Das ändert sich im neuen Jahr.

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Regierung viel Gutes erreicht. Im neuen Jahr 2020 werden eine ganze Reihe an Maßnahmen für ein gerechtes und solidarisches Land wirksam. Politik, die ganz konkret den Bürgerinnen und Bürgern hilft.

 

Einen Überblick, über die wichtigsten Gesetzesvorhaben und Maßnahmen, welche 2020 in Kraft treten, finden Sie im Folgenden.

Ab dem 01. Januar 2020

Wohngeldreform

Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.

Familienentlastungsgesetz 

Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht.

Abbau der kalten Progression (Rechtsverschiebung der Eck-werte des Einkommenssteuertarifs): Oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuerbelastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotz Lohnsteigerung real ab. Das ist ungerecht. Darum sorgen wir mit der Anpassung der Eckwerte dafür, dass die Lohnzuwächse künftig wieder bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.

Grundsicherung und Sozialhilfe

Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88 Prozent.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.

Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz

Nach Ausbildungsjahren gestaffelt erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt. Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur durch den Arbeitgeber.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.

Ab dem 01. März 2020

Masern-Impfpflicht

Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Abschaffung Doppelverbeitragung

Durch den neuen Freibetrag zahlen 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erstmalig die Grundlage für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab.

Ab dem 01. Juni 2020

Reform der KfZ-Steuer

Mit der Reform der KFZ-Steuer sollen die im Klimapaket beschlossenen Änderungen zur Förderung von Autos mit geringem CO2-Ausstoß nachvollzogen werden.

Außerdem ab 2020

Sofortprogramm Pflege

Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht. Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegenden nach dem Pflegeaufwand.

 

Eine ausführliche Bilanz der Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion von 2017-2019 finden Sie unter folgendem Link:

Bilanz Regierungsarbeit

 

 

Bild: pixabay/geralt