Letzte Woche im Bundestag

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In der letzten Woche ging es im Bundestag insbesondere um eine bessere Gesundheitsversorgung, inklusives Wahlrecht und die Möglichkeit den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit zu absolvieren.

 

Im folgenden der Überblick über die wichtigsten Ergebnisse:

TERMINSERVICEGESETZ: SCHNELLER ZUM ARZT – MEHR SPRECHSTUNDEN UND WENIGER WARTEZEITEN

Kurze Wege, schnelle Termine: Gute Gesundheitsversorgung darf nicht davon abhängen, ob ich in der Stadt oder auf dem Land wohne, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin. Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte häufig länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte deshalb Druck gemacht für erhebliche Verbesserungen. Auf diese Initiative hin, hat die Koalition einen Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgelegt.Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun am Donnerstag beschlossen. 

Mit dem Gesetz sorgt die Koalition für schnellere Termine in Arztpraxen, mehr Sprechstunden für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten und mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land. Das sind wichtige Schritte, um die Zwei-Klassen-Medizin abzubauen.

Zugleich vermitteln die so genannten Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die bundesweite Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigert die Koalition mit dem geplanten Gesetz die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen:

Sprechstundenangebot wird ausgeweitet

Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (zum Beispiel konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser bezahlt.

Versorgung auf dem Land wird verbessert

Auch die medizinische Versorgung auf dem Land wird besser. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen dann Zuschläge, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.

Elektronische Patientenakte von 2021 an

Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens von 2021an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten wären dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

Bessere Heilmittelversorgung

Außerdem hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren mehrere Verbesserungen erreicht: So reformiert die Koalition nun die Heilmittelversorgung, indem die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen wird. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Therapeuten können dann aber über die konkrete Therapie entscheiden. Auch Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer bestimmen sie selbständig. Und: Künftig werden die Therapeuten besser bezahlt.

Hilfsmittelversorgung: Keine Ausschreibungen mehr

Damit Patientinnen und Patienten künftig hochwertige Inkontinenzartikel oder Gehhilfen bekommen, werden die Hilfsmittel-Ausschreibungen durch die Krankenkassen endlich beendet. In Zukunft werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.

Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte

Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz

Ebenso haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Und schließlich müssen die Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.

DIESEL: MEHR SICHERHEIT UND VERLÄSSLICHKEIT FÜR AUTOFAHRER

Am Donnerstag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen.

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge; weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern

Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren auf einen Änderungsantrag verständigt, der klarstellt, dass die zuständigen Behörden vor Ort weitere Ausnahmen von Fahrverboten zulassen können.

SPD-FRAKTION SETZT SICH BEIM INKLUSIVEN WAHLRECHT DURCH

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsam Antrag geeinigt, der am Freitag im Bundestag debattiert wurde. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umgesetzt.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter sagt: „Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD-Fraktion gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“

Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen gewesen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Der nun vorliegende Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.

TEILZEITMÖGLICHKEIT FÜR FREIWILLIGENDIENSTE SCHAFFEN

Am Donnerstag hat der Bundestag über den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ debattiert.

Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz und am Jugendfreiwilligendienstgesetz vorgenommen werden, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist laut Vorlage ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.