Aktuelles aus dem Bundestag

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Auch die Arbeit im Bundestag wurde in der vergangenen Sitzungswoche durch die Folgen des Coronavirus geprägt. Deshalb wurde im Eilverfahren die Ausweitung der sogenannten Kurzarbeit beschlossen. Außerdem ging es im Plenum unter anderem um das „Arbeit von morgen“-Gesetz und den Kampf gegen Hasskriminalität.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse finden Sie im Folgenden:

SCHUTZSCHIRM FÜR ARBEITSPLÄTZE

Durch die Corona-Krise soll in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen.

Den Entwurf eines Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld hatten die Koalitionsfraktionen kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sind ein Ergebnis des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag. Damit die Regelungen zügig in Kraft treten können, wurde die Tagesordnung des Bundestages kurzfristig geändert.

Mit dem Gesetz werden bestehende Instrumente ausgebaut und auf die Krise angepasst, um auf wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern. „Wir wollen die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft eindämmen“, sagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. „Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für Arbeitsplätze.“

Kurzarbeit erleichtern

Schon heute zeigt die Ausbreitung des Corona-Virus wirtschaftliche Folgen: Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum. Noch ist unklar, wie stark die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten sein werden. Klar ist allerdings: Die Politik muss sich darauf vorbereiten. Hubertus Heil: „Unser Ziel ist es, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und entschlossen und frühzeitig zu handeln.“

Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:

  • Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen
    sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent
    abgesenkt werden.
  • Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.
  • Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
  • Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.

Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung gelten bis Ende 2021. Die Verordnungen selbst sind zunächst befristet.

Das ganze Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus der Bundesregierung finden Sie hier:

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

SCHUTZ UND CHANCEN IM WANDEL

Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft noch stärker unterstützt werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll es dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit dem geplanten „Arbeit von morgen“-Gesetz sollen Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel noch besser unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sollen hierfür unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Außerdem sollen Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Und es soll einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung geben, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.

Das „Arbeit von morgen“-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

RECHTSEXTREMISMUS UND HASSKRIMINALITÄT BEKÄMPFEN

Mit einem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Wer im Netz hetzt und droht, soll künftig härter und effektiver verfolgt werden.

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.

„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.

Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.

Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netzzielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.

Engagierte Menschen besser schützen

Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.

Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“

EHRENAMT BEIM THW WIRD GESTÄRKT

80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Auf Initiative der Koalition wird die Attraktivität dieses Ehrenamtes gestärkt.

Hierzu hat der Bundestag am Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Es zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.

Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem werden unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert.

Durch eine Änderung am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wollen die Koalitionsfraktionen zudem die Zahl der Einsätze des THW steigern, die im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden durchgeführt werden. Wenn ein solcher Einsatz im öffentlichen Interesse liegt, kann auf eine Kostenerstattung an das THW durch die Gefahrenabwehrbehörde unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehrbedarf wird durch den Bund bereitgestellt.

 

Quelle: pixabay/FelixMittermeier