Das Neueste aus dem Bundestag

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Deutschland als Einwanderungsland mit zugleich klaren und eindeutigen Regeln für Migration. Diese Thematik stand diese Woche im Fokus der Beratungen im Bundestag. Beschlossen wurde unter anderem: Das lang ersehnte Einwanderungsgesetz, für welches die SPD seit unzähligen Jahren gekämpft hat, sowie  Neureglungen im Bereich Rückführungen und Migration, um klare Regeln dafür zu haben, wer in Deutschland bleiben darf und wer nicht.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen dieser Woche im Bundestag finden Sie im Folgenden:

DEUTSCHLAND HAT EIN MODERNES EINWANDERUNGSGESETZ

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt ist es da: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Union verabschiedet.

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Service- und Versorgungsdienstleistungen, etwa in der Pflege, Medizin und Handwerk, werden vor allem auf dem Land ein immer knapperes Gut. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie bereits das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel (Kohleausstiegsregionen) fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes

Wegen der alternden Gesellschaft werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung (gibt es bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, etwa Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben?) fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder eingeführt werden.

Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifizierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung jetzt schon möglich sein, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht und nur noch geringe, insbesondere berufspraktische Teile zur Anerkennung fehlen.

Die Erwerbszuwanderung wird außerdem effizienter gestaltet, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde je Land einrichten sollen. Arbeitgeber sollen dort die Möglichkeit haben, ein „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ zu nutzen, dass das bisher aufwändige Visa-Verfahren deutlich verkürzt.

So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland

Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Abschluss, der zu einem (Fach-)Hochschulzugang in Deutschland oder in demjenigen Staat führt, indem der Schulabschluss erworben wurde. Bei dem letzten Punkt hat die SPD-Fraktion in den Verhandlungen noch Verbesserungen durchgesetzt. Denn jedes Jahr bleiben zehntausende Ausbildungsplätze bei uns unbesetzt.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Fachkräfte, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Schließlich will die Koalition nicht, dass sie bei der Rente auf das Sozialamt angewiesen sind.

Deutschland bekommt jetzt ein modernes Zuwanderungsrecht – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.

 

KOALITION STÄRKT DIE INTEGRATION UND ORDNET RÜCKFÜHRUNGEN

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen hat, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Gleichzeitig gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Deshalb gibt es nun gesetzliche Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen und ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern und erschweren. Solch Verhalten verstößt gegen geltendes Recht.

Maßnahmen bei ungeklärter Identität

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden (können). Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon teilweise vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die ‚zumutbaren Handlungen‘ für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Zudem können Aus-reisepflichtige nach Aufforderung der Ausländerbehörden durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung vorgenommen haben. Damit gelten ihre Pflichten als erfüllt und sie können eine Beschäftigungserlaubnis erhalten und von Bleiberechtsregelungen profitierten.

Keine Kriminalisierung

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Katarina Barley hat hier stark verhandelt und im Vergleich zum Gesetzentwurf des Innenministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurde verhindert, einen neuen Status unterhalb der Duldung („Duldung light“) einzuführen. Helferkreise, NGO und Zivilgesellschaft werden für ihren Einsatz gegen Abschiebungen ausdrücklich nicht kriminalisiert.

Deswegen war die Unionsfraktion mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung massiv unzufrieden. In den Verhandlungen hat sie weitreichende Änderungen und Verschärfungen gefordert, zum Beispiel eine Ausweitung der Sicherungshaft von drei auf sechs Monate oder eine Ingewahrsamnahme allein beim Überschreiten der Ausreisefrist. Das hätte Haftmöglichkeiten massiv ausgeweitet. Das hat die SPD-Fraktion verhindert und abgewendet.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Ab-schiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.

Räumliche Trennung in Justizvollzugsanstalten

Ganz wichtig: Die Behauptungen, Abschiebegefangene kämen zusammen mit Straftätern in den Knast, stimmen nicht. Es handelt sich nur darum, dass sie auf dem Grundstück der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden können – sie müssen räumlich getrennt bleiben. Außerdem ist das eine an EU-Vorgaben orientierte Kann-Regelung für die Bundesländer, diese müssen das nicht umsetzen. Und: Die Regelung ist befristet für drei Jahre, bis die Bundesländer weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben.

Falls Familien betroffen sind, müssen sie getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden; ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewähr-leisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei vulnerablen Gruppen (Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.), zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.

Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Dafür schafft das verabschiedete Gesetz nun eine bundesgesetzliche Grundlage.

Aber: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Deswegen hat die SPD-Fraktion durchgesetzt: Zwischen Betreten und Durchsuchen muss strikt getrennt werden. Eine Durchsuchung kann und darf es nur mit richterlichem Beschluss geben. Die Betretens- und Durchsuchungsrechte sind damit auf das verfassungsrechtliche Maximum begrenzt.

Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

FÜR MEHR ORDNUNG UND FAIRNESS AUF DEM ARBEITSMARKT

Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen wird die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.
Mit dem Gesetz wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Es ist bereits im Haushalt vorgesehen, die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken.

Darüber hinaus sollen zusätzlich für die FKS perspektivisch weitere 3500 Stellen geschaffen werden.
Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier unter Druck gesetzt. Zwangsarbeit, Ausbeutung und sogar Fälle von Menschenhandel finden auch im Jahr 2019 statt. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Gegen „Tagelöhner-Börsen“

Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist ein-fache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Die SPD-Fraktion schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das hilft den von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betroffenen, legt Kriminellen das Handwerk und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.