Letzte Woche im Bundestag

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Die Ergebnisse der Kohlekommission, Erhöhung des BAfög, Stärkung des Rechtsstaats und verstärkte Förderung von Kulturangeboten auf dem Land, auch in der letzten Woche wurden erneut  wichtige Themen im Bundestag beraten und beschlossen.

 

Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Themen der letzten Sitzungswoche:

SPD-FRAKTION BEGRÜSST ERGEBNISSE DER KOHLEKOMMISSION

Am frühen Samstagmorgen hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt. Das Wichtigste zuerst: Das fast einstimmig beschlossene Ergebnis beachtet sowohl den Klimaschutz als auch die Sicherheit und Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Revieren.

Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.

Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet statt gegeneinander auszuspielen – ein wichtiges Zeichen der demokratischen Gesellschaft. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.

Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:

  • Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
  • 2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
  • Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
  • Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
  • 1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
  • Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
  • Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
  • Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
  • Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
  • Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.

 

MEHR BAFÖG FÜR MEHR STUDIERENDE

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Darum haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
  • Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einer schwer einzuschätzenden Schuldenlast erreichen können.
  • Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

 

PAKT FÜR DEN RECHTSSTAAT KOMMT

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Weil die schärfsten Gesetze nichts bringen, wenn es kein Personal für deren Anwendung gibt, werden bei Bund und Ländern bis Ende 2021 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliches Justizpersonal geschaffen, außerdem 7.500 neue Stellen bei der Polizei.

Wichtig ist, dass es konkrete Zielvereinbarungen gibt und die Länder den Bundeszuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro nur erhalten, wenn sie die vereinbarten Stellen auch tatsächlich einrichten. Es bleibt also nicht bei bloßen Absichtserklärungen. Vielmehr wird allen in der Justiz der Rücken gestärkt, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Das ist in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat oft kritisiert oder gar verächtlich gemacht wird, ein ganz wichtiges Signal.

Neben diesem zusätzlichen Personal wird im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch die Strafprozessordnung verbessert. Justizministerin Katarina Barley hat Eckpunkte vorgelegt, die Ressortabstimmung dazu läuft. Schnellere Strafverfahren sollen etwa dadurch erreicht werden, dass Befangenheitsanträge nicht mehr Strafprozesse unterbrechen können. Polizeibefugnisse sollen erweitert werden, etwa die Nutzung von DNA-Spuren, um Haut-, Augen- oder Haarfarbe eines Täters festzustellen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in der Einigung auf den Pakt für den Rechtsstaat „ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

 

 KULTUR AUF DEM LAND STÄRKEN

Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD-Fraktion ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert.

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört. Das betrifft zum Beispiel Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben, monieren die Fraktionen in ihrer Vorlage.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern die Abgeordneten für die Kultur auf dem Land eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen.

Außerdem soll unter anderem ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur und kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden.

Außerdem soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Ebenso soll der Zugang zu Kultur in ländlichen Gebieten durch mobile Angebote und Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen erweitert werden.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region und auch untereinander, und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.