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.

Das Gesetz soll Ende des Jahres Inkrafttreten.

 

ANGEHÖRIGE VON PFLEGEBEDÜRFTIGEN WERDEN ENTLASTET

Das Parlament hat am Freitag in erster Lesung das so genannte Angehörigenentlastungsgesetz beraten.
Wichtigster Punkt des Gesetzentwurfs: Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren
Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Es
kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an.

Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000-Euro-
Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten
Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII zurückgegriffen wurde, gilt zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe − mit
Ausnahme von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII.

Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, wird auch eine entsprechende Regelung im Bundesversorgungsgesetz angepasst. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen
Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Außerdem wird es umfangreiche Verbesserungen geben für Menschen mit Behinderungen: Das Bundessozialministerium (BMAS) fördert seit dem 1. Januar 2018 befristet bis zum 31. Dezember 2022
eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Die Angebote der EUTB unterstützen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Angehörigen,
damit sie ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung
verwirklichen können. Dafür stellt der Bund bisher jährlich 58 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Finanzierung der EUTB weiterzuführen, setzt das BMAS mit
dem Angehörigenentlastungsgesetz um: Ein zeitlich unbefristetes Finanzierungsbudget in Höhe von 65
Millionen Euro jährlich soll den Status quo sichern.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgt die Koalition für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt ihrem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

 

WOHNUNGSPOLITIK FÜR MENSCHEN, NICHT FÜR MÄRKTE

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es für alle Menschen in Deutschland angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gibt. Da die Lage auf den Wohnungsmärkten vor allem in Großstädten weiterhin sehr angespannt ist, muss es jetzt eine Trendwende geben.

Am Dienstag hat die SPD-Fraktion dazu ein Positionspapier beschlossen, das ein ganzes Bündel an
Maßnahmen aufzeigt, wie es zu einer echten Wohnwende kommen kann.
Zentrale Bausteine sind demnach:

  • einen Mietenstopp einführen, um den Menschen in angespannten Wohnungsmärkten eine
    fünfjährige Atempause zu geben,
  • die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Eigenbedarfskündigungen
    beschränken, um Missbrauch und Verdrängung zu verhindern,
  • mindestens 100.000 neue Sozialwohnungen jedes Jahr schaffen,
  • mit einem Sozialpakt zwischen der Wohnungswirtschaft, Mieterinnen und Mieter sowie der
    öffentlichen Hand dem Wohnungsneubau neue Impulse durch Förderung, Vereinfachung und
    Verantwortung geben,
  • die Kommunen bei einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik unterstützen und Bodenspekulation bekämpfen,
  • Online-Vermietungsplattformen der Sharing Economy regulieren und gerecht besteuern,
  • mit einem zentralen Immobilienregister für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen,
  • mit dem Mietkauf gezielt Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte fördern,
  • die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus den Betriebskosten begrenzen.

Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition geht es nicht nur darum, was wir erreicht haben, sondern auch darum, was wir in den kommenden zwei Jahren noch gemeinsam erreichen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion beschließt heute/morgen einen Plan, für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt. Jetzt liegt es an der Union ihre Ideen vorzulegen, damit wir gemeinsam eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt einleiten können.“

Das komplette Papier mit allen Forderungsdetails ist hier nachzulesen:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_wohnwende_24092019.pdf

 

DEBATTE ZUM KLIMASCHUTZ: „WIR HANDELN JETZT“

Die Koalition hat in der vergangenen Woche ihr Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Am Donnerstaghat der Bundestag über das Maßnahmenpaket debattiert.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 schafft die Große Koalition das Instrumentarium zur Erreichung der Klimaziele. Mit zahlreichen Maßnahmen wird sie klimafreundliche Technologien und klimafreundliches Verhalten fördern. Höhere ökologische Standards werden dazu führen, dass klimaschädliches Verhalten teurer wird. CO2 bekommt in allen Sektoren in Deutschland einen Preis. Das Paket sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 einhalten kann und trotzdem wirtschaftlich stark bleibt. Und ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Es ist sozial ausgewogen und stellt sicher, dass alle –vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – den Weg zu mehr Klimaschutz mitgehen können.

„Wir fördern Klimaschutz, aber wir überfordern nicht“, sagte dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Bundestag. Hitze, Dürre, Starkregen – der Klimaschutz sei schon lange spürbar. Sie stellte klar: „Wir können noch etwas gegen diese Veränderungen tun, und wir handeln jetzt.“ Mit dem
Klimaschutzgesetz werde deshalb erstmals gesetzlich verankert, dass Deutschland seine Klimaschutzziele einhalten muss.

In den nächsten drei Jahren stünden insgesamt 54 Milliarden Euro bereit, um zusätzliche Anreize für den
Klimaschutz zu schaffen. Das Prinzip dabei: „Klimafreundliche Alternativen beim Auto, beim Heizen oder
bei Neubauten werden günstiger. Klimaschädliche Alternativen werden Schritt für Schritt teurer“, so
Schulze. Die Bundesregierung investiere Milliarden in die Bahn und den ÖPNV; Fliegen werde dagegen
teurer. Modernes Heizen werde massiv gefördert, alte Ölheizungen in Neubauten einzubauen, würden
künftig verboten. Und das alles sozial ausgewogen: „Dort, wo Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden, werden wir das abfedern.“

Zusammenhalt sichern, Klimaziele einhalten

Es gehe darum, eine der größten Menschheitsaufgaben in der Demokratie anzugehen, sagte Matthias
Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Das Klimapaket sei natürlich ein Kompromiss. „Aber es ist eine gute Grundlage dafür, unsere Ziele zu erreichen: nämlich den Zusammenhalt unserer
Gesellschaft und die Einhaltung der Klimaziele.“

Miersch betonte vor allem die Verbindlichkeit der Beschlüsse. „Wir werden jedes Jahr für jedes Ministerium überprüfen, ob die Ziele eingehalten werden – beurteilt von einem Expertengremium“, sagte Miersch. Wenn ein Minister seine Ziele nicht erreiche, müsse er nachsteuern. Dieser Mechanismus sei ein riesiger Fortschritt für den Klimaschutz.

Mit Blick auf die enormen Investitionen, die im Paket stecken, sagte er: „Wir müssen unseren Staat
zukunftsfest machen und dürfen dabei niemanden zurücklassen.“ Deshalb brauche es eine starke
staatliche Infrastruktur, die Mobilität für jede und jeden gewährleiste.

Wer viel verschmutzt, zahlt viel

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Carsten Träger nannte das Klimapaket einen guten
Anfang und Schritt in die richtige Richtung. „Es stellt die richtigen Weichen, setzt gewaltige Anreize, und
alle Menschen wissen jetzt, was auf sie zukommt.“ Niemand müsse gleich morgen seine Ölheizung
abschalten, niemand müsse gleich morgen ein Elektroauto kaufen. „Aber jeder weiß, dass das nächste
Auto ein sauberes Auto sein sollte, weil es sonst teuer wird.“

Zudem machte Träger deutlich, dass es zum ersten Mal einen Preis für die Verschmutzung der Umwelt
gebe. Künftig gelte der Grundsatz: „Wer viel verschmutzt, der zahlt auch viel.“

Weitere Informationen zu dem umfangreichen Klimaschutzpaket der Koalition gibt es hier:

https://www.spdfraktion.de/themen/klimaschutzprogramm-2030-kommt