Aktuelles aus dem Bundestag

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Auch in der aktuellen Sitzungswoche wurde im Bundestag erneut eine Reihe an wichtigen Beschlüssen getroffen. Insbesondere die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetz ist ein großer Schritt hin zu einem solidarischen Deutschland. Das ist konkrete sozialdemokratische Politik, die vor Ort ankommt.

Im folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse:

BUNDESTAG BESCHLIESST STARKE-FAMILIEN-GESETZ

Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen. Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.

Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen

Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das
Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.

Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.

Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von
Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.

Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.

Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert

Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schul-bedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.

Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für
Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.

Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.

Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung,
gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.

Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

EIN DEUTSCH-FRANZÖSISCHES PARLAMENTSABKOMMEN

Am Mittwoch hat der Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.

Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er Jahren unermüdlich im Dienst der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Ländern.

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten.

Konkret sieht das Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll. Der außenpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion Nils Schmid nennt das Parlamentsabkommen „einmalig in seiner Art“.

Fragen der deutsch-französischen Beziehungen

Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn einer Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.

Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Sie werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt.

Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den Ländern tagen.

Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.

ANTIZIGANISMUS STÄRKER BEKÄMPFEN

Der Deutsche Bundestag stellt sich dem Antiziganismus entgegen – in seinen Anfängen und in allen Formen, in denen er auftreten kann. Das Parlament hat am Freitag dazu einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Antiziganismus ist im weiteren Sinne die Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma.

Deutschland trägt vor dem Hintergrund des lange Zeit ignorierten Völkermords, der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von hunderttausenden Sinti und Roma im von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antiziganismus.

Der Antrag macht deutlich, dass das Parlament begrüßt, dass der Bundesinnenminister „gemäß der in der
Koalitionsvereinbarung vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Abrede und nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll.“

Der Deutsche Bundestag regt weiterhin an, „dass ihm dieses Gremium im Jahr 2021 einen ausführlichen Bericht vorlegt. Er erwartet interessiert die Handlungsempfehlungen des Gremiums, um Antiziganismus wirksam vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen.“

Expertengremium in allen Ressorts unterstützen

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung laut Vorlage auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel „die Arbeit des unabhängigen Expertengremiums ressortübergreifend zu unterstützen.“ Die Ausformulierung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge sollen der Entscheidung des Gremiums obliegen.

Es müsse unabhängig seine Agenda festlegen können. Seine Tätigkeit endet mit der Fertigstellung des Berichts. Außerdem soll die Bundesregierung jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen begegnen. Aufgabe der Bundesregierung sei es, die Minderheiten zu schützen, zu fördern und ihrer Diskriminierung und Ausgrenzung entgegenzutreten.

Das Parlament regt beim Expertengremium an, „eine Bestandsaufnahme der Genese, Erscheinungsformen und Folgen des Antiziganismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen vorzulegen und dabei auch Antiziganismus in Form von Hass und Drohungen gegen Sinti und Roma im Internet zu berücksichtigen“.

Außerdem sollen die Expertinnen und Experten Empfehlungen formulieren, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die auf Bundesebene umgesetzt werden können.

„STIFTUNG FORUM RECHT“ WIRD AUF DEN WEG GEBRACHT

Am Freitag hat das Parlament auf Initiative der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ in 2/3. Lesung beschlossen.

Die „Stiftung Forum Recht“ hat das Ziel, den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. In Paragraf 2 ‚Stiftungszweck‘ heißt es: „Zweck der Stiftung ist, in einem auf Bürgerbeteiligung angelegten Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufzugreifen und diese für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden zu lassen. Dabei sind die historischen, europäischen und internationalen Bezüge angemessen zu berücksichtigen.“

Für die SPD-Fraktion liegt die Bedeutung der Stiftung auf der Hand: Durch Ablehnung rechtsstaatlicher und
demokratischer Prinzipien ist das Zusammenleben in Deutschland herausgefordert. In zunehmendem Maße sieht sich der Rechtsstaat mit Kritik und Anfeindungen konfrontiert, die nicht selten auf falschen Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen beruhen. Das gefährdet unser demokratisches und freies Zusammenleben. Wie kann also das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden? Wie kann die Rechtsstaatlichkeit als grundlegender Wert unserer Demokratie mehr Unterstützung finden?

Standort auch in Leipzig

Die Stiftung ist eine der Antworten auf diese Fragen. Denn Gerechtigkeit kann es nur in einem funktionierenden Rechtsstaat geben. Umso wichtiger ist es, den nachwachsenden Generationen, die die mit den demokratischen Strukturen verbundenen Freiheiten und Sicherheiten als zunehmend selbstverständlich und alltäglich betrachten, diese Errungenschaft nahezubringen und ihr wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung zukommen zu lassen.

Das soll mit dem Forum Recht durch entsprechende (Mitmach-)Angebote gelingen.Die Stiftung, die in Karlsruhe ihren Sitz bekommt, wird ebenfalls über einen Standort in Leipzig verfügen. Die Gründung
eines „Forum Recht“, das auch im Koalitionsvertrag von SPD und Union als Teil des Pakts für den Rechtsstaat verankert ist, hatte der Bundestag im Oktober 2018 beschlossen.