Bericht aus dem Bundestag: Sitzungswoche 14.10.-18.10.

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Der Anschlag in Halle hat auch den Bundestag diese Woche sehr intensiv beschäftigt. Neben einer sehr emotionalen Debatte zu diesem traurigen Ereignis ging es aber außerdem um viele gute Beschlüsse für unser Land. Wohngeld, Grundsteuer und bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten sind nur einige Stichpunkte.

Alle alle aktuellen Informationen gibt es im Folgenden:

GEGEN HASS UND HETZE: DEBATTE NACH ANSCHLAG IN HALLE

In einer Vereinbarten Debatte ging es am Donnerstag im Bundestag um die „Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag in Halle“.

Bei dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle sind am 9. Oktober zwei Menschen ermordet worden. Ziel des Täters war ein Massenmord an Juden am Jom-Kippur-Feiertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Dieser Anschlag am jüdischen Jom-Kippur-Feiertag ist ein Angriff auch auf unsere Gesellschaft und auf unsere demokratische Grundordnung. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen fest an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger.

„Wir haben es hier mit Rechtsterrorismus zu tun, der aktuell größten Bedrohung unseres Gemeinwesens“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Vereinbarten Debatte im Bundestag. Betroffenheit über die Taten dürfe nicht von konsequentem Handeln abhalten. „Wir müssen feststellen, dass auf Hass und Hetze immer öfter Taten folgen – schreckliche Taten wie beim Mord auf Walter Lübcke und bei den Morden jetzt in Halle.“ Deshalb müsse man den Nährboden für Hass, Hetze und Gewalt austrocknen.

Christine Lambrecht kündigte an, schon in der nächsten Woche konkrete Vorschläge zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu machen: mit einer Pflicht für soziale Netzwerke, Volksverhetzung und Morddrohungen im Internet zu melden. Es wäre naiv zu glauben, dass antisemitische und radikale Hetze im Netz nichts mit der Gewalt im realen Leben zu tun hätten, sagte sie. „Hetzern muss klar sein, dass sie sich nicht in der Anonymität des Internets verstecken können und dass ihnen Strafen drohen.“ Den Hetzern gehe es darum, diejenigen, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen, mundtot zu machen. Diese Menschen aber seien die Stütze unserer Gesellschaft, deshalb müsse die Politik sich hinter sie stellen und handeln, sagte die Bundesjustizministerin. „Wir müssen mit aller Konsequenz gegen diejenigen vorgehen, die unseren Rechtsstaat angreifen.“

Zusammenhalt stärken

Auch Lars Klingbeil zeigte sich schockiert über den Anschlag von Halle. „Ein Nazi, ein Rechtsextremer, hat sich mitten in Deutschland im Jahr 2019 aufgemacht, jüdisches Leben auszulöschen.“ Wir müssten uns bewusstmachen, dass es das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland gibt, denn darüber sei viel zu lange geschwiegen worden. Scharfe Worte richtete Lars Klingbeil in Richtung der AfD-Fraktion im Bundestag: „Wenn wir hier im Parlament über Hass und Hetze, Rechtsextremismus und Spaltung sprechen, kommen wir nicht daran vorbei, auch über die AfD zu reden.“ Die AfD sei die Partei, die am lautesten nach Anstand schreie, aber in solchen politischen Debatten den wenigsten Anstand habe. „Andere Parteien und Fraktionen im Parlament versuchen, die Gesellschaft zusammenzuhalten, die AfD versucht, weiter zu spalten.“ Egal ob es die Nazis auf der Straße, die Nazis im Netz oder die Brandstifter im Parlament seien, Lars Klingbeil zeigte sich überzeugt: „Die Mehrheit der Deutschen kämpft für die Demokratie und ist leidenschaftlich dabei, wenn es darum geht den Zusammenhalt zu stärken.“

Halle sei seit vergangenem Mittwoch ruhiger und stiller geworden, sagte der Hallenser SPD-Abgeordnete Karamba Diaby. Er spüre ein starkes Bedürfnis nach Zusammenhalt und Zusammenstehen in der Stadt. Das Jüdische Leben sei in Halle eng mit einer aktiven Stadt- und Zivilgesellschaft verbunden. „Daran kann ein Terroranschlag nichts ändern.“ Er forderte eine Stärkung der politischen Bildung und ein Demokratieförderungsgesetz. Mit Blick auf seine Heimatstadt versicherte Karamba Diaby: „Die Gesellschaft in Halle lässt sich nicht spalten und einschüchtern. Wir werden zusammenhalten, Halle bleibt weltoffen.“

KOALITION SCHÜTZT PAKETBOTEN STÄRKER

Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder wenn es kurz vor Weihnachten ist, freut sich, wenn der Paketbote klingelt.

Das darf jedoch nicht zu Lasten der ohnehin unter Druck stehenden Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus Es ist nicht zuletzt deshalb inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Auftragsvergabe an Subunternehmer genau dazu genutzt wird. Das haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt.

Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die Koalition nicht. Deswegen wird sie die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die so genannte Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen: Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen.

So werden Arbeitnehmerrechte gesichert, und es gibt einen fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem derjenige Hauptunternehmer, der einen Auftrag vergibt, im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Regelung möglichst zügig und noch vor dem
Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

 

MEHR UND HÖHERES WOHNGELD

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Neben etlichen anderen Maßnahmen ist das Wohngeld dafür eine wichtige und zentrale Stellschraube. Deshalb erhöht die Koalition das Wohngeld zum 1. Januar 2020. In der Folge werden auch mehr Menschen mit niedrigen Einkommen einen Zuschuss zur Miete erhalten. Und künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Mietpreise und Verbraucherpreise angepasst. Von der Wohngeldreform werden Hunderttausende Haushalte profitieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag beschlossen.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktion SPD und CDU/CSU noch einiges an der Gesetzesvorlage verbessert. Um wirklich alle Vorteile dieser grundlegenden Reform zu verstehen, lohnt es sich, etwas ausführlicher zu werden:

Das Wohngeld erfüllt als eine Art vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Erstmalig wird jetzt eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, die erstmalig am 01.Januar 2022 greift. Das bedeutet: Die Koalition wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern die Abgeordneten die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Den Menschen wird die Angst genommen, aus dem Wohngeld rauszufallen.

Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung sind ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser Koalition für ein solidarisches Land.

Im Einzelnen:

Durch die Reform wird es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld nämlich zum 1. Januar 2016 angepasst.

Von der Wohngeldreform profitieren nun insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des Sozialgesetzbuchs II beziehen. Weitere rund 5000 Haushalte wechseln aus dem Sozialgesetzbuch XII in das Wohngeld.

Zum anderen hebt die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Höchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.

GRUNDSTEUER WIRD ENDLICH REFORMIERT

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung ein Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen. Damit endet eine der längsten Verhandlungen der letzten Jahre. Denn eine Reform der Grundsteuer, vorgegeben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, berührt den Bund, die Bundesländer und die Städte und Gemeinden. Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die
Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Sollte eine Neuregelung nicht verabschiedet werden, drohten den Gemeinden gewaltige Einnahmeausfälle, die die kommunale Selbstverwaltung bedrohen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuhalten und zu stärken.

Mit den nun beschlossenen Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht abgeschafft werden. Das wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Bundesländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen. Das ist sichergestellt.

SPD-Fraktion setzt sich bei Berechnung durch

In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für die SPD-Fraktion, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.

Neue Grundsteuer C

Außerdem wird die Koalition mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit hilft sie den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

Die Bundesländer haben vorbehaltlich der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, für die reibungslose Umsetzung der Reform zu sorgen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Bernhard Daldrup, zuständiger Berichterstatter, erklären: „Es ist uns gelungen, ein wertabhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Auch wenn in den Verhandlungen schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, konnte nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat erreicht werden.“