Neues aus dem Bundestag

Datum:

Nach jahrelangem Ringen, steht endlich fest: Das Einwanderungsgesetz kommt! Dieses und weitere Themen, wie beispielsweise die Reform des Wohngeldes, waren in dieser Woche Diskussionsgegenstand im Bundestag.

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen dieser Woche finden Sie hier:

DEUTSCHLAND BEKOMMT EIN MODERNES EINWANDERUNGSGESETZ

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt kommt es endlich: Deutschland bekommt ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition beraten.

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist sicher: „Das wird die Akzeptanz für die dringend benötigte Zuwanderung von Fachkräften erhöhen“.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie auch das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes

Wegen des demografischen Wandels werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. „Neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und der verstärkten Anwerbung von Fachkräften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist unsere Wirtschaft langfristig auf gut qualifizierte Fachkräfte auch aus dem außereuropäischen Ausland angewiesen“, sagt Andrea Nahles.

Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wiedereingeführt werden.

Mit dem vorgestellten Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Dafür soll das Anerkennungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit in Zukunft vollständig im Inland durchgeführt werden.

Im Wege eines „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ soll zudem das bisher aufwändige Visa-Verfahren verkürzt werden. So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die so dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Andrea Nahles: „Damit können wir Fachkräfte schneller und gezielter anwerben, um damit Lücken, zum Beispiel bei der ärztlichen Versorgung oder im Handwerk, zu schließen“.

Für IT-Spezialisten wird übrigens als einzige Berufsgruppe die Möglichkeit geschaffen, auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland

Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das geplante Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ein Abschluss, der zu einem Hochschulzugang in Deutschland berechtigt, gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Die SPD-Fraktion will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. „So bekommt Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht“, sagt Fraktionschefin Nahles – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.

WOHNGELDREFORM AUF DEN WEG GEBRACHT

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird immer schwieriger. Insbesondere in den Städten steigen die Mieten, was dazu führt, dass sich immer mehr Menschen keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Auf Druck der SPD-Fraktion hat die Koalition bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Nun steigen auch die Zuschüsse für hunderttausende Haushalte zum Wohnen weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen.

Mit der Reform setzt die Koalition eine weitere SPD-Forderung aus dem Koalitionsvertrag und der Vereinbarung des Wohngipfels vom 21. September 2018 um: „Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.“ Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

So wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Miethöchstbeträge werden weiter angehoben

Zum anderen will die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung und dem besonders hohen Mietenniveau von Kreisen und Gemeinden, die nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnten, Rechnung getragen. Damit können die Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.

Mit der Stärkung des Wohngeldes 2020 wird erstmalig eine Dynamisierung (regelmäßige Fortschreibung) des Wohngeldes eingeführt: Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wird dadurch zukünftig weniger schwanken.

MEHR VERKEHR AUF DIE SCHIENE

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals einen Antrag der Union und der SPD-Fraktion beraten, der die Bundesregierung zur weiteren Förderung des Schienenverkehrs auffordert.

In ihrem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen die Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Halbierung der Trassenpreise für den Güterverkehr und durch Sofortmaßnahmen des „Masterplan Schienengüterverkehr“.

Auch die Einführung einer bundesweiten Mautpflicht für LKW ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Straße und Schiene geführt.

Der Verkehrsträger Schiene hat enormes Potenzial, zum Gelingen einer erfolgreichen Verkehrswende beizutragen. Schon heute fährt die Bahn mehr als 90 Prozent ihrer Transportleistung elektrisch. Rund 57 Prozent des Bahnstroms in Deutschland wurden 2018 aus erneuerbaren Energien erzeugt – und dieser Anteil wird mit dem Angebot erneuerbaren Energien auch in Zukunft weiter wachsen.

Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Initiativen notwendig sind, um mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene zu bringen. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen.

Dazu zählen:

  • eine Überprüfung weiterer steuerlicher Entlastungen zur Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit des Schienenverkehrs
  • die Digitalisierung und weitere Elektrifizierung des Netzes
  • Aus- und Neubaumaßnahmen
  • Investitionen in den Erhalt des bestehenden Netzes
  • besseren Lärmschutz, insbesondere durch die Ausstattung von Güterzügen mit sogenannten Flüsterbremsen
  • effizientere Strukturen im DB-Konzern

 

STÄDTEBAUFÖRDERUNG AN AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN ANPASSEN

Am 11. Mai findet bundesweit der fünfte Tag der Städtebauförderung statt. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Bundestag am Freitag einem Antrag der SPD- und der Union-Fraktion zugestimmt, der den stadtentwicklungspolitischen Erfolg der Städtebauförderung und der Nationalen Stadtentwicklungspolitik unterstreicht.

In ihrem Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen die Vorgabe des Koalitionsvertrags, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, um strukturschwache Regionen und interkommunale Kooperationen besser zu fördern und den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, der Digitalisierung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen zu begegnen.

Die Städtebauförderung soll als eigenständiges, eng an Problemen vor Ort orientiertes Förderinstrument beibehalten, weiterentwickelt, flexibler ausgestaltet und entbürokratisiert werden.

Seit 1971 unterstützt die Städtebauförderung erfolgreich Städte und Gemeinden bei erforderlichen Umbauprozessen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Belebung von Orts- und Stadtkernen. Dabei werden ländliche Regionen besonders berücksichtigt. Im Rahmen von aktuell insgesamt 2900 Maßnahmen werden so städtische Grün- und Freiflächen entwickelt, denk-malgeschützte Gebäude erhalten, Sportanlagen modernisiert oder leerstehende Gebäude saniert.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD unterstreichen, dass die Städtebauförderung damit in besonderem Maße zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts beiträgt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung nun auf, dass der Einbezug von Bürgerbeteiligung und -mitwirkung sowie die Beteiligung Privater für die Umsetzung städtebaulicher Ziele gefördert werden soll. Die Bundesregierung soll prüfen, ob digitale Instrumente Beteiligungsprozesse transparenter gestalten können.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraumbedarfs fordern die Fraktionen die Regierung auf, die Städtebauförderung mit der Wohnungsbauförderung zu verknüpfen – und so gegebenenfalls zur Entwicklung gänzlich neuer Wohngebiete beizutragen.

Insgesamt gelte es, die Städtebauförderung an die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel, den digitalen Wandel, aber auch die gesteigerten Anforderungen an die soziale Infrastruktur und die Sicherheit im öffentlichen Raum anzupassen.