Aktuelle Informationen aus dem Bundestag

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Diese Woche ging es unter anderem um eine umfassende Bafög-Reform, das Grundgesetz wurde mit einer Feierstunde anlässlich des 70. Geburtstags geehrt und der Mindestlohn für Auszubildende (Mindestauszubildendenvergütung) wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Ein Überblick über die wichtigsten Themen der Woche finden Sie im Folgenden:

 

BUNDESTAG REFORMIERT UND WEITET BAFÖG AUS

Jeder junge Mensch in Deutschland soll die Chance auf ein erfolgreiches Leben haben. Deshalb gibt es deutliche Verbesserungen beim Bafög: So werden u. a. die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag erhöht.

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen. Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000
Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.

„Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für eine umfassende Bafög-Reform vereinbart wurde“, sagt Fraktionschefin Andrea Nahles. „Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf.“

Besonders die Erhöhung der Einkommensbeiträge ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktion. Denn so können in Zukunft mehr Studierende von der Bafög-Förderung Gebrauch machen – eine echte Trendwende. Am Donnerstag ist der entsprechende Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Kinderbetreuungszuschlag steigt bis 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 130 auf 150 Euro. Das ist ein Signal zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und wird den steigenden Zahlen von Studierenden mit Kind gerecht.
  • Bafög-Berechtigten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird heute schon ein Aufschub für die eigene Ausbildung gewährt, wenn das Kind bei ihnen lebt. Dieses Höchstalter wird nun von zehn auf 14 Jahre angehoben.
  • Sind Bafög-Empfänger neben ihrem Studium mit der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad drei oder höher betraut, wird die Förderungshöchstdauer in Zukunft verlängert. Denn auch Pflege und Studium sollen vereinbar sein.

Parallel dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bunderegierung zu weiteren Maßnahmen auffordert: Die Abgeordneten fordern darin, die Bafög-Antragstellung zu vereinfachen und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärken. Das soll dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Zudem soll sich die Bunderegierung für den Ausbau studentischen Wohnraums einsetzen.

KABINETT BRINGT AZUBI-MINDESTLOHN AUF DEN WEG

Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) beschlossen. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.

Demnach sollen die Azubis ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. In den weiteren Ausbildungsjahren soll die Mindestvergütung höher liegen. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke.

Die duale Ausbildung, um die Deutschland weltweit beneidet wird, ist eine Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung wird sie noch attraktiver. Das ist wichtig, denn wir brauchen qualifizierte Fachkräfte.

Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Auszubildende tragen zur betrieblichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Das sollte
sich auch in ihrer Vergütung widerspiegeln.

Höhere Mindestvergütung als ursprünglich geplant

So sorgt die Koalition auch dafür, dass die Sätze über dem Schüler-Bafög liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-Bafög – auch Sozialbeiträge erhoben. Die Koalition stellt damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.

Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für
sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.

Nach geltender Rechtsprechung dürfen nichttarifgebundene Betriebe die tarifliche Ausbildungsvergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das ist die erste Haltelinie und die sogenannte Angemessenheit entsprechend der geltenden Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt weiter die tarifliche Vergütung. Das bedeutet: Wenn es beispielsweise eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 1000 Euro in einer Branche gibt, muss ein nichttarifgebundener Betrieb weiterhin 800 Euro zahlen. Der Betrieb darf nicht auf 515 Euro MAV absenken. Die Mindestausbildungsvergütung
ergänzt die Untergrenze als zweite Haltelinie und ersetzt sie nicht.

Diese Regelung tragen auch die Sozialpartner DGB und BDA mit. Das zeigt: Die Arbeitgeber sind bereit, ihre Azubis besser zu entlohnen. In Zeiten demografischer Veränderungen sind Fachkräfte rar und auch Ausbildungsstellen schwerer zu besetzen. Niedrige Ausbildungsvergütungen machen Berufe unattraktiv – zudem hängen auch besonders niedrige Vergütung und extrem hohe Abbruchquoten nachweislich zusammen, und das ist in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels verheerend.

70 JAHRE GRUNDGESETZ: ZUM GEBURTSTAG NOCH VIEL VOR!

70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Dass aber jede Generation es neu mit Leben füllen und verteidigen muss, machten die SPD-Bundestagsabgeordneten am Donnerstag bei einer
Debatte anlässlich des Jubiläums deutlich.

Das Grundgesetz beinhalte einen „zivilisatorischen Kompass“, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe, sagte Andrea Nahles. Die SPD-Fraktionsvorsitzende machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch
nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität“ zu füllen, so Nahles.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, zitierte sie aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und verwies auf die Notwendigkeit, mit Kitas, Ganztagsschulen und einem noch nicht beschlossenen Paritätsgesetz die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Handlungsverpflichtung umzusetzen. Auch die noch nicht erreichten gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschen seien eine Lücke zwischen Grundgesetzanspruch und Wirklichkeit, die es zu schließen gelte, sagte die SPD-Fraktionschefin.

„Ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa“

„Das Grundgesetz ist ein Stabilitätsanker der Politik. Es lässt uns Spielraum und es ist unsere Aufgabe diesen auszufüllen“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Auch sie betonte die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel“ einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.

Barley zitierte aus der Präambel des Grundgesetzes: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Sie forderte dazu auf, die Erfahrungen des Grundgesetzes in die Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Verfassung einfließen zu lassen.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Dass die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung künftig im Grundgesetz Widerhall finden müssen, betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er zitierte aus
einer Umfrage, nach der fast 90 Prozent der Deutschen das Grundgesetz für sehr gut oder gut halten, und mahnte: „Dieses Vertrauen zu erhalten, ist unser Auftrag“.

Die Verdienste und das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, hob der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hervor. Ohne deren Einsatz wäre die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht im Wortlaut in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden, so Gremmels. Auch er verwies auf die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes mittels dem die Gleichberechtigung dann auch im Parlament abgebildet werde.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratie, Helge Lindh, betonte den Versöhnungscharakter des Grundgesetzes, das durch seine einschließende Funktion und der Gültigkeit für alle Menschen, einen Verfassungspatriotismus ermögliche. Da auf vielen Plätzen der Erde die Ideen des Grundgesetzes mit Füßen getreten würden, gelte es dieses von radikalem Mut und radikaler Menschlichkeit zeugende Gesetz zu verteidigen, so Lindh.

 

INTEGRATION STÄRKEN, AUSREISEPFLICHT DURCHSETZEN

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung
ihrer Ausreisepflicht verhindern.

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden können. Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben. Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Neue Form des Aufenthaltsstatus

Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Dafür schafft der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf eine neue Form des Aufenthaltsstatus. Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet. Weigert sich die Person, alle zumutbaren Handlungen vorzunehmen, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, können Geldbußen bis 5000 Euro verhängt werden.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die zumutbaren Handlungen für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Die SPD-geführten Ministerien haben sich hier gegen eine Forderung des Innenministeriums durchgesetzt, einen neuen, niederrangigeren Status einer „Ausreiseaufforderung“ einzuführen, in dem die Betroffenen dauerhaft verbleiben.

Neue Möglichkeiten der Abschiebung

Es gibt aber auch Menschen, die ihr Bleiberecht in Deutschland durch Straftaten schwer missbrauchen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft hier neue Möglichkeiten der Abschiebung.

So können künftig Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einfacher ausgewiesen werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge, wenn sie als eine terroristische Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Subsidiär Schutzberechtigte (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge), wenn sie eine schwere Straftat begangen haben oder sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen.

Auch Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.